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   VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85   

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https://dejure.org/1991,8363
VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85 (https://dejure.org/1991,8363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.11.1991 - 1 UE 2174/85 (https://dejure.org/1991,8363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. November 1991 - 1 UE 2174/85 (https://dejure.org/1991,8363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 6 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 40 Abs 2 Nr 4 BBesG
    Ortszuschlag - Aufnahme eines nichtehelichen Kindes in gemeinsame Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Ortszuschlagsstufe 2 wegen Aufnahme einer

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    Was hierunter zu verstehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 43.88 - (ZBR 1990, 350) klargestellt.

    Zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zitierten Urteil vom 31.5.1990 (a.a.O.) lediglich den - gleichsam lapidaren - Satz für erforderlich gehalten, ein Verstoß gegen Art. 3 GG sei im Hinblick auf die maßgebende Anknüpfung der genannten Vorschrift an die Wohnungsaufnahme nicht ersichtlich, ebensowenig ein Verstoß gegen Art. 6 GG; ihm fügt der angerufene Senat lediglich hinzu, daß eine Diskriminierung verheirateter Beamter auch deshalb ausgeschlossen erscheint, weil diese Beamten bereits auf Grund der Vorschrift des § 40 Abs. 2 Nr. 1 BBesG der Stufe 2 zugeordnet sind und ihrem erhöhtem Alimentationsbedarf, der durch die Führung eines Mehrpersonenhaushalts entsteht, damit bereits Rechnung getragen ist (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 25.11.1986, ZBR 1987, 157).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1985 - 2 A 124/84

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    In diesem Zusammenhang geht die Rechtsprechung davon aus, daß es Sinn und Zweck des Gesetzes und auch die Systematik des § 40 BBesG verbieten, die Gewährung des Ortszuschlages der Stufe 2 in Fällen der vorliegenden Art über den Wortlaut der Vorschrift hinaus von dem Nachweis abhängig zu machen, daß der Beamte durch die Aufnahme seines Kindes in seine Wohnung auch tatsächlich erhöhte Aufwendungen hat, sei es durch das Vorhalten einer größeren Wohnung, sei es für eine entsprechend erweiterte Haushaltsführung (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 17.7.1985, NJW 1986, 1061 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.11.1984 (NJW 1985, 2543 und BVerfGE 49, 260, 274)); dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an.
  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesGVwV - vom 23.11.1979 (GMBl. 1980, 3) zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung der Beklagten habe sich nach dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.1.1984 - 3 AZR 205/82 -) nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.11.1984 - 2 C 24.82 - (ZBR 1985, 154 - 155) auseinandergesetzt.In diesem Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht u.a. folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    In diesem Zusammenhang geht die Rechtsprechung davon aus, daß es Sinn und Zweck des Gesetzes und auch die Systematik des § 40 BBesG verbieten, die Gewährung des Ortszuschlages der Stufe 2 in Fällen der vorliegenden Art über den Wortlaut der Vorschrift hinaus von dem Nachweis abhängig zu machen, daß der Beamte durch die Aufnahme seines Kindes in seine Wohnung auch tatsächlich erhöhte Aufwendungen hat, sei es durch das Vorhalten einer größeren Wohnung, sei es für eine entsprechend erweiterte Haushaltsführung (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 17.7.1985, NJW 1986, 1061 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.11.1984 (NJW 1985, 2543 und BVerfGE 49, 260, 274)); dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an.
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 1 UE 3965/87

    Ortszuschlag Stufe 2 nach § 40 Abs 2 Nr 4 BBesG für den Vater eines

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    Daß das Kind S L in der Wohnung des Klägers aufgenommen worden ist (vgl. zum Begriff der Aufnahme eines nichtehelichen Kindes in die Wohnung des Vaters im Sinne des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG: Senatsurteil vom 30.5.1989 - 1 UE 3965/87 -, ZBR 1990, 58), ist zwischen den Beteiligten unstreitig.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Scheidung - Kindererziehung - Barunterhalt

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesGVwV - vom 23.11.1979 (GMBl. 1980, 3) zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung der Beklagten habe sich nach dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.1.1984 - 3 AZR 205/82 -) nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.11.1984 - 2 C 24.82 - (ZBR 1985, 154 - 155) auseinandergesetzt.In diesem Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht u.a. folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    Eine Auslegung des Unterhaltsbegriffs, welche den wirtschaftlichen Wert tatsächlicher Betreuungsleistungen unberücksichtigt läßt, ist verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbar (vgl. BVerfGE 17, 1 - 12 f.).
  • VG Schleswig, 08.12.1986 - 11 A 183/85
    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85
    Zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zitierten Urteil vom 31.5.1990 (a.a.O.) lediglich den - gleichsam lapidaren - Satz für erforderlich gehalten, ein Verstoß gegen Art. 3 GG sei im Hinblick auf die maßgebende Anknüpfung der genannten Vorschrift an die Wohnungsaufnahme nicht ersichtlich, ebensowenig ein Verstoß gegen Art. 6 GG; ihm fügt der angerufene Senat lediglich hinzu, daß eine Diskriminierung verheirateter Beamter auch deshalb ausgeschlossen erscheint, weil diese Beamten bereits auf Grund der Vorschrift des § 40 Abs. 2 Nr. 1 BBesG der Stufe 2 zugeordnet sind und ihrem erhöhtem Alimentationsbedarf, der durch die Führung eines Mehrpersonenhaushalts entsteht, damit bereits Rechnung getragen ist (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 25.11.1986, ZBR 1987, 157).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 5 LA 176/13

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1

    Soweit der Kläger rügt, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. November 1991 (- 1 UE 2174/85 -, juris) ab, scheitert die Zulassung der Berufung schon daran, dass es im Rahmen des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts ankommt, sondern nur auf die Abweichung von einer Entscheidung des dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, übergeordneten Oberverwaltungsgerichts (vgl. Kopp/Schenke, a. a. O., § 124 Rn 12).
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