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   VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87   

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VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87 (https://dejure.org/1987,4979)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.1987 - BPV TK 852/87 (https://dejure.org/1987,4979)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 1987 - BPV TK 852/87 (https://dejure.org/1987,4979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 3 GG, § 28 Abs 1 BPersVG, § 2 Abs 1 BPersVG, § 66 Abs 2 S 1 BPersG, § 67 Abs 1 S 2 BPersVG
    Ausschluß aus dem Personalrat - kein Aussageverweigerungsrecht wegen Mitgliedschaft in Gewerkschaft - Beteiligtenvernehmung im Beschlußverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 316 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78

    Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Für das insoweit erforderliche Rechtsschutzinteresse kommt es darauf an, ob die anstehende Frage für die zukünftige Arbeit der Personalvertretung noch Bedeutung hat und durch die Rechtsprechung bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24.10.1975 - BVerwG VII P 11.73 -, BVerwGE 49, 259; Beschluß vom 06.02.1979 - BVerwG 6 P 14.78 -, Personalvertretung 1980 S. 196 = ZBR 1980 S. 191; Beschlüsse des erkennenden Fachsenats vom 09.04.1980 - BPV TK 15/78 -, Personalvertretung 1982 S. 376 und 13.03.1985 - BPV TK 92/82 -, n.v.).

    Die Bestimmung des § 67 Abs. 2 BPersVG ist nicht in der Weise zu verstehen, daß sie außerhalb der Dienststelle und der Dienstzeit eine von den Bindungen des Amtes gelöste gewerkschaftliche Betätigung uneingeschränkt zuließe; vielmehr haben sich die Personalratsmitglieder stets so zu verhalten, daß das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung nicht beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluß vom 06.02.1979 - 6 P 14.78 -, ZBR 1980 S. 191 ).

    Im übrigen kommt es darauf, ob der Beteiligte zu 1) schuldhaft gehandelt hat, bei dem gegenwärtigen Sachstand nicht an, weil ein Ausschluß aus dem Personalrat nicht mehr verlangt werden kann, das Verfahren auf den objektiven Gehalt des Verhaltens reduziert ist und es nur noch um Wegweisung für die Zukunft geht (BVerwG, Beschluß vom 06.02.1979 - 6 P 14.78 -, a.a.O.).".

  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Die genannte Verfassungsnorm schützt im Personalvertretungswesen nur einen Kernbereich der Koalitionsbestätigung, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (Beschluß vom 30.11.1965 - 2 BvR 54/62 -, BVerfGE 19, 303 ; Beschluß vom 26.05.1970 - 2 BvR 664/65 -, BVerfGE 28, 295 ).

    Erst recht, ist es einem Personalratsmitglied untersagt, unter Hinweis auf sein Amt oder gar Andeutung späterer mißbräuchlicher Ausübung für seine Koalition Mitglieder zu werben (BVerfGE 28, 295 ).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 6 P 13.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Schließlich fehle das Rechtsschutzinteresse deshalb, weil ein Parallelverfahren gegen den Polizeihauptmeister im BGS E. bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht schwebe (BVerwG 6 P 13.87).

    Der Umstand, daß das Parallelverfahren gegen den Polizeihauptmeister im BGS E. (Hess.VGH, BPV TK 1956/86) bereits in der Rechtsbeschwerdeinstanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist (BVerwG 6 P 13.87), beeinträchtigt das Rechtsschutzinteresse ebenfalls nicht, weil einerseits nicht mit Gewißheit feststeht, daß es in diesem Verfahren zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kommt, und andererseits der vorliegende Streitfall eine zusätzliche prozessuale Frage aufweist, die ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung ist, nämlich die Würdigung der Aussageverweigerung des Beteiligten zu 1) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

