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   VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09   

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VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09 (https://dejure.org/2011,3608)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.2011 - 3 A 1987/09 (https://dejure.org/2011,3608)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 3 A 1987/09 (https://dejure.org/2011,3608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 Seveso II-RL, Art 267 AEUV, § 15 BauGB, § 10 Abs 1 BauGB, § 14 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Fortschreibung und Festschreibung der vorhandenen Gemengelage bei Verschlechterung oder Verschlimmerung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 Seveso II Richtlinie durch die Überplanung eines an Wohngebiete angrenzenden Industriegebiets erneut als Industriegebiet und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Fortschreibung und Festschreibung der vorhandenen Gemengelage bei Verschlechterung oder Verschlimmerung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 Seveso II Richtlinie durch die Überplanung eines an Wohngebiete angrenzenden Industriegebiets erneut als Industriegebiet und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    An Wohngebiete angrenzende Industriegebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein großflächiger Einzelhandel in Industriegebieten! (IBR 2011, 305)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 534
  • BauR 2011, 1052
  • BauR 2011, 1610
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Der Grundsatz lässt insbesondere dann Ausnahmen zu, wenn das Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.01.1980 - 4 B 265/79 - BVerwG, Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 71.90 - BVerwG, Beschluss vom 13.05.2004 - 4 BN 15/04 - ; BVerwG, Beschluss vom 08.03.2010 - 4 B 76/09 -, jeweils juris).

    Dieser Grundsatz gelte aber in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 71/90 - unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 15.01.1980 - 4 B 295/79 - und Urteil vom 30.06.1989 - 4 C 16.88 -, jeweils juris).

    Stelle sich zum Beispiel heraus, dass im konkreten Fall keine Unzuträglichkeiten zwischen den Gewerbebetrieben und der Wohnnutzung aufträten oder zu erwarten seien, könne die Gemeinde das bei der Abwägung auch dahingehend berücksichtigen, dass das Nebeneinander - so wie bisher vorhanden - in den Bebauungsplan übernommen werde, zumal wenn eine Änderung zu Eingriffen in die Betriebe (unter Umständen Verlagerung, Verlust von Arbeitsplätzen oder Ähnlichem) und zu finanziellen Belastungen der Gemeinde führe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 71/90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 99.89

    Zulässigkeit von Einkaufszentren u. Verbrauchermärkten im Mischgebiet bzw.

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Maßgeblich ist letztendlich, ob nach objektiver Beurteilung des Betriebes dieser der übergemeindlichen Versorgungsfunktion "dient" oder "dienen kann" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1989 - 4 B 99.89 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Band 5, a.a.O., § 11 BauNVO Rdnr. 92).

    Erforderlich ist eine genaue Analyse im Hinblick auf Lage, Umfang und Zweckbestimmung des Unternehmens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1989 - 4 B 99.89 - a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 11 Rdnr. 92).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Die Gemeinde bestimmt die geordnete städtebauliche Entwicklung im Einzelfall nach ihrer vorhandenen, hinreichend konkretisierten planerischen Willensbetätigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 - 4 C 76.68 - Urteil vom 14.07.1972 - 4 C 8.70 - Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 46.91 - Beschluss vom 17.05.1995 - 4 NB 30.94 - Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - Urteil vom 29.04.1964 - 1 C 30.62 - jeweils juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. I, Kommentar, Stand Januar 2010, § 1 Rdnr. 30 m.w.N.).

    Nicht erforderlich sind nur solche Bauleitpläne, die einer positiven städtebaulichen Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Bauleitplanung nicht bestimmt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., Bd. I, § 1 Rdnr. 33).

  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2009 - 8 K 2581/05

    Bau eines SB-Warenhauses in Frankfurt am Main-Fechenheim zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Mai 2009 - 8 K 2581/05.F - aufgehoben.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Mai 2009 - 8 K 2581/05.F - die Klage abzuweisen.

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 3200/91

    Zurückstellung; Baugesuch; Rücknahme; Versagungsbescheid; Ablehnung; Faktische

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    In diesem Fall ist die Ablehnung überholt; einer ausdrücklichen Aufhebung des ablehnenden Bescheides bedarf es nicht (vgl. Lemmel in Berliner Kommentar zum BauGB, § 15 Rdnr. 11; anderer Auffassung: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30.09.1992 - 6 L 3200/91 - BRS Bd. 54, Nr. 78).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.03.1981 - 1 A 158/80

    Bauleitplanung: Zurückstellung der entscheidung über eine Bauvoranfrage nach

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Dabei begegnet es keinen Bedenken, dass die Bauaufsichtsbehörde den Antrag auf Genehmigung des Vorhabens zunächst ablehnt und später aufgrund eines entsprechenden Antrages der Gemeinde die Ablehnung durch eine Zurückstellung ersetzt (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Bd. II, § 15 Rdnr. 42 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 27.02.1981 - 1 A 158/80 - Juris; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB-BauNVO, § 15 Rdnr. 8).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Die Gemeinde bestimmt die geordnete städtebauliche Entwicklung im Einzelfall nach ihrer vorhandenen, hinreichend konkretisierten planerischen Willensbetätigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 - 4 C 76.68 - Urteil vom 14.07.1972 - 4 C 8.70 - Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 46.91 - Beschluss vom 17.05.1995 - 4 NB 30.94 - Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - Urteil vom 29.04.1964 - 1 C 30.62 - jeweils juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. I, Kommentar, Stand Januar 2010, § 1 Rdnr. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Dieser Grundsatz gelte aber in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 71/90 - unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 15.01.1980 - 4 B 295/79 - und Urteil vom 30.06.1989 - 4 C 16.88 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04

    Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    Der Grundsatz lässt insbesondere dann Ausnahmen zu, wenn das Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.01.1980 - 4 B 265/79 - BVerwG, Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 71.90 - BVerwG, Beschluss vom 13.05.2004 - 4 BN 15/04 - ; BVerwG, Beschluss vom 08.03.2010 - 4 B 76/09 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO in der Regel großflächig sind, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar, Bd. V, Stand Januar 2009, § 11 BauNVO Rdnr. 53 c).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

  • BVerwG, 15.01.1980 - 4 B 265.79

    Unmöglichkeit der räumlichen Trennung einer Wohnbebauung zu gewerblicher und

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1987 - 7a NE 10/85

    Bebauungsplan; Satzung; Satzungsbeschluß; Abstimmung; Fehler;

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 51/15

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan zum Schutz zentraler

    Dies gilt umso mehr, wenn die Stadträte - wie hier - einstimmig dem en-bloc-Verfahren zugestimmt (vgl. zu TOP 10 S. 8, 1. Absatz, und S. 9 oben der Sitzungsniederschrift vom 02.04.2014) und damit zum Ausdruck gebracht haben, den zur En-bloc-Abstimmung gestellten Tagesordnungspunkten bzw. der Abwägung insgesamt zustimmen oder insgesamt die Zustimmung verweigern zu wollen (so in einem ähnlich gelagerten Fall auch HessVGH, Urt. v. 13.01.2011 - 3 A 1987/09 -, juris RdNr. 78).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22

    Untätigkeitsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids

    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung begegnet es zwar grundsätzlich keinen Bedenken, wenn die Behörde den Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens zunächst ablehnt und später aufgrund eines entsprechenden Antrags der Gemeinde die Zurückstellung des Antrags verfügt; jedoch wird in diesem Falle die Ablehnung durch die Zurückstellung ersetzt; einer ausdrücklichen Aufhebung des ablehnenden Bescheids bedarf es dann nicht (vgl. z. B. Hess VGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 A 1987/09 -, BauR 2011, S. 1610 u. juris, Rn. 83; ebenso Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 149. EL 2023, § 15, Rn. 42, m.w.N.; soweit diese Auffassung nicht geteilt wird, bezieht sich dies nur auf die Möglichkeit konkludenter Ersetzung der Ablehnung durch die Zurückstellung; keineswegs wird vertreten, man könne an der Ablehnung festhalten und diese um die Zurückstellung "ergänzen", vgl. z. B. OVG NDS, Urteil.
  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 1 A 857/10

    Zwischenurteil; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizinteresse

    Bereits die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. HessVGH, Urt. v. 13. Januar 2011 - 3 A 1987/09 - VGH BW, Urt. v. 1. März 2012 - 5 S 1749/10 -, jeweils juris) gebräuchliche Formulierung des erstinstanzlichen Hilfsantrags lasse eindeutig erkennen, dass es sich um eine Fortsetzungsfeststellungsklage handele.
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