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   VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95   

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VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95 (https://dejure.org/1996,7966)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.02.1996 - 11 TG 1144/95 (https://dejure.org/1996,7966)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 11 TG 1144/95 (https://dejure.org/1996,7966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 AMG, § 21 Abs 1 AMG, § 69 Abs 1 S 2 Nr 1 AMG, § 1 Abs 1 LMG, § 80 Abs 5 VwGO
    Rechtmäßige Anordnung des Sofortvollzugs der Untersagung des Inverkehrbringens von nicht zugelassenen Arzneimitteln (hier Vitaminpräparat) zur Abwehr gesundheitlicher Risiken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84

    Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95
    Insoweit kommt es dann wiederum auf die nach der überwiegenden Verbrauchererwartung zu bestimmende objektive Zweckbestimmung eines Produktes an (VGH Baden-Württemberg, U. v. 19.07.1971 - I 377/70 -), die der subjektiven Zweckbestimmung durch den Hersteller vorgeht (BVerwG, U. v. 30.05.1985 - 3 C 53.84 -, BVerwGE 71, 318; OVG Hamburg, B. v. 20.12.1988 - Bs VI 76/88 -, ArztR 1989, 326).
  • OVG Berlin, 16.01.1986 - 5 B 2.85
    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95
    Im Rahmen der danach zu berücksichtigenden Verbrauchererwartung kommt deshalb dem Zweck und der Art der Anwendung durch Konsumenten eine entscheidende Bedeutung zu (OVG Berlin, U. v. 16.01.1986 - 5 B 2.85 -, Kloesel/Cyran, a. a. O., E 35).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95
    Anders als im Wettbewerbsrecht, in dem es für einen Verstoß gegen § 1 UWG auf die Frage ankommt, ob für eine "getarnte Werbung" ein Hersteller (mit-)verantwortlich ist (vgl. dazu das von der Antragstellerin in bezug genommene Urteil des BGH, 18.02.1993, - I ZR 14/91 -), kommt es für die Frage, ob sich eine bestimmte Verbrauchererwartung im Hinblick auf ein Mittel herausgebildet hat, nicht auf die Frage an, ob dafür der Hersteller verantwortlich ist.
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95
    Damit ist dort allein zur Durchsetzung der Visumspflicht unabhängig von der materiellen Rechtslage der Ausländer zur sofortigen Wiederausreise verpflichtet (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 125/74

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung für Fencheltee -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95
    Die Verkehrsauffassung über die Arzneimitteleigenschaft eines Produktes kann sich im Laufe der Zeit durch Änderung der Verbrauchergewohnheiten ändern (BGH, U. v. 06.02.1976 - I ZR 125/74 -, NJW 1976, 1154).
  • OLG Koblenz, 26.08.1981 - 1 Ws 371/81

    Herstellung und Inverkehrbringen eines Arzneimittels

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95
    Ohne daß es darauf ankommt, ob der Stoff tatsächlich zu dem in § 2 Abs. 1 AMG aufgeführten arzneilichen Zweck geeignet ist, ist mit der Objektivierung der Zweckbestimmung gewährleistet, daß entsprechend der in § 1 AMG normierten Zwecksetzung des Gesetzes "für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln" gesorgt wird (vgl. OLG Koblenz, B. v. 26.08.1981 - 1 Ws 371/81 -, Kloesel/Cyran, a. a. O., E 12).
  • OLG München, 04.01.1990 - 29 W 3133/89
    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95
    Entscheidend ist, auch soweit bei neu auf den Markt gebrachten Mitteln Werbung oder Gebrauchsanweisungen von Bedeutung sein mögen, der objektive Aussagewert von Anpreisungen (vgl. zur Qualifizierung eines Erzeugnisses "Vitamin E plus Knoblauch" als Arzneimittel, obwohl der Hersteller das Erzeugnis als diätetisches Mittel "zur Nahrungsergänzung" anbot: OLG München, B. v. 04.01.1990 - 29 W 3133/89 -, LRE 25, 368).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 7 KA 169/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; ärztlicher Leiter; Entziehung der Zulassung;

    Die Zulässigkeit generalpräventiver Überlegungen zur Begründung des für den Sofortvollzug erforderlichen besonderen öffentlichen Interesses ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (LSG Baden-Württemberg, MedR 94, 419 - Zulassungsentziehung - OVG Nordrhein-Westfalen NJW 00, 891 - Untersagung nach dem Medizinproduktegesetz - OVG Berlin-Brandenburg GewA 08, 460 - baurechtliche Nutzungsuntersagung -, OVG Lüneburg GewA 05, 282 - Untersagung von Sportwetten - BayVGH BayVBl. 80, 87 - ausländerrechtliche Ausweisung - HessVGH, Beschluss vom 14. Februar 1996, Az.: 11 TG 1144/95, und VG Stade, Beschluss vom 28. August 2003, Az.: 6 B 1091/03 - jeweils Untersagung nach dem Arzneimittelgesetz -, beide veröffentlicht in Juris; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2009, Az.: L 7 B 93/08 KA ER - Zulassungsentziehung -, veröffentlicht in Juris; für Zulassungsentziehung a.A.: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. November 2005, Az.: L 5 ER 91/05 KA, veröffentlicht in Juris).
  • VG Braunschweig, 26.02.2003 - 5 B 125/03

    Arzneimittel; Infusionssystem; Medizinprodukt; Metabolismus; Untersagung;

    Entscheidend ist, auch soweit bei neu auf den Markt gebrachten Mitteln Werbung oder Gebrauchsanweisung von Bedeutung sein mögen, der objektive Aussagewert von Anpreisungen (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 14.02.1996, 11 TG 1144/95, zit. nach juris Web).

    Dies gilt insbesondere für die sofortige Vollziehung bauordnungsrechtlicher Verfügungen, die auf das Unterbinden illegaler Baumaßnahmen oder illegaler Nutzungen gerichtet sind(vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 14.02.1996, aaO.).

    Der Hess. VGH weist in seinem Beschluss vom 14.02.1996, aaO., in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: "Nach der gesetzlichen Begründung zu den §§ 59 bis 64 des ursprünglichen Entwurfs eines Arzneimittelgesetzes im Rahmen des Entwurfes eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts - die dort als § 64 bezeichnete Norm wurde später § 69 - dienen die Vorschriften des 11. Abschnitts unter der Überschrift "Überwachung" dem Ziel, die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zu verbessern und Verstößen "schnell und wirksam" zu begegnen.

  • VG Stade, 28.08.2003 - 6 B 1091/03

    Sofortige Untersagung des Inverkehrbringens von Red Rice Kapseln

    Damit genügt diese Begründung in vollem Umfang den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, die die Behörde vor allem dazu veranlassen soll, mit besonderer Sorgfalt die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu prüfen, und auf den Ausnahmecharakter der Anordnung hinweisen soll (Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Februar 1996, Az: 11 TG 1144/95 - zitiert nach juris).

    Außerdem ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung grundsätzlich dann zulässig, wenn ohne Rücksicht auf bzw. unter Verstoß gegen das Erfordernis der Einholung einer vorherigen Erlaubnis, Genehmigung oder Zulassung für ein bestimmtes Handeln versucht wird, rechtswidrig Vorteile aus einer illegal angemaßten Rechtsposition zu ziehen (Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Februar 1996, Az: 11 TG 1144/95, zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 CS 20.341

    Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung (D-Mannose) - Begründungserfordernis

    Soweit der - im angegriffenen Bescheid zitierte - Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. insbesondere B.v. 30.11.2000 - 25 ZS 00.2436 - juris Rn. 3 unter Verweis auf HessVGH, B.v. 14.2.1996 - 11 TG 1144/95 - juris Rn. 9) das Erlass- und Sofortvollzugsinteresse im Arzneimittelrecht bisher (wohl) als deckungsgleich angesehen hat, dürfte diese Auffassung nach geltender Rechtslage nicht weiter aufrecht zu halten sein (so wohl auch VGH BW, B.v. 26.3.2019 - 9 S 1668/18 - juris Rn. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - 9 A 1294/17

    Rechtswidrige Ordnungsverfügung und entsprechende Zwangsgeldandrohung wegen des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 2013 - 3 C 15.12 -, juris Rn. 9, und vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 25. September 2013 - 13 A 523/11 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Urteil vom 23. März 2006 - 11 LC 180/05 -, juris Rn. 43; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Dezember 2010 - 9 S 783/10 -, juris Rn. 17; Hess. VGH, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 11 TG 1144/95 -, juris Rn. 2.
  • VG Würzburg, 29.07.2022 - W 8 S 22.1151

    Sofortverfahren, isolierte Aufhebung der Vollziehungsanordnung, keine

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. insbesondere BayVGH, B.v. 30.11.2000 - 25 ZS 00.2436 - juris Rn. 3 unter Verweis auf HessVGH, B.v. 14.2.1996 - 11 TG 1144/95 - juris Rn. 9) das Erlass- und Sofortvollzugsinteresse im Arzneimittelrecht bisher (wohl) als deckungsgleich angesehen hat, dürfte diese Auffassung nach geltender Rechtslage nicht weiter aufrecht zu halten sein (so wohl auch VGH BW, B.v. 26.3.2019 - 9 S 1668/18 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 10.07.2009 - 9 CS 09.1464

    Beschwerde; Arzneimittelrecht; erloschene fiktive Zulassung; Rückruf

    Die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG dient dazu, die Zulassungspflicht des § 21 AMG unmittelbar durchzusetzen, ohne dass es auf die von dem Arzneimittel ausgehenden Risiken und Gefahren im Einzelfall ankommt (HessVGH vom 14.2.1996 Az. 11 TG 1144/95 ).
  • VG München, 27.05.2009 - M 18 S 09.1400

    Erloschene fiktive Zulassung für ein Arzneimittel; Anordnung des Rückrufes in

    Dabei ist davon auszugehen, dass es nach der Eigenart des Arzneimittelrechts der Behörde im Rahmen der Befugnis des § 69 AMG grundsätzlich möglich sein muss, ein Arzneimittel ohne aufwändige materielle Begründung dann aus dem Verkehr zu ziehen, wenn für das fragliche Arzneimittel eine Zulassung nicht (mehr) vorliegt, da es gerade Zweck der Zulassungspflicht eines Arzneimittels ist, unabhängig von weiteren Kriterien, wie etwa der von einem Arzneimittel ausgehenden Risiken oder Gefahren im Einzelfall, das Inverkehrbringen nur dann zu erlauben, wenn es vorher durch die zuständige Behörde geprüft und zugelassen worden ist (vgl. BayVGH Beschl. v. 30.11.2000 25 ZS 00.2436 sowie VGH Hessen vom 14.2.1996 11 TG 1144/95 recherchiert in Juris; wonach die Begründung des Sofortvollzugs einer Untersagungsanordnung auf den gleichen Schutzzweck - dem Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren - der der Untersagungsanordnung selbst zu Grunde liegt, gestützt werden darf).
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