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   VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09   

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VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09 (https://dejure.org/2009,32309)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.12.2009 - 9 A 1733/09 (https://dejure.org/2009,32309)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 9 A 1733/09 (https://dejure.org/2009,32309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen seit mehr als sieben Jahren im Besitz eines Aufenthaltsrechtes aus humanitären Gründen im Jahr 1990 eingereisten äthiopischen Staatsangehörigen; Abstellen auf den einzelnen Ausländer und auf dessen in häuslicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 9 Abs. 2, AufenthG § 2 Abs. 3 Satz 1
    Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts

  • sweh.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen seit mehr als sieben Jahren im Besitz eines Aufenthaltsrechtes aus humanitären Gründen im Jahr 1990 eingereisten äthiopischen Staatsangehörigen; Abstellen auf den einzelnen Ausländer und auf dessen in häuslicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 29.07.2008 - 9 D 961/08
    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    In diesem Zusammenhang hat der Senat mit Beschluss vom 29. Juli 2008 - 9 D 961/08 - im vorangegangenen PKH-Verfahren bereits Folgendes ausgeführt:.

    Insoweit hält der Senat an seiner im Beschluss vom 29. Juli 2008 - 9 D 961/08 - vertretenen Auffassung nicht - mehr - fest.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - 17 E 47/07

    D (A), Prozesskostenhilfe, Lebensunterhalt, Zukunftsprognose, Befristung,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    Ob dies der Fall ist, ist durch einen Vergleich des notwendigen Unterhaltsbedarfs mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen zu ermitteln (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 17 E 47/07 -, [...]).
  • OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08

    Niederlassungserlaubnis nach Ermessen; Altantrag; Sicherung des Lebensunterhalts

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    Solange dies nicht der Fall ist, spricht insbesondere der eindeutige Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gegen die Rechtsansicht der Beklagten, wonach nicht nur auf den einzelnen Ausländer, sondern auch auf dessen Familienangehörige, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist, bei der Bedarfsberechnung abgestellt werden müsse (wie hier auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. September 2009 - 2 A 287/08 - [...]; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2009 - 10 K 3065/08 - [...]).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    Zwar binden sie die nachgeordneten Behörden, die Gerichte sind jedoch an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften nicht gebunden (siehe auch BVerfG, Beschluss vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 -, BVerfGE 49, 168, 183).
  • VG Neustadt, 06.12.2007 - 2 K 934/07

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei voraussichtlicher zukünftiger

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    Der Kläger kann zudem für sich in Anspruch nehmen, dass das Verwaltungsgericht Neustadt die oben aufgeworfene Fragestellung in einem jüngst ergangenen Urteil in seinem Sinne entschieden hat (Urteil vom 6. Dezember 2007 - 2 K 934/07.NW -, InfAuslR 2008, 219).
  • VG Hamburg, 09.06.2009 - 10 K 3065/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    Solange dies nicht der Fall ist, spricht insbesondere der eindeutige Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gegen die Rechtsansicht der Beklagten, wonach nicht nur auf den einzelnen Ausländer, sondern auch auf dessen Familienangehörige, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist, bei der Bedarfsberechnung abgestellt werden müsse (wie hier auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. September 2009 - 2 A 287/08 - [...]; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2009 - 10 K 3065/08 - [...]).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    In der Rechtsprechung und Literatur dürfte allerdings weitgehend Einigkeit darüber bestehen, dