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   VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12   

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VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12 (https://dejure.org/2012,18779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.06.2012 - 5 A 388/12 (https://dejure.org/2012,18779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 (https://dejure.org/2012,18779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 AufenthG, § 67 AufenthG
    Kosten der Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Prüfung der Ermessenserwägungen bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kostenschuldners im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 67 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 67 Abs. 1, VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1, VwKostG § 14 Abs. 2 S. 1
    Kostenfestsetzungsverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Kostenschuldner, Abschiebung, Abschiebungskosten, Veranlasserhaftung, Haftung, Stundung, Ermäßigung, Erlass, Verhältnismäßigkeit, Erstattungspflicht, Kostenschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 66, AufenthG § 67
    ABSCHIEBUNGSKOSTEN; ATYPIK; BILLIGKEITSGRUND; ERLASS; HERANZIEHUNG; KOSTENFESTSETZUNG; LEISTUNGSFÄHIGKEIT; STUNDUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEITSGRUNDSATZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Dezember 1998 - 1 C 33/97 -, (BVerwGE 108, 1 ff. zu § 84 AuslG [jetzt § 68 AufenthG]) entschieden, dass in atypischen Fällen von der Geltendmachung der Forderung gegenüber demjenigen, der sich verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, abgesehen werden könne.

    Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie auch die Entscheidung vom 24. November 1998 (1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1) zu Verpflichtungserklärungen nach § 84 Abs. 1 AuslG (jetzt: § 68 Abs. 1 AufenthG) waren dem Gesetzgeber bekannt, als er mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union von 19.8.2007 (BGBl. I 2007, Seite 1970) umfangreichere Änderungen des Kapitel 6 des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen hat.

  • VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10

    Afrikanische Familie muss Abschiebekosten tragen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
    In diesem Umfang ist das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 1. Dezember 2012 - 6 K 17/10.GI - wirkungslos.

    unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 1. Dezember 2010 - 6 K 17/10.GI - den Bescheid des Beklagten vom 23. Dezember 2009 aufzuheben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
    Dabei kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, welcher Prüfungsmaßstab - umfassende oder nur auf offensichtliche Rechtsfehler beschränkte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung - im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG zu wählen ist (zur Zusammenfassung des Meinungsstandes vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 -, Juris).

    Vielmehr ist der Senat mit dem OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 -, Juris) der Auflassung, dass die individuelle Leistungsunfähigkeit des Kostenschuldners der Kostenerhebung und -festsetzung nicht entgegensteht.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2009 - 7 LA 145/08

    Pflicht zur Abschiebungskostentragung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
    Dass es aufgrund nachträglich eingetretener Umstände nicht zur Ausreise des Klägers gekommen ist, lässt die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten, im September 2006 angefallenen Kosten für einen ordnungsgemäßen Abschiebungsversuch unberührt (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. März 2009 - 7 LA 145/08 -, Juris).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
    Hinsichtlich der Festsetzung der Kosten der Abschiebung unterliege die Entscheidung der festsetzenden Behörde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1) keinem Ermessen.
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09

    Tatsächliche Durchführung einer Abschiebung als Voraussetzung für die Pflicht zur

