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   VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06   

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https://dejure.org/2006,8422
VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06 (https://dejure.org/2006,8422)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 TG 2484/06 (https://dejure.org/2006,8422)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 TG 2484/06 (https://dejure.org/2006,8422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Gewährleistung eines gesicherten Lebensunterhalts; Gewährung eines Existenzgründungszuschusses; Ursprung in der Gewährung von Arbeitslosengeld I (ALG I); Bezug ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 9 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 2 Abs. 3; SGB III § 421 Abs. 1
    D (A), Lebensunterhalt, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Existenzgründungszuschuss, Arbeitslosengeld II, ergänzendes Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Judicialis

    AufenthG § 2 Abs. 3; ; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; SGB III § 116; ; SGB III § 163; ; SGB III § 421 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Lebensunterhalt eines Ausländers und Existenzgründungszuschuss - Beitragsleistungen, Existenzgründungszuschuss, Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Sachsen, 10.01.2006 - L 3 B 233/05

    Anspruch auf die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Auf die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob es sich bei Existenzgründungszuschüssen nach § 421 l SGB III um zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 a) SGB II handelt, die nicht als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II berücksichtigt werden dürfen (verneinend: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 22/05 ER - in juris-online; bejahend: Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 25.04.2006 - L 8 AS 29/06 - in juris-online, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER -) kommt es dabei nicht entscheidungserheblich an, da selbst dann, wenn der Existenzgründungszuschuss als zu berücksichtigendes Einkommen anzusehen wäre, dies die Frage noch nicht beantworten würde, ob dieser öffentliche Zuschuss auf Beitragsleistungen beruht oder nicht.
  • VGH Hessen, 14.03.2006 - 9 TG 512/06

    Erfolg einer Beschwerde allein bei fehlender Ergebnisrichtigkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Das Verwaltungsgericht habe übersehen, dass er sozialrechtlich zwar einen solchen Anspruch habe, es habe es jedoch unterlassen, zu überprüfen und zu berechnen, inwieweit ihm dieser Anspruch infolge seiner Erwerbstätigkeit entsprechend der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14.03.2006 - 9 TG 512/06 -) aufenthaltsrechtlich und insoweit anspruchsvernichtend zugerechnet werden könne.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Aufgrund dieser im maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung zu berücksichtigenden Sach- und Rechtslage (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Auflage, § 80 Rdnr. 147) stellt sich die Entscheidung der Antragsgegnerin ohne weitere Sachverhaltsermittlung als offensichtlich rechtsfehlerhaft mit der Folge dar, dass das öffentliche Interesse an dem weiteren sofortigen Vollzug das private Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht überwiegt (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1, BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/05 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1998, 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Auf die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob es sich bei Existenzgründungszuschüssen nach § 421 l SGB III um zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 a) SGB II handelt, die nicht als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II berücksichtigt werden dürfen (verneinend: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 22/05 ER - in juris-online; bejahend: Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 25.04.2006 - L 8 AS 29/06 - in juris-online, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER -) kommt es dabei nicht entscheidungserheblich an, da selbst dann, wenn der Existenzgründungszuschuss als zu berücksichtigendes Einkommen anzusehen wäre, dies die Frage noch nicht beantworten würde, ob dieser öffentliche Zuschuss auf Beitragsleistungen beruht oder nicht.
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 22/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Auf die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob es sich bei Existenzgründungszuschüssen nach § 421 l SGB III um zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 a) SGB II handelt, die nicht als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II berücksichtigt werden dürfen (verneinend: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 22/05 ER - in juris-online; bejahend: Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 25.04.2006 - L 8 AS 29/06 - in juris-online, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER -) kommt es dabei nicht entscheidungserheblich an, da selbst dann, wenn der Existenzgründungszuschuss als zu berücksichtigendes Einkommen anzusehen wäre, dies die Frage noch nicht beantworten würde, ob dieser öffentliche Zuschuss auf Beitragsleistungen beruht oder nicht.
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Aufgrund dieser im maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung zu berücksichtigenden Sach- und Rechtslage (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Auflage, § 80 Rdnr. 147) stellt sich die Entscheidung der Antragsgegnerin ohne weitere Sachverhaltsermittlung als offensichtlich rechtsfehlerhaft mit der Folge dar, dass das öffentliche Interesse an dem weiteren sofortigen Vollzug das private Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht überwiegt (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1, BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/05 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1998, 14).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Aufgrund dieser im maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung zu berücksichtigenden Sach- und Rechtslage (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Auflage, § 80 Rdnr. 147) stellt sich die Entscheidung der Antragsgegnerin ohne weitere Sachverhaltsermittlung als offensichtlich rechtsfehlerhaft mit der Folge dar, dass das öffentliche Interesse an dem weiteren sofortigen Vollzug das private Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht überwiegt (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1, BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/05 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1998, 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 8 AS 29/06

