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   VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95   

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https://dejure.org/1995,2516
VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 (https://dejure.org/1995,2516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 (https://dejure.org/1995,2516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 (https://dejure.org/1995,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 AuslG, § 55 AuslG, § 58 AuslG, § 69 AuslG, § 1 AuslG1990DV
    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz beabsichtigtem Daueraufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21

    Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von

    Namentlich ist dies der Fall, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 128/56 -, NJW 1956, 1026 [Ls. 2]; HessVGH, Beschluss vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

    Dabei kann das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Juni 1991 - BsV 93/91 - EZAR 622 Nr. 12; Hess. VGH, Beschluß vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, m. w. N.).

    In der Ausreise des Ausländers ist nach dieser gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu sehen, die zu einer Bejahung des Anordnungsgrundes im Hinblick auf den sicherungsfähigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung führen könnte (Hess. VGH, Beschluß vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, m. w. N.).

    Ein Anordnungsgrund liegt insoweit vor, wenn durch die Abschiebung die Gefahr eintritt, daß die Verwirklichung des Rechts des Ausländers auf Erteilung einer Duldung vereitelt wird (VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1890/89 - EZAR 622 Nr. 13 = NVwZ-RR 1992, 509; Hess. VGH, Beschluß vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -).

  • VG Frankfurt/Main, 22.10.2003 - 1 G 3914/03

    Abschiebung eines Kindes

    II Der gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist bereits unstatthaft, da die Ablehnung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht zugleich ein Kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat, dessen Fortbestand im Falle des Erfolges des Eilantrages erreicht werden könnte (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 14.11.1995, Aktenzeichen 12 TG 1358/95).

    Dabei kann allerdings das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 14.11.1995, 12 TG 1358/95, EZAR 011, Nummer 7).

  • VG Kassel, 22.04.2003 - 4 G 504/03
    In der Ausreise des Ausländers ist nach der gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu sehen, die zur Bejahung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf den sicherungsfähigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung führen könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -).

    Vielmehr verleiht der in Art. 8 EMRK normierte Schutz des Privat- und Familienlebens letztendlich ebenso wie Art. 6 GG dem Träger dieses Rechts einen Anspruch darauf, dass die Behörden bei Eingriffen in die Ausübung dieses Rechts die geschützten Belange in ihrer Entscheidung einbeziehen und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.11.1994 - 12 TG 1358/95 - m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 B 2025/99

    Entstehung einer Duldungsfiktion nach Beantragung der Erteilung einer

    An dieser vom Senat und dem ebenfalls mit dem Ausländerrecht befassten 17. Senats des Gerichts in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung, - vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - 18 B 628/93 -, InfAuslR 1994, 138 = DVBl. 1994, 539 = EZAR 622 Nr. 21, vom 11. November 1996 - 18 B 567/96 - und vom 23. Oktober 2000 - 17 B 1038/00 - die - soweit ersichtlich - einheitlich von der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird, - vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 1991 - BsV 93/91 -, EZAR 622 Nr. 12; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 12. März 1992 - 4 M 25/92 -, InfAuslR 1992, 125; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 1992 - 1 S 881/92 -, InfAuslR 1993, 14; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349, und Beschluss vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142 - der aber das Verwaltungsgericht durch den mit dem angefochtenen Beschluss abgeänderten Beschluss vom 26. Juli 1999 - 24 L 157/99 - und der Bundesgerichtshof - vgl. Urteil vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99 -, InfAuslR 2000, 342; ebenso Hailbronner, Ausländerrecht § 58 Rn. 17 ff., und zuletzt Strieder, Neues zur Problematik der unerlaubten Einreise, InfAuslR 2001, 6 - entgegen getreten sind, wird nach erneuter Überprüfung festgehalten.
  • VGH Hessen, 24.06.1996 - 10 TG 2557/95

    Zum Anspruch auf Familienzusammenführung - hier: geduldete

    Im Wege der einstweiligen Anordnung kann eine Behörde nach § 123 Abs. 1 AuslG nicht verpflichtet werden, einem Ausländer vorläufig eine Duldung zu erteilen, sondern allein dazu, im Hinblick auf den Anspruch auf Erteilung einer Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, Beschluß vom 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -).
  • VG Trier, 04.07.2012 - 1 L 671/12

    Familiäre Bindungen; rechtliches Abschiebungshindernis; Herstellung im Inland

    Teilen dagegen der Ehegatte und ein etwaiges minderjähriges Kind die Staatsangehörigkeit des ausreisepflichtigen Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so kann die Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie nur geringeres Gewicht beanspruchen; eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, dem anderen Ehegatten und dem minderjährigen Kind grundsätzlich im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft zuzumuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 -, BVerwGE 48, 299, 303; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142 f.).
  • VGH Hessen, 19.06.1997 - 12 TG 4151/96

    Entstehen der Duldungsfiktion des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - abgelehnt bei

    Dabei kann das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung (§§ 5 f. AuslG) oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -, EZAR 011 Nr. 7 = InfAuslR 1996, 142 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein

    Dabei kann das Begehren allein dahin gehen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, im Hinblick auf einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung oder auf Duldung die Abschiebung zeitweise bis zur Entscheidung über den Genehmigungs- oder Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -, EZAR 011 Nr. 7 = InfAuslR 1996, 142 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 7 TG 3873/96

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für

    Soweit der Antragsteller beantragt hat, er begehre einstweiligen Rechtsschutz wegen Versagung einer Duldung, liegt darin ein über den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Abschiebungsandrohung hinausgehender Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel, seine Abschiebung vorläufig bis zur Entscheidung über den Duldungsantrag auszusetzen (Hess. VGH, B. v. 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142).
  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03

    Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls

  • VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01

    Differenzierung zwischen "Unerlaubte Einreise" und "ohne erforderliches Visum"

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