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
    Dass die Abschiebung aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordene Umstände nicht zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland führt, ändert nichts daran, dass der Ausländer die Vorbereitungsmaßnahmen und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317 = AuAS 2010, 139, und vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, Juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
    Dass die Abschiebung aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordene Umstände nicht zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland führt, ändert nichts daran, dass der Ausländer die Vorbereitungsmaßnahmen und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317 = AuAS 2010, 139, und vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Dass es zu einer Abschiebung des Klägers nicht gekommen ist, ändert ebenfalls nichts daran, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet ist (VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 - juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. März 2009 - 7 LA 145/08 - juris Rn. 6 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 - juris Rn. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 66 Rn. 13 m.w.N).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG setzt beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 oder 2 AufenthG die Geltendmachung der Kosten zwingend voraus, so dass der Leistungsbescheid nicht deshalb rechtswidrig ist, weil der Beklagte es nach dem Vortrag des Klägers wegen der Atypik des Falles unterlassen hat, eine Ermessensentscheidung bereits im Heranziehungsverfahren zu treffen (so auch VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 - juris Rn. 19; VGH München, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 19 ZB 11.742 - juris Rn. 27; OVG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 - juris Rn. 70 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 19. April 2012 - 4 LA 14/12 - AuAS 2012, 125 Rn. 7; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: März 2012, § 67 Rn. 37; a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2006 - 13 S 155/06 - InfAuslR 2006, 387 Rn. 6 f.; Geyer, in: HK-Ausländerrecht, Stand: 2008, § 66 AufenthG Rn. 10).
  • VG Berlin, 28.05.2013 - 21 K 342.12

    Heranziehung zu den Kosten einer versuchten Zurück- bzw. Abschiebung

    § 66 Abs. 1 AufenthG setzt lediglich voraus, dass Kosten infolge der "Durchsetzung" einer Zurückschiebung oder Abschiebung entstanden sind, enthält jedoch keine Beschränkung auf tatsächlich aufenthaltsbeendende Abschiebungen (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 10 C 12.1470 - Juris Rdnr. 24; VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 - Juris Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - Juris Rdnr. 5 und vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 - Juris Rdnr. 7 f.; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, § 66 Rdnr. 9; vgl.a. die Gesetzesbegründung BT-Drs.

    Das OVG Berlin-Brandenburg und damit das zuständige Berufungsgericht der Kammer hatte ebenfalls ausdrücklich in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 9. November 2011 - 3 B 17.09 - Juris Rdnr. 53 ff. mit ausführlicher Begründung; ebenso VGH Kassel, Beschluss des 5. Senats vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 - Juris Rdnr. 19 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung des zuvor zuständig gewesenen 9. Senats; OVG Schleswig, Beschluss vom 19. April 2012 - 4 LA 14/12 - Juris Rdnr. 7 f.; VGH München, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 19 ZB 11.742 - Juris Rdnr. 27; OVG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 - Juris Rdnr. 70 ff.; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: März 2012, § 67 Rdnr. 37).

  • VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22

    Kostenerstattung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

    Die kostenverursachende Maßnahme müsse dabei nicht erfolgreich durchgeführt worden sein (hierfür wird verwiesen auf Hessischer VGH, Beschluss vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - Bayerischer VGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2006 - 13 S 347/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, S. 17).

    Im Einklang hiermit nehmen auch die vom Regierungspräsidium für seine Rechtsauffassung in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (wenn auch anhand divergierender, teilweise überholter rechtlicher Maßstäbe) der Sache nach sämtlich eine (hypothetische) Prüfung der Rechtmäßigkeit einer in den dort zugrundeliegenden Fallgestaltungen aus unterschiedlichen Gründen unterbliebenen Abschiebung und der diese vorbereitenden Maßnahmen vor (vgl. hierzu im Einzelnen Hessischer VGH, Beschluss vom 12.06.2012 - 5 A 388/12 -, juris : "Die geplante Abschiebung des Klägers am 18. September 2006 war jedenfalls rechtmäßig."; implizit auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05.OVG -, AuAS 2007, S. 17 : "Die Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten der Abschiebungshaft setzt die Rechtmäßigkeit deren Anordnung und Fortdauer voraus."; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, S. 385, Leitsatz: "Abschiebungskosten dürfen wegen unrichtiger Sachbehandlung nach § 14 Abs. 2 VwKostG auch dann nicht erhoben werden, wenn das der Abschiebung entgegenstehende Hindernis (hier: Risikoschwangerschaft) der Abschiebebehörde nicht bekannt war.

  • OVG Saarland, 01.08.2013 - 2 A 402/11

    Erstattung von Abschiebungskosten gemäß § 66 Abs. 1 AufenthG 2004 für

    Haftet ein Mangel einem Verwaltungsakt an, auf dessen rechtlicher Grundlage die Abschiebung erfolgt ist, namentlich einer förmlichen Abschiebungsanordnung, so kann von den Fällen der Nichtigkeit abgesehen gegenüber dem Leistungsbescheid (vgl. § 67 Abs. 3 AufenthG) dieser Mangel vom Ausländer nicht mehr geltend gemacht werden, sobald und soweit der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist und er sich auch nicht vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erledigt hatte(Vgl. Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Mai 2013, § 66 Rdnr. 9; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand März 2012, § 66 Rdnr. 4; wohl auch VGH Kassel, Beschluss vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 -, juris, ).
  • VG Düsseldorf, 15.05.2013 - 7 K 7245/11

    Rechtliche Ausgestaltung der Pflicht eines Ausländers zur Tragung der durch seine

    Ob in Ausnahmefällen Ermessenserwägungen anzustellen sind, vgl. so wohl BVerwG, Urteil vom 24. November 1998, BVerwGE 108, 1ff, dazu auch: BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 C 25/99 -, OVG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.März 2009 - 7 LA 145/08 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 - und Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 -, letztere sämtlich veröffentlicht in JURIS, kann dahinstehen.

    Aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit, den Kostenschuldner aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten schon im Heranziehungsverfahren freizustellen und der Ausländerbehörde - zum Schaden der öffentlichen Haushalte - die Möglichkeit zu nehmen, die Forderung im Falle einer späteren Verbesserung der finanziellen Verhältnisse in voller Höhe einzuziehen, vgl. so Hamburgisches OVG, Urteil vom 3.Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 - und Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juni 2012- 5 A 388/12 -, jeweils JURIS.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13

    Zurückschiebung; versuchte -; Abschiebung; Haft; Sicherungshaft; Anordnung der -;

    Die zu erstattenden Kosten umfassen nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ausdrücklich die bei der Vorbereitung der Maßnahme entstehenden Verwaltungskosten einschließlich der Kosten für die Abschiebungshaft (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 -, BVerwGE 124, 1 = juris Rn. 29; VGH München, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 10 C 12.1470 -, juris Rn. 24; VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 -, EzAR-NF 56 Nr. 7 = juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317 = juris Rn. 5; Hailbronner, AuslR, Stand September 2013, § 66 AufenthG Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2020 - 2 K 3356/19

    Kostenhaftung des Beförderungsunternehmer

    Zu den Kosten nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zählen auch Kosten fehlgeschlagener Abschiebungs-, Zurückweisungs- und Zurückschiebungsversuche (Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 5 A 388/12 -, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2019, § 66 Rn. 9 m.w.N.; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O. § 66 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 10 C 12.1470

    Haftung für Kosten der Abschiebungshaft bei nicht vollzogener Abschiebung;

    Dabei kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob vorliegend wegen der Rechtskraft der Abschiebungshaftanordnung deren Rechtmäßigkeit nicht mehr überprüft wird - wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - oder, ob eine umfassende oder nur eine auf offensichtliche Rechtsfehler beschränkte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG durchzuführen ist (vgl. hierzu HessVGH vom 12.6.2012 Az. 5 A 388/12 RdNr. 18; OVG Berlin-Bbg vom 9.11.2011 Az. OVG 3 B 17.09 RdNrn. 37 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.06.2013 - 10 C 13.346

    Kosten, die erst nach Erlass des Leistungsbescheides entstanden sind

    Dabei kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob vorliegend wegen der Rechtskraft der Abschiebungshaftanordnung deren Rechtmäßigkeit nicht mehr überprüft wird oder ob eine umfassende oder nur eine auf offensichtliche Rechtsfehler beschränkte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG durchzuführen ist (vgl. hierzu HessVGH, B.v. vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, U.v. 9.11.2011 - OVG 3 B 17.09 - juris Rn. 37 ff. m.w.N.).
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