    Anrechnung des gewährten Existenzgründungszuschusses als Einkommen; Beendigung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Auf die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob es sich bei Existenzgründungszuschüssen nach § 421 l SGB III um zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 a) SGB II handelt, die nicht als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II berücksichtigt werden dürfen (verneinend: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 22/05 ER - in juris-online; bejahend: Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 25.04.2006 - L 8 AS 29/06 - in juris-online, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2006 - L 8 AS 2198/06 ER-B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.01.2006 - L 3 B 233/05 AS-ER -) kommt es dabei nicht entscheidungserheblich an, da selbst dann, wenn der Existenzgründungszuschuss als zu berücksichtigendes Einkommen anzusehen wäre, dies die Frage noch nicht beantworten würde, ob dieser öffentliche Zuschuss auf Beitragsleistungen beruht oder nicht.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06
    Aufgrund dieser im maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung zu berücksichtigenden Sach- und Rechtslage (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Auflage, § 80 Rdnr. 147) stellt sich die Entscheidung der Antragsgegnerin ohne weitere Sachverhaltsermittlung als offensichtlich rechtsfehlerhaft mit der Folge dar, dass das öffentliche Interesse an dem weiteren sofortigen Vollzug das private Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet nicht überwiegt (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1, BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/05 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1998, 14).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

    Denn es handelt sich um öffentliche Mittel, die nicht ausnahmsweise nach § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG außer Betracht bleiben können, da es sich weder um die in dieser Bestimmung genannten öffentlichen Mittel noch um auf Beitragsleistungen beruhende öffentliche Mittel handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.11.1996 - 1 B 189.96 -, NVwZ-RR 1997, 441 (zu § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG); Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2007 - 24 C 06.3344 -, juris Rn. 10; Hessischer VGH, Beschl. v. 12.12.2006 - 3 TG 2484/06 -, InfAuslR 2007, 101, 102; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.12.2005 - 11 ME 373/05 -, juris Rn. 11).

    Danach liegt eine Sicherung des Lebensunterhalts auch dann nicht vor, wenn Wohngeld tatsächlich bezogen wird (so wohl auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2007, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschl. v. 12.12.2006, a.a.O.).

    Die in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht genannten öffentlichen Mittel, wie hier das Wohngeld, sind bei der Einkommensermittlung hingegen nicht zu berücksichtigen, bleiben mithin auf das zur Unterhaltssicherung einzusetzende Einkommen des Ausländers ohne Einfluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.11.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2007, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschl. v. 12.12.2006, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.12.2005, a.a.O.).

  • VG Aachen, 29.05.2009 - 9 K 44/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Schulbesuch, Schulpflicht,

    vgl. zum Wohngeldbezug: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 TG 2484/06, juris, Rdnr. 9.
  • OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08

    Gesicherter Lebensunterhalt, Existenzgründungszuschuss

    Selbst wenn unter Berücksichtigung der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 12.12.2006, InfAuslR 2007, 101) und unter Heranziehung von § 421 Buchst. l Abs. 1 SGB III, der den Bezug des Existenzgründungszuschusses regelt, davon auszugehen ist, dass jedenfalls regelmäßig die Gewährung des Existenzgründungszuschusses ihren Ursprung in der Gewährung von Arbeitslosengeld I hat, so dass der Bezug derartiger Leistungen dem Kläger aufenthaltsrechtlich nicht entgegengehalten werden kann, reichen die von diesem angegebenen monatlichen Bezüge nicht aus, um das gemäß §§ 20, 22 SGB II erforderliche Existenzminimum abzudecken; dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die gemäß § 421 Buchst. l Abs. 1 SGB III ausgeschütteten Mittel gemäß dessen Absatz 2 im 2. und 3. Jahr der maximalen Bezuschussung bis auf 240, 00 EUR monatlich absinken und der Zuschuss grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt ist.
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