  • VGH Hessen, 29.04.1987 - BPV TK 1956/86

    Antrag auf Ausschluß eines Personalratsvorsitzenden

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Der Umstand, daß das Parallelverfahren gegen den Polizeihauptmeister im BGS E. (Hess.VGH, BPV TK 1956/86) bereits in der Rechtsbeschwerdeinstanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist (BVerwG 6 P 13.87), beeinträchtigt das Rechtsschutzinteresse ebenfalls nicht, weil einerseits nicht mit Gewißheit feststeht, daß es in diesem Verfahren zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kommt, und andererseits der vorliegende Streitfall eine zusätzliche prozessuale Frage aufweist, die ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung ist, nämlich die Würdigung der Aussageverweigerung des Beteiligten zu 1) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

    Der erkennende Fachsenat verweist dabei auf seinen Beschluß vom 29.04.1987 in dem bereits genannten Parallelverfahren BPV TK 1956/86.

  • BVerwG, 03.10.1983 - 6 P 23.81
    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Im übrigen sei eine Wiederholungsgefahr dadurch entfallen, daß der Beteiligte zu 1) infolge seiner Versetzung nach Speyer aus dem Personalrat bei der Grenzschutzabteilung Mitte 2 ausgeschieden sei (BVerwG, Beschluß vom 03.10.1983 - BVerwG 6 P 23.81 -).

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.10.1983 - BVerwG 6 P 23.81 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 22), die der Beteiligte zu 1) in diesem Zusammenhang zitiert, ergibt sich nichts Gegenteiliges; denn sie betrifft einen gänzlich anderen Sachverhalt (Abwicklung fortbestehender Aufgaben durch den seitherigen Personalrat bei Auflösung. der Dienststelle).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Die Mitgliedschaft in der genannten Gewerkschaft gewährt kein Aussageverweigerungsrecht (vgl. in diesem Zusammenhang Fees, Koalitionsfreiheit und dienstliche Auskunftspflicht, DRiZ 1962 S. 352 ; BVerfG, Beschluß vom 19.07.1972 - 2 BvL 7/71 -, BVerfGE 33, 367 sowie Beschluß vom 08.10.1974 - 2 BvR 747 bis 753/73 -, BVerfGE 38, 105 ).
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Für das insoweit erforderliche Rechtsschutzinteresse kommt es darauf an, ob die anstehende Frage für die zukünftige Arbeit der Personalvertretung noch Bedeutung hat und durch die Rechtsprechung bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24.10.1975 - BVerwG VII P 11.73 -, BVerwGE 49, 259; Beschluß vom 06.02.1979 - BVerwG 6 P 14.78 -, Personalvertretung 1980 S. 196 = ZBR 1980 S. 191; Beschlüsse des erkennenden Fachsenats vom 09.04.1980 - BPV TK 15/78 -, Personalvertretung 1982 S. 376 und 13.03.1985 - BPV TK 92/82 -, n.v.).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Die genannte Verfassungsnorm schützt im Personalvertretungswesen nur einen Kernbereich der Koalitionsbestätigung, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (Beschluß vom 30.11.1965 - 2 BvR 54/62 -, BVerfGE 19, 303 ; Beschluß vom 26.05.1970 - 2 BvR 664/65 -, BVerfGE 28, 295 ).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Die Mitgliedschaft in der genannten Gewerkschaft gewährt kein Aussageverweigerungsrecht (vgl. in diesem Zusammenhang Fees, Koalitionsfreiheit und dienstliche Auskunftspflicht, DRiZ 1962 S. 352 ; BVerfG, Beschluß vom 19.07.1972 - 2 BvL 7/71 -, BVerfGE 33, 367 sowie Beschluß vom 08.10.1974 - 2 BvR 747 bis 753/73 -, BVerfGE 38, 105 ).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 - (NJW 1981 S. 1431 und Stürners (NJW 1981 S. 1757 ), auf die sich Antragsteller und Beteiligte von unterschiedlichen Standpunkten aus berufen, stehen damit nicht im Widerspruch.
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII P 13.62

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81

    Mehrheit bei Stimmenthaltungen in Vereinsversammlungen

  • BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77

    Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung

  • VGH Hessen, 09.04.1980 - BPV TK 15/78
  • BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Rektors als Dienststellenleiter einer

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