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VGH Hessen, 14.06.1988 - 8 TG 1022/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GaststättenG) zur Führung einer Schank- und Speisewirtschaft ; Vorerlaubnis nach § 11 des Gaststättengesetzes (GaststättenG); Beschwerde gegen die vorläufige Erteilung einer Gaststättenerlaubnis im einstweiligen ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 14.06.1988 - 8 TG 1022/88
- VGH Hessen, 16.06.1988 - 8 TG 1022/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 245 (Ls.)
- NVwZ 1988, 1149
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97
Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis
Soweit schließlich unter Berücksichtigung des Übermaßverbotes Zweifel bestehen könnten, ob diese Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Antragstellerin die gänzliche Versagung der beantragten Gaststättenerlaubnis rechtfertigen oder ob ihnen nicht vielmehr nur durch eine Auflage gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG in Form eines gegen ihren Ehemann gerichteten Beschäftigungs- und Betretungsverbotes hinreichend Rechnung getragen werden könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juni 1988 - 8 TG 1022/88 - GewArch 1988 S. 337 f.), sind diese Bedenken hier jedenfalls nicht durchschlagend, weil die Wirksamkeit einer solchen Auflage nach den bisher bekannten Umständen sehr zweifelhaft erscheint; insbesondere angesichts der erkennbaren Charaktereigenschaften des Ehemannes der Antragstellerin und ihres offensichtlichen Unvermögens, hinsichtlich seiner Beteiligung an der Diskothek klare Verhältnisse zu schaffen. - VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90
Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des …
Der Senat hat deshalb schon mehrfach (vgl. z.B. Hess. VGH, B. v. 14. Juni 1988, 8 TG 1022/88, NVwZ 1988, 1149) entschieden, daß ermittelte und vorerst nur in einer Anklageschrift mitgeteilte Tatsachen bereits in gewerberechtlicher oder auch gaststättenrechtlicher Hinsicht gewertet werden dürfen, solange sich die Gewerbetreibenden von diesen Tatsachen inzwischen nicht dergestalt gelöst haben, daß sie sich künftig gewerberechtlich anders verhalten wollen und deshalb eine andere Prognose künftigen gewerberechtlichen Verhaltens geboten ist (Hess. VGH, B. v. 14. November 1986, 8 TH 2731/86). - VG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 5 G 1304/06
Beschäftigungs- und Zutrittsverbot wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe …
Schließlich hat Herr P einen Teil seines Geschäftes in der Gaststätte selbst abgewickelt und dort offenbar auch Kokain gelagert (zum Betretensverbot vergleiche Beschluss des HessVGH vom 14.06.1988, NVwZ 1988, Seite 1149 f.; Urteil VGH Bawü vom 25.06.1993, GewArch 1993, Seite 388 f.).Der Hilfsantrag, die Vollziehung aufzuheben, ist ebenfalls unbegründet. - LSG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - L 7 SO 165/09
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige beschränkte Beschwerde - …
Sie dienen der Herbeiführung eines angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen dem zu gewährleistenden effektiven Rechtsschutz und dem Interesse des Antragsgegners, drohende Nachteile durch die Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung möglichst gering zu halten (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juni 1988 - 8 TG 1022/88 - NVwZ 1988, 1149;… Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 4. Auflage, § 123 Rdnr. 56; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 S 49.05 - NVwZ-RR 2005, 761). - VG Köln, 19.06.2019 - 1 K 11649/17 vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Juni 1988 - 8 TG 1022/88 -, juris Rn. 23.