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   VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13.T   

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https://dejure.org/2018,5341
VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13.T (https://dejure.org/2018,5341)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.03.2018 - 9 C 1897/13.T (https://dejure.org/2018,5341)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. März 2018 - 9 C 1897/13.T (https://dejure.org/2018,5341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 S 2 HVwVfG, § 29b Abs 2 LuftVG, LuftVO a.F. § 21 a
    Luftverkehrsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Luftverkehrsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeinverfügung; Anflugverfahren; Betriebsregelung; Betriebsrichtung; Drittschutz; Flugplatzverkehr; Landerichtung; Platzrunde; Rückenwindkomponente; Sicherheit des Luftverkehrs; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 20 D 73/96

    Durchführung von Einweisungsflügen am Flughafen als Platzrundenflüge zur

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    Von ihrem Gegenstand her enthalten Regelungen im Sinne dieser Vorschrift konkrete, orts- und situationsbezogene Ge- und Verbote für die verkehrliche Benutzung des jeweils bezeichneten Teils des Luftraums bzw. des Rollfeldes durch eine Vielzahl raumzeitlich zusammentreffender, prinzipiell gleichberechtigter Luftfahrzeuge; insofern gelten ähnliche Erwägungen, wie sie in der Rechtsprechung zur Natur von Verkehrszeichen entwickelt worden sind (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1997 - 20 D 73/96.AK -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Ihre Außenwirkung, d.h. hier die Verbindlichkeit für (alle anfliegenden) Luftfahrzeugführer, stellt § 22 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO a.F. (jetzt: § 23 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO) ausdrücklich fest (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1997 - 20 D 73/96.AK -, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; s. auch Bay. VGH, Urteil vom 31.10.2006, a.a.O., Rn. 19).

    § 21a Abs. 1 LuftVO a.F. ist eine Befugnisnorm zugunsten der DFS, und zwar eine spezielle Ausprägung der luftaufsichtsrechtlichen Generalklausel des § 29 Abs. 1 LuftVG (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1997, a.a.O. Rn. 19 ff.).

    Den dafür maßgeblichen Aspekten mangelt es, auch soweit die Sicherheit der am Boden lebenden Bevölkerung einbezogen ist, an einer Individualisierung der geschützten Interessen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1997, a.a.O. Rn. 21).

    Denn zu abgestuften Erhebungen und Regelungen, wie sie eine wirksame Bekämpfung von Fluglärm zugunsten einzelner erfordern würde, ist sie aufgrund der generalisierenden Bestimmung des § 29b Abs. 2 LuftVG ebenso wenig befähigt wie nach § 21a Abs. 1 LuftVO a.F. Dementsprechend ist der DFS durch § 29b Abs. 2 LuftVG auch lediglich auferlegt, auf Lärmschutz "hinzuwirken" (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1997, a.a.O. Rn. 21).

  • VGH Bayern, 31.10.2006 - 8 A 05.40029

    Platzrundenführung (Verkehrslandeplatz Herzogenaurach) - Regelung des

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    Letztgenannte Vorschrift ergänzt also für den Bereich unmittelbar am Flugplatz die Vorschrift des § 27a Abs. 2 LuftVO a.F., nach der die Flugverfahren einschließlich der Flugrouten vom Luftfahrt-Bundesamt im Wege einer Rechtsverordnung festgelegt werden (s. Bay. VGH, Urteil vom 31.10.2006, - 8 A 05.40029, 8 A 05.40030 - juris Rn. 28).

    Ihre Außenwirkung, d.h. hier die Verbindlichkeit für (alle anfliegenden) Luftfahrzeugführer, stellt § 22 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO a.F. (jetzt: § 23 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO) ausdrücklich fest (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1997 - 20 D 73/96.AK -, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; s. auch Bay. VGH, Urteil vom 31.10.2006, a.a.O., Rn. 19).

  • BVerwG, 24.05.2017 - 1 B 103.17

    Verwirkung prozessualer Befugnis

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. zuletzt: Beschluss vom 24.05.2017 - BVerwG 1 B 103/17 -, juris Rn. 5 m.w.N.) bedeutet die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.

    Darauf, ob der mit Widerspruch und Klage angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war, kommt es nicht an, denn die Verwirkung des prozessualen Rechts hat zur Folge, dass ein Kläger die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung nicht mehr geltend machen kann (s. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2017, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    In dem von den Klägern dazu zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1991 (- BVerwG 4 C 4.98 -, juris) ist in Bezug auf das materielle Abwehrrecht eines Nachbarn gegenüber einem Bauherrn ausgeführt, dass in dem Fall, dass der Bauherr nicht durch die - längere Zeit andauernde - Untätigkeit des Nachbarn und im Hinblick auf ein dadurch geschaffenes Vertrauen auf dessen Einverständnis zu seinen Baumaßnahmen veranlasst worden ist, sondern er unabhängig davon eine ihm erteilte Genehmigung von sich aus sofort in vollem Umfang ausgenutzt und weitgehende, mit erheblichem Kapitaleinsatz verbundene Schritte unternommen hat, auch eine längere Untätigkeit des Nachbarn, die solchen Dispositionen des Bauherrn nachfolgt, nicht mehr zur Verwirkung der nachbarlichen Abwehrrechte führen kann (BVerwG, a.a.O., Rn. 28).
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass diese Thematik Gegenstand der Musterklageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss war und sowohl im Urteil des 11. Senats vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - juris Rn. 666 und 1219) als auch in der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 (- BVerwG 4 C 8.08 u.a. - juris Rn. 211) angeführt wird.
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    Zu Recht weist deshalb die Beigeladene darauf hin, dass der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteilen vom 31. Juli 2012 (- BVerwG 4 A 5000.10 u.a.; BVerwG 4 A 7001/11 u.a. -, jeweils juris) entschieden hat, dass die Bewältigung der mit dem Planvorhaben verbundenen Konflikte im Planfeststellungsverfahren zu erfolgen hat und dementsprechend dort auch die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist.
  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 574/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren am Flughafen Frankurt Main

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    Effektiver Rechtsschutz gegen die Anlegung oder den Ausbau eines Flughafens und die damit verbundenen Beeinträchtigungen durch den Flugbetrieb könne danach nur im Planfeststellungsverfahren gewährleistet werden (Hess. VGH, Urteil vom 01.10.2013 - 9 C 574/12.T -, juris Rn. 33).
  • VGH Hessen, 11.06.2014 - 9 C 1889/12

    EINZELFREIGABE IM STANDARDANFLUGVERFAHREN, FESTSTELLUNGSKLAGE,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.2018 - 9 C 1897/13
    Zur Begründung dieser Anträge bringen die Kläger vor, dass sie sich bei ihren Unterlassungs- und Feststellungsanträgen an dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juni 2014 - 9 C 1889/12.
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