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   VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14   

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https://dejure.org/2015,10471
VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14 (https://dejure.org/2015,10471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.03.2015 - 6 A 330/14 (https://dejure.org/2015,10471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. März 2015 - 6 A 330/14 (https://dejure.org/2015,10471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in Unterlagen der Beklagten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 10.10.2013 - C-306/12

    Spedition Welter - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 2013, a.a.O., Rdnr. 30).

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Jedoch binden die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung weder den Spruchkörper des EuGH noch das vorlegende Gericht (EuGH, Urteil vom 22. September 2011 - C-323/09 -, juris, Nr. 24, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 19/09

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Anders als die bislang in der Rechtsprechung des Senats zu den einschlägigen nationalen Bestimmungen eher einschränkend vertretene Auffassung ergibt die mit der Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19. Februar 2013 - 7 K 4127/12.F -, NVwZ 2013, 742) initiierte Auslegung des Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG durch den EuGH, dass das europäische Recht der Kontrolle und Beaufsichtigung von Banken und des Finanzdienstleistungsbereichs ein Vertrauen sowohl der überwachten Unternehmen als auch der zuständigen Aufsichtsbehörden und damit die grundsätzliche Einhaltung des Berufsgeheimnisses erforderlich mache.
  • EuGH, 11.12.1985 - 110/84

    Gemeente Hillegom / Hillenius

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Der EuGH führt im Urteil vom 12. November 2014 unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 11. Dezember 1985 (Az. C-110/84, ZIP 1986, 767, "Hillenius") als Antwort auf das Vorlageersuchen aus, dass Art. 54 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2004/39/EG dahin auszulegen ist, dass sich eine nationale Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens auf die Pflicht berufen kann, gegenüber einer Person, die bei ihr in einem Fall, der weder unter das Strafrecht fällt noch ein zivil- oder handelsrechtliches Verfahren betrifft, Zugang zu Informationen über eine nunmehr in Liquidation befindliche Wertpapierfirma beantragt hat, das Berufsgeheimnis zu wahren, auch wenn das wesentliche Geschäftskonzept dieser Firma in groß angelegtem Anlagebetrug bestand.
  • VGH Hessen, 26.07.2012 - 6 E 1533/12

    Streitwert bei Anspruch auf Informationszugang

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Der Streitwert ist bei Klagen, die einen Anspruch nach § 1 IFG zum Gegenstand haben, nach ständiger Rechtsprechung des Senats gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000 Euro festzusetzen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26.07.2012 - 6 E 1533/12 -, NVwZ-RR 2012, 999).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Eine Grenze der richtlinienkonformen Auslegung ergibt sich erst dann, wenn diese aufgrund der fehlenden Klarheit und Bestimmtheit des innerstaatlichen Rechts nicht ausreicht, den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-281/11 -, juris, Rdnr. 105).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14
    Der von der Beklagten vorgetragene Ausschlussgrund der besonderen Verschwiegenheitspflicht ist nämlich nach der vom EuGH im Urteil vom 12. November 2014 (C-140/13, ABl EU 2015 Nr. C 16, 3 = ZIP 2014, 2307 = NVwZ 2015, 46, "Altmann") vorgenommenen Auslegung des europäischen Rechts nunmehr umfassend auch im nationalen Bereich anzuerkennen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2015 - 6 A 1942/13

    Erneute BEscheidung über die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 329/14

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2015 - 6 A 229/14

    Entlassung; Entlassungsverfügung; Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 329/14
    Aufgrund einer Anzeige ermittelte die Beklagte gegen den Kläger und gegen Herrn B., den Kläger des Parallelverfahrens 6 A 330/14, wegen des Verdachts nicht ordnungsgemäß abgeschlossener Kreditgeschäfte.
  • VG Lüneburg, 19.09.2014 - 6 C 10/14
    Am 25. Juli 2014 hat sich die Antragstellerin mit einer Klage (6 A 330/14), über die noch nicht entschieden ist, und am 29. August 2014 mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Gericht gewandt.
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