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   VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18   

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VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18 (https://dejure.org/2020,1739)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.02.2020 - 3 A 505/18 (https://dejure.org/2020,1739)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 3 A 505/18 (https://dejure.org/2020,1739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 7 BauGB, § 214 HBO, 2011 § 64 Abs 1 HBO, 2018 § 87 Abs 1 Satz 1 HBO, § 8 BauNVO, § 6 BauNVO, § 7 AtEV, § 5 AtEV, § 9 BauNVO, § 2 Entsorgungsübergangsgesetz
    Kein Zwischenlager für radioaktive Abfälle in einem Gewerbegebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbegebiet dient nicht der (Zwischen-)Lagerung von radioaktiven Abfällen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Baugenehmigung für ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 578
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08

    Überplanung einer industriellen Konversionsfläche; Verhinderungsplanung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Nach Zulassung der Berufung durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2008 - 3 A 49/08.Z - änderte der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main mit Berufungsurteil vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 - und wies die Klage der Klägerin ab.

    Aus diesem Grund wurde auch in dem vor dem Senat unter dem Az. 3 A 1207/08 geführten Berufungsverfahren, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2009 - 4 B 34.09 - seinen Abschluss gefunden hat, zwischen den Beteiligten die von dem Senat verneinte Frage diskutiert, ob es sich bei den Planungen der Beklagten um eine - unzulässige - Verhinderungsplanung handelt.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 3. Februar 2009 - 3 A 1207/08 - dargelegt, dass es der Beklagten weder zum Vorwurf gemacht werden kann, dass sie anlässlich des Bauvorhabens der Klägerin planerisch tätig geworden ist, noch dass sie die städtebauliche Vorstellung verfolgt, dem vormals von der Brennelementeproduktion geprägten geschlossenen Industriegebiet nunmehr einen anderen, für Gewerbebetriebe geöffneten Charakter zu geben und das Gebiet insgesamt einer Konversion mit Neuausrichtung zu unterwerfen.

    Vielmehr hat sie mit in ihren Abwägungsprozess einzustellen gehabt, welche Auswirkungen bestimmte Nutzungen auf andere im Plangebiet vorgesehene oder außerhalb des Plangebiets befindliche Nutzungen haben bzw. haben werden (vgl. Seite 23 Urteilsabdruck 3 A 1207/08).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 11.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre; andere Planung.

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Zwar trifft es zu, dass die planenden Gebietskörperschaften nicht gehindert sind, ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durch eine erneut erlassene Veränderungssperre zu sichern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.03.2007 - 4 BN 11.07 juris Rdnr. 4).

    Eine erledigte Veränderungssperre lebt auch dann nicht wieder auf, wenn der Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt wird; sie kann nicht mehr Gegenstand einer Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 oder § 17 Abs. 2 BauGB sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.03.2007 - 4 BN 11.07 -, juris Rdnr. 3 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 3 S 1689/01

    Baugenehmigung für standortnahes Zwischenlager

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehört auch die Prognose, dass das Bauwerk geeignet ist, nach seiner Errichtung zu dem vorgesehenen Zweck betrieben werden zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 3 S 1689/01 -, juris Rdnr. 24).

    Hinzu kommen im Falle eines nicht auszuschließenden Störfalls die von dem einzulagernden Material ausgehenden Gefährdungen sowie die besondere Überwachungsbedürftigkeit dieser Stoffe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 3 S 1689/01 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 24.05.1984 - 2 B 83 A 850 -, juris).

  • BVerwG, 12.05.2009 - 4 B 34.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Berücksichtigung des bisherigen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Die von der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 B 34.09 - zurück.

    Aus diesem Grund wurde auch in dem vor dem Senat unter dem Az. 3 A 1207/08 geführten Berufungsverfahren, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2009 - 4 B 34.09 - seinen Abschluss gefunden hat, zwischen den Beteiligten die von dem Senat verneinte Frage diskutiert, ob es sich bei den Planungen der Beklagten um eine - unzulässige - Verhinderungsplanung handelt.

  • VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06

    Unwirksame Veränderungssperre zur Verhinderung eines Zwischenlagers für

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Nach erfolgloser Durchführung des Vorverfahrens und Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verpflichtete dieses die Beklagte mit Urteil vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 (1) -, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren (4 Bände), die Gerichtsakten in dem Verfahren 4 E 3298/06 (6 Bände), die planungsrechtlichen Unterlagen der Beklagten (8 Leitz-Ordner und 2 Hefter) sowie die den Bauantragsunterlagen zugeordneten Behördenakten (2 Hefter) der Beklagten.

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 22/07

    Wiederaufleben einer Veränderungssperre bei Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Die neue Veränderungssperre muss deshalb die sich aus dem Erlass der ersten Veränderungssperre ergebenden zeitlichen Grenzen des § 17 BauGB beachten (vgl. Lemmel in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 3. Aufl., Loseblatt, 2008, § 17 Rdnr. 13a unter Hinweis auf Nieders. OVG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 KN 22/07 -, juris Rdnr. 56; Rieger in Schrödter, BauGB, Kommentar, 9. Aufl., 2019, § 17 Rdnr. 14).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Ein Vorhaben ist insbesondere dann gebietsunverträglich, wenn es wegen seines räumlichen Umfangs und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art der Betriebsvorgänge und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs generell (typischerweise) geeignet ist, den Gebietscharakter zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, juris; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 22.05.2017 - 1 LA 308/15 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 19.10.2015 - 1 B 15.886 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 1 B 15.886

    Bordellbetriebe, Industriegebiet, Gewerbebetrieb, Vergnügungsstätte,

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Ein Vorhaben ist insbesondere dann gebietsunverträglich, wenn es wegen seines räumlichen Umfangs und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art der Betriebsvorgänge und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs generell (typischerweise) geeignet ist, den Gebietscharakter zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, juris; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 22.05.2017 - 1 LA 308/15 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 19.10.2015 - 1 B 15.886 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Ein Vorhaben ist insbesondere dann gebietsunverträglich, wenn es wegen seines räumlichen Umfangs und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art der Betriebsvorgänge und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs generell (typischerweise) geeignet ist, den Gebietscharakter zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, juris; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 22.05.2017 - 1 LA 308/15 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 19.10.2015 - 1 B 15.886 -, juris).
  • OVG Bremen, 22.05.2017 - 1 LA 308/15

    Altmetallhandel im Gewerbegebiet - Altmetallhandel; Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
    Ein Vorhaben ist insbesondere dann gebietsunverträglich, wenn es wegen seines räumlichen Umfangs und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art der Betriebsvorgänge und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs generell (typischerweise) geeignet ist, den Gebietscharakter zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, juris; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 22.05.2017 - 1 LA 308/15 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 19.10.2015 - 1 B 15.886 -, juris).
  • VG Magdeburg, 10.07.2008 - 3 A 49/08
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 4309/19

    Vollständigkeit und Bestimmtheit von Bauunterlagen; Fiktion des Beginns der

    Hierfür bedarf es keines erneuten Planaufstellungsbeschlusses und es handelt sich hierbei und, sofern die Planung bereits zuvor durch eine Veränderungssperre gesichert worden war, handelt es sich hierbei auch nicht um eine "neue" Veränderungssperre (OVG Greifswald, Beschl. v. 31.7.2007, 3 M 15/07, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.2007, 1 KN 22/07, juris, Rn. 53 ff.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 151. EL August 2023, § 214 Rn. 226 m.w.N.; vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 12.2.2020, 3 A 505/18, juris, Rn. 34).
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