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   VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20   

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https://dejure.org/2020,49100
VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20 (https://dejure.org/2020,49100)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.12.2020 - 4 B 2570/20 (https://dejure.org/2020,49100)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 4 B 2570/20 (https://dejure.org/2020,49100)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.03.2001 - 4 B 76.00

    Erfordernis der Stellung eines selbständigen auf die Erteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Das Verwaltungsgericht ist insoweit zu Recht davon ausgegangen, dass der am 19. Dezember 2019 bei der Behörde eingegangene Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nicht bereits als solcher einen Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 145 BauGB enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2001 - 4 B 76.00 -, juris Rdnr. 4).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem von der Antragstellerin im Fließtext ohne jegliche optische Hervorhebung auf Seite 10 (unten) ihres 13-seitigen Widerspruchsschreibens "vorsorglich" gestellten Antrag überhaupt die gerade im Hinblick auf die Fiktionswirkung des § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderliche Klarheit (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 8. März 2001 - 4 B 76.00 -, juris Rdnr. 5) zukommt, denn dieser Antrag ist innerhalb der der Behörde gemäß § 145 Abs. 1 Satz 3 BauGB eingeräumten zweimonatigen Frist in der Sache abschlägig beschieden worden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2011 - 1 MB 29/10

    Nutzungsänderung einer Spielhalle durch Aufstellung von Wettterminals

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Für Live-Sportwetten in Echtzeit trifft dies aber nicht zu; durch die Erschließung neuer - bisher nicht angesprochener (zusätzlicher) Kundengruppen wird - baurechtlich - der bisher genehmigte Bestand verlassen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 MB 29/10 -, juris Rdnr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 10 A 2323/20

    Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung von bisher für den Betrieb einer

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Von einem Wettbüro mit SB-Wettterminals und großformatigen, an der Wand angebrachten Fernsehbildschirmen, auf denen Kunden Wettangebote bzw. Wettergebnisse mitverfolgen können, gehen andere städtebauliche Auswirkungen aus als von einer Spielhalle mit Geldspielgeräten und Flippern (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. November 2020 - 10 A 2323/20 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt; die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird auch dann überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2016 - 2 B 518/16
    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Unter städtebaulichen Gesichtspunkten kommt aber dem genehmigten Betrieb einer Spielhalle im Regelfall eine andere Qualität zu als einem Wettbürobetrieb; die konzeptionelle Verschiedenheit verdeutlicht, dass in bodenrechtlich relevanter Weise andere Nutzer- und Kundengruppen angesprochen werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 2 B 518/16 -, juris Rdnrn. 8 bis 11).
  • VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17

    Verhältnis der Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Wenn das geplante Vorhaben einer sanierungsrechtlichen Genehmigung bedarf und diese nicht vorliegt, darf eine Baugenehmigung nicht erteilt werden (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 3 B 1539/17 -, juris, Rdnrn. 17 ff.).
  • VGH Hessen, 14.01.2014 - 4 A 2084/12

    Rücknahme eines fiktiven Bauvorbescheids wegen Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Die unter Nr. 2 des Bescheids vom 6. Mai 2020 gemäß § 48 Abs. 1, 3 HVwVfG erfolgte Rücknahme der für die geplante Nutzungsänderung erforderlichen Baugenehmigung erweist sich im maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Fiktionswirkung (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 A 2084/12.Z -, juris Rdnr. 7 m.w.N.), also am 20. März 2020, als rechtmäßig.
  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 4 A 1922/17

    STRAßENGEVIERT; WETTBÜRO; NÄHERE UMGEBUNG; NUTZUNGSÄNDERUNG; VERGNÜGUNGSSTÄTTE;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
    Die Kunden sollen dazu animiert werden, sich in den Räumen aufzuhalten und beispielsweise die Sportergebnisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (Hessischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - 4 A 1922/17 -, juris Rdnrn. 30 ff.).
  • OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Spielhalle; Wettbüro; Nutzungsänderung

    Damit legt das Verwaltungsgericht seiner rechtlichen Beurteilung zutreffend zugrunde, dass eine Nutzungsänderung im planungsrechtlichen Sinne vorliegt, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09, juris Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2016 - 2 B 518/16, juris Rn. 11; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 25.10.2012 - 8 S 869/12, juris Rn. 5).

