Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.06.1979 - GrS 1/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,21175
VGH Hessen, 11.06.1979 - GrS 1/79 (https://dejure.org/1979,21175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.06.1979 - GrS 1/79 (https://dejure.org/1979,21175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 1979 - GrS 1/79 (https://dejure.org/1979,21175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,21175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94

    Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot -

    Einer derartigen Fristsetzung - als Rechtsschutzfrist - bedarf es auch bei der Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Duldungsgeboten und Unterlassungsgeboten (Hess. VGH, Beschluß des Großen Senats vom 11.06.1979 - GrS 1/79 - ESVGH 29, 215).

    Da die Antragsgegnerin auch nicht nach § 72 Abs. 1 HessVwVG, der entsprechend auch für das in § 72 HessVwVG nicht genannte Zwangsgeld nach § 76 HessVwVG gilt (siehe Hess. VGH, Beschluß des Großen Senats vom 11.06.1979, a.a.O.), eine Ermessensentscheidung über das Absehen von einer Fristsetzung getroffen hat, ist die Androhung der Zwangsgelder gegenüber der Antragstellerin zu 1 offensichtlich rechtswidrig.

  • VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89

    Zwangsgeldandrohung ohne Fristsetzung

    Wie ausgeführt, kann von der nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG erforderlichen Fristsetzung gemäß § 72 HVwVG abgesehen werden, soweit eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unaufschiebbar zu beseitigen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß des Großen Senats vom 11.06.1979 -- GrS 1/79 -- ESVGH 29, 215).
  • VG Frankfurt/Main, 01.09.1995 - 15 E 2511/94
    Auch wenn in § 72 HVwVG die das Zwangsgeld betreffende Vorschrift des § 76 HVwVG nicht erwähnt wird, kann nach der Rechtsprechung des Hess. VGH, der sich die erkennende Kammer anschließt, auch ein Unterlassungsgebot mit dem Mittel des Zwangsgeldes abweichend von § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG unter den besonderen Voraussetzungen des § 72 HVwVG durchgesetzt werden (Hess. VGH, Beschl. v. 11.06.1979 - GrS 1/79 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht