Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12.T   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33789
VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12.T (https://dejure.org/2017,33789)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.09.2017 - 9 C 1498/12.T (https://dejure.org/2017,33789)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. September 2017 - 9 C 1498/12.T (https://dejure.org/2017,33789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,33789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Luftverkehrsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NEBENBESTIMMUNGEN ZUM PLANFESTSTELLUNGSBESCHLUSS; PASSIVE SCHUTZVORKEHRUNGEN; WIRBELSCHLEPPEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Betriebseinschränkungen für Flughafen Frankfurt Main wegen Gefahren durch Wirbelschleppen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Betriebseinschränkungen für Flughafen Frankfurt Main wegen Gefahren durch Wirbelschleppen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutzanordnungen gegen Gefahren von Windböen durch Flugzeuge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    In elf gemäß § 93a Abs. 1 VwGO durchgeführten Musterverfahren verpflichtete der 11. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 21. August 2009 (Hess. VGH 11 C 227/08.T u.a.) das beklagte Land unter Aufhebung des entgegenstehenden Teiles des Planfeststellungsbeschlusses, über die Zulassung planmäßiger Flüge in der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr (bisher: 17 Nachtflüge) sowie über den Bezugszeitraum für die Zulassung von durchschnittlich 150 planmäßigen Flügen je Nacht in dem Planfeststellungsbeschluss unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Über die in acht Musterverfahren sowohl von Klägerseite als auch vom Beklagten eingelegten Revisionen wurde mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 (BVerwG 4 C 8.09 u.a. - Hess. VGH 11 C 227/08.T u.a.) entschieden.

    Das Verfahren der Musterverfahrensklägerin Stadt Raunheim (BVerwG 4 C 1.10 - Hess. VGH 11 C 329/08.T -) wurde mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 teilweise eingestellt, nachdem sich die Beigeladene zur Durchführung von Schutzvorkehrungen gegen Schäden durch Wirbelschleppen an Grundstücken der Stadt Raunheim in einem näher festgelegten, an der Grundanfluglinie gelegenen Bereich des Stadtgebiets verpflichtet hatte und die Beteiligten das Verfahren insoweit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hatten.

    und auf die ebenfalls zu diesem Verfahren beigezogenen Urteile des Hess. VGH vom 21. August 2009 - Hess. VGH 11 C 227/08.T u.a., 11 C 318/08.T und 11 C 305/08.T -, auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 - BVerwG 4 C 8.09 u.a., vom 14. April 2011 - BVerwG 4 B 77.09 - und vom 16. Januar 2013 BVerwG 4 B 15.10 - sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Hess. VGH in den Musterverfahren am 2., 3., 4.,5., 8., 9., 10., 15., 17., 19., 23., 24. und 26. Juni 2009 (Hess. VGH 11 C 227/08.T u.a., 11 C 305/08.T, 11 C 318/08.T) verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Sie erstreckt sich darauf, ob die Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodengerecht erstellt wurde und ist nur dann fehlerhaft, wenn sie hiervon abweicht, auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unrichtigkeiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rn. 243; Hess. VGH, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. -, juris Rn. 1089).

    Vorliegend berücksichtigt das Gericht, dass der Beklagte in den hinsichtlich der Klageanträge vergleichbaren Musterverfahren unter Abweisung der Klagen im Übrigen mit Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - und entsprechender Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Dezember 2007 verpflichtet wurde, über die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr je Nacht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, diese Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - auf die Revisionen der Kläger das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 bestätigt und der Beklagte verpflichtet wurde, über die über 133 Flugbewegungen hinausgehende Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr in Teil A II 4.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, die weitergehenden Revisionen der Kläger sowie die Revision des Beklagten jedoch zurückgewiesen wurden.

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Über die in acht Musterverfahren sowohl von Klägerseite als auch vom Beklagten eingelegten Revisionen wurde mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 (BVerwG 4 C 8.09 u.a. - Hess. VGH 11 C 227/08.T u.a.) entschieden.

    und auf die ebenfalls zu diesem Verfahren beigezogenen Urteile des Hess. VGH vom 21. August 2009 - Hess. VGH 11 C 227/08.T u.a., 11 C 318/08.T und 11 C 305/08.T -, auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 - BVerwG 4 C 8.09 u.a., vom 14. April 2011 - BVerwG 4 B 77.09 - und vom 16. Januar 2013 BVerwG 4 B 15.10 - sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Hess. VGH in den Musterverfahren am 2., 3., 4.,5., 8., 9., 10., 15., 17., 19., 23., 24. und 26. Juni 2009 (Hess. VGH 11 C 227/08.T u.a., 11 C 305/08.T, 11 C 318/08.T) verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Vorliegend berücksichtigt das Gericht, dass der Beklagte in den hinsichtlich der Klageanträge vergleichbaren Musterverfahren unter Abweisung der Klagen im Übrigen mit Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - und entsprechender Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Dezember 2007 verpflichtet wurde, über die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr je Nacht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, diese Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - auf die Revisionen der Kläger das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 bestätigt und der Beklagte verpflichtet wurde, über die über 133 Flugbewegungen hinausgehende Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr in Teil A II 4.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, die weitergehenden Revisionen der Kläger sowie die Revision des Beklagten jedoch zurückgewiesen wurden.

  • VGH Hessen, 29.07.2013 - 9 B 1362/13

    Eilanträge auf Betriebseinschränkungen für Nordwest-Landebahn abgelehnt

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Weder bedarf es einer ordnungsrechtlichen Verpflichtung der Kläger zur Durchführung der Dachsicherungsmaßnahmen, noch ist dafür eine Rechtsgrundlage erkennbar, wie der Senat schon in dem vorangegangenen Eilverfahren (Beschluss vom 29.07.2013 - 9 B 1362/13.T -, juris Rn. 28 ff.) festgestellt hat.

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Juli 2013 (9 B 1362/13.T) deshalb auch nicht etwa festgestellt, dass die Verkehrssicherungspflicht aus § 836 BGB zur Konfliktlösung herangezogen wird.

  • VGH Hessen, 30.04.2015 - 9 C 1507/12

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Klage der Stadt Flörsheim am Main

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Dies gilt auch, soweit der Planfeststellungsbeschluss zur Behebung von sich - auch nachträglich - ergebenden Abwägungsmängeln durch Schutzvorkehrungen gemäß §§ 74 Abs. 2 75 Abs. 1a oder Abs. 2 HVwVfG im Wege der Planergänzung geändert wird (Hess. VGH, Urteil vom 30.04.2015 - 9 C 1507/12.T -, juris Rn. 135 ff.).

    Vielmehr wird dort die in der vorangegangenen Schluss-Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. April 2015 (9 C 1507/12.T) getroffene Feststellung bestätigt, dass die Planfeststellungsbehörde gegenüber der Flughafenbetreiberin auf der Grundlage des § 74 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG die zum Schutz der Nachbarschaft des Flughafens vor Beeinträchtigungen durch Wirbelschleppen erforderlichen Maßnahmen anordnen kann.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Der Senat legt dabei zugrunde, dass es der Planfeststellungsbehörde obliegt, für die zur Bewältigung der von dem Vorhaben ausgehenden Sicherheitsrisiken erforderliche Analyse der Sicherheitslage eigenverantwortlich anhand der geltenden Rechtsvorschriften zu bestimmen, welcher Sicherheitsstandard angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken möglichst auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, Rn. 243 ff.).

    Sie erstreckt sich darauf, ob die Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodengerecht erstellt wurde und ist nur dann fehlerhaft, wenn sie hiervon abweicht, auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unrichtigkeiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rn. 243; Hess. VGH, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. -, juris Rn. 1089).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Lässt sich eine im Planfeststellungsbeschluss nicht angeordnete Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses demnach nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 - BVerwG IV C 79.76 - juris Rn. 94 ff. in Bezug auf Fluglärmbelastungen, Beschluss vom 17.01.2013 - BVerwG 7 B 18/12 -, juris, hinsichtlich Erschütterungsbelastungen).

    Denn es ist - wie oben dargestellt - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das Planergänzungsverfahren dazu dient, solche Fehler zu beheben, die für die Planungsentscheidung insgesamt nicht von so großem Gewicht sind, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils in Frage gestellt wird, und die durch eine Schutzauflage behoben werden können, sodass es deshalb eine Frage des Einzelfalles ist, ob hiervon auszugehen ist (BVerwG, Beschluss vom 17.01.2013 - BVerwG 7 B 18/12 -, juris Rn. 34 f.).

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Dem Grundsatz einer Haftung nach zivilrechtlichen Regeln im Schadensfall steht auch die dazu von den Klägern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.12.2004 - V ZR 72/04 -, juris) nicht entgegen.
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Das von Betroffenen auf betriebsregelnde Auflagen gerichtete Begehren kann mithin nur erfolgreich sein, wenn die erstrebte Auflage die einzig abwägungsfehlerfreie Möglichkeit planerischer Problembewältigung darstellt (BVerwG, Urteil vom 29.01.1991 - BVerwG 4 C 51/89 -, juris Rn. 192 ff.; für das Verhältnis zwischen passivem Schallschutz und Betriebsregelungen in Form einer Schutzauflage durch Betriebskontingentierung).
  • BVerwG, 04.05.2017 - 4 B 57.15

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Dem von ihnen vorgetragenen Schluss, die Anordnungen hätten entgegen der Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 4. Mai 2017 (- BVerwG 4 B 57.15 -, juris Rn. 15) gerade nicht nur begünstigende Wirkung und seien infolge dessen als unzumutbar zu bewerten, vermag der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • LG Flensburg, 29.04.2016 - 1 S 63/15

    Haftung des Gebäudeeigentümers: Anscheinsbeweis für eine mangelhafte

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
    Dies gilt umso mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist, und die Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gebietet es auch, dass der Haftpflichtige einen zuverlässigen Fachkundigen mit der regelmäßigen Nachprüfung im gebotenen Umfang betraut (LG Flensburg, Urteil vom 29.04.2016 - 1 S 63/15 -, juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97

    Nachtflugbeschränkungen auf dem Flughafen Köln/ Bonn

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten;

  • BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 305/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Sicherheit

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 1.10

    -->

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

  • BVerwG, 16.01.2013 - 4 B 15.10

    Anforderungen an das Abstandsgebot

  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19

    Änderung einer Streitwertfestsetzung auf Anregung; Streitwertfestsetzung für

    Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Haupt- und Hilfsanträge der Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main mit Teil-Beschlüssen vom 12. April 2016 und vom 25. Juli 2017 sowie Schlussurteil vom 12. September 2017 (9 C 1498/12.T) entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht