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   VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06   

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https://dejure.org/2007,8286
VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06 (https://dejure.org/2007,8286)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 UE 2040/06 (https://dejure.org/2007,8286)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 UE 2040/06 (https://dejure.org/2007,8286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Regelmäßige Arbeitszeit schwerbehinderter Beamter

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für schwerbehinderte Beamte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für schwerbehinderte Beamte nach hessischem Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für schwerbehinderte Beamte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für schwerbehinderte Beamte - Dienstherr berücksichtigt besondere Interessen von Behinderten ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06
    Da die Pflichtstundenzahl lediglich einen Teil der Gesamtarbeitszeit eines Lehrers darstellt (vgl. dazu im einzelnen Beschlüsse des Senats vom 8. August 2000 - 1 N 4694/96 - NVwZ-RR 2002, 278 sowie vom 22. August 2000 - 1 N 2320/96 - ZBR 2002, 185), kann sich im Einzelfall eine erhebliche Entlastung ergeben, die den besonderen Schwierigkeiten gesundheitlich belasteter Lehrkräfte im Schuldienst Rechnung trägt.
  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06
    Da die Pflichtstundenzahl lediglich einen Teil der Gesamtarbeitszeit eines Lehrers darstellt (vgl. dazu im einzelnen Beschlüsse des Senats vom 8. August 2000 - 1 N 4694/96 - NVwZ-RR 2002, 278 sowie vom 22. August 2000 - 1 N 2320/96 - ZBR 2002, 185), kann sich im Einzelfall eine erhebliche Entlastung ergeben, die den besonderen Schwierigkeiten gesundheitlich belasteter Lehrkräfte im Schuldienst Rechnung trägt.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06
    Zwar stellt entsprechend der Auffassung des Klägers die häufig eingeschränkte Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit schwerbehinderter Beamter ein grundsätzlich zulässiges Differenzierungskriterium innerhalb von Arbeitszeitregelungen dar (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 28. November 21002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 = DVBl. 2003, 613; BayVerfGH, Urteil vom 20. September 2005 - Vf 13-VII-04 und Vf 17-VII-04 - ZBR 2006, 416).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06
    Die auf § 3 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gestützte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - besage nichts für die in § 1 Abs. 1 HAZVO geregelte Arbeitszeit von Beamten.
  • VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04

    Arbeitszeitverlängerung für Beamte

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06
    Zwar stellt entsprechend der Auffassung des Klägers die häufig eingeschränkte Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit schwerbehinderter Beamter ein grundsätzlich zulässiges Differenzierungskriterium innerhalb von Arbeitszeitregelungen dar (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 28. November 21002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 = DVBl. 2003, 613; BayVerfGH, Urteil vom 20. September 2005 - Vf 13-VII-04 und Vf 17-VII-04 - ZBR 2006, 416).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges

    Für das Benachteiligungsverbot des Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG kann grundsätzlich nichts anderes gelten, da dieses Benachteiligungsverbot den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Artikel 3 Abs. 1 GG für bestimmte Personengruppen verstärken soll und der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vorgeben will, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine - benachteiligende - Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 96, 288; Hess. VGH, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 UE 2040/06 -, juris).
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