Rechtsprechung
VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 50 Abs 1 S 1 AuslG, § 50 Abs 1 S 2 AuslG, § 70 Abs 3 S 1 AuslG, § 55 Abs 2 AuslG, § 55 Abs 4 AuslG
Präklusion - Bezeichnung eines Zielstaates in der Abschiebungsandrohung; Duldung bei lebensbedrohenden Krankheiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitweise Aussetzung der Abschiebung (Duldung) eines marokkanischen Staatsangehörigen; Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit; Schwere neurotische Depressionen, latente Suizidgefahr, Dogenkonsum und Diabetes; Nachweis der ...
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 25.09.1991 - II VE 5802/90
- VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 26.07.1996 - 2 BvR 521/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers gegen Abschiebung
Zur Begründung wurde auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 - (EZAR 045 Nr. 2) Bezug genommen.Das gilt auch dann, wenn man das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 - mit heranzieht.
- VG Osnabrück, 14.06.2002 - 5 B 275/02
Suizidgefährdung der Ehefrau bei Abschiebung des Ehemannes, posttraumatischen …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine ernsthafte Suizidgefährdung ein tatsächliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 55 Abs. 4 AuslG darstellt (Hailbronner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2), oder ob sich aus Art. 2 Abs. 2 GG unmittelbar ein Abschiebungshindernis ergibt.Als tatsächlicher, einer Abschiebung entgegenstehender Grund kann daher eine Suizidgefährdung allenfalls ausnahmsweise dann Anerkennung finden, wenn sie auf einer medizinisch feststellbaren psychischen Konstitution des Ausländers beruht, die einer schweren Krankheit gleichgesetzt werden kann (Hailbronner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2).
- VG Osnabrück, 16.08.2004 - 5 B 134/04 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ernsthafte Suizidgefährdung ein tatsächliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 55 Abs. 4 AuslG darstellt (Hailbron-ner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2), oder ob sich aus Art. 2 Abs. 2 GG unmittelbar ein Abschie-bungshindernis ergibt.
Als tatsächlicher, einer Abschiebung entgegenstehender Grund kann daher eine Suizidgefährdung allenfalls ausnahmsweise dann Anerkennung finden, wenn sie auf einer medizinisch feststellbaren psychischen Konstitution des Ausländers beruht, die einer schweren Krankheit gleichgesetzt werden kann (Hailbronner, § 55 Ausländerge-setz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2).
- VG Aachen, 10.05.2007 - 8 L 173/07
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …
Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, wenn diese das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des betreffenden Ausländers gefährden können; dies folgt zum einen aus der umfassenden staatlichen Schutzverpflichtung nach Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen auch aus dem Grundsatz der Menschenwürde, dem auch bei der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines tatsächlichen und/oder rechtlichen Abschiebungshindernisses Geltung zu verschaffen ist, vgl. Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof (VGH BW), Beschluss vom 7. Mai 2001 - 11 S 389/01 -, AuAS 2001, 174; Hessischer Verfassungsgerichtshof (Hess.VGH), Urteil vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 -, Entscheidungen zum Asyl- und Ausländerrecht (EZAR) 045, Nr. 3. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2000 - 19 B 1222/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines ausreisepflichtigen …
vgl. zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung wegen akuter Suizidgefahr: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 3 M 111/97 -, InfAuslR 1998, 343 ff. und zu einem Duldungsanspruch wegen akuter Selbsttötungsgefahr Hess. VGH, Urteil vom 11. Mai 1992 - 13 UE 2608/91 -, EzAR 045 (Bd. II a) Nr. 2. - VG Wiesbaden, 20.01.1993 - II/V E 5765/92
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Gefahr der Verfolgung wegen Rasse, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02
Tunesien, Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Duldung, Psychische …
Die aus der Verfassungsnorm erwachsende rechtliche Schutzpflicht des Staates ist bei einer Abschiebung im gleichen Umfang zu beachten wie der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Menschenwürde (VGH Kassel, Urteil v. 11.05.1992, - 13 UE 2608/91 -). - OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1999 - 4 M 96/99 Bei dieser Sachlage ist ein aus § 55 Abs. 4 AuslG resultierender Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, denn eine solche an die Abschiebung anknüpfende psychische Störung ist als krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit anzusehen, die grundsätzlich geeignet ist, eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung zu begründen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 26.02.1998, 2 BvR 185/98; VGH Kassel, Beschluß vom 11.05.1992, 13 UE 2608/91).