    Die Kunden sollen dazu animiert werden, sich in den Räumen aufzuhalten und beispielsweise die Sportergebnisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 11 sowie Urt. v. 19.06.2018 - 4 A 1922/17, juris Rn. 32; OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2020 - 10 A 2323/20, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Hinzu kommt im Regelfall, dass die Räumlichkeiten - insbesondere durch die Anbringung von Bildschirmen - Gelegenheit bieten, die Wettangebote bzw. -ergebnisse live mit zu verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6 m.w.N.; HessVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20 - juris Rn. 11; OVG NW, U.v. 19.2.2020 - 10 A 3254/17 - juris Rn. 29 m.w.N.; VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 9 ZB 19.48

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros - Kostenentscheidung

    aa) Das Verwaltungsgericht hat das Bauvorhaben der Klägerin als Vergnügungsstätte eingestuft, weil es mit seinem Livewettangebot und aufgrund der vorhandenen Monitore, an denen aktuelle Wettquoten verfolgt werden können, als der kommerziellen Unterhaltung dienendes Wettbüro anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6 m.w.N.; HessVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20 - juris Rn. 11; OVG NW, U.v. 19.2.2020 - 10 A 3254/17 - juris Rn. 29 m.w.N.; VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 39 ff., 50).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.2484

    Erfolglose Berufungszulassung im Verfahren gegen eine an die Vermieterin einer

    Hinzu kommt im Regelfall, dass die Räumlichkeiten - insbesondere durch die Anbringung von Bildschirmen - Gelegenheit bieten, die Wettangebote bzw. -ergebnisse live mit zu verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6 m.w.N.; HessVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20 - juris Rn. 11; OVG NW, U.v. 19.2.2020 - 10 A 3254/17 - juris Rn. 29 m.w.N.; VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 50).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2023 - 8 A 11042/22

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Imbisses in ein

    Neben der Anregung, weitere Wetten abzuschließen, entsteht damit während der Liveübertragungen gleichzeitig ein Gemeinschaftserlebnis (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. April 2011, a.a.O., juris Rn. 11; VGH BW, Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, NVwZ-RR 2023, 267 und juris Rn. 39; BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; HessVGH, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 4 B 2570/20 -, BRS 88 Nr. 129 und juris Rn. 11; Fickert/Fieseler, a.a.O. § 4a, juris Rn. 23.69).
  • OVG Bremen, 01.09.2022 - 1 B 156/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nutzungsuntersagung - Baustoffhandel -

    Eine Nutzungsänderung im bauplanungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme der veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 09.09.2021 - 1 LA 197/20, juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2016 - 2 B 518/16, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.2012 - 8 S 869/12, juris Rn. 5).
  • VG Hamburg, 11.10.2022 - 6 K 190/18

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung

    In Bezug auf eine Nutzung als Sportwettbüro kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob hierdurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden, entscheidend auf das Nutzungsverhalten des angesprochenen Kundenkreises an, das die Größe des Kundenkreises und die Verweildauer der Kunden einschließt; dabei kann es insbesondere von bodenrechtlicher Relevanz sein, welche Art von Unterhaltungsmedien konkret vorhanden sind (OVG Bremen, Beschl. v. 9.9.2021, 1 LA 197/20, juris, Rn. 5; ähnlich VGH Kassel, Beschl. v. 10.12.2020, 4 B 2570/20, juris, Rn. 10 ff.; OVG Koblenz, Beschl. v. 14.4.2011, 8 B 10278/11, juris, Rn. 10 ff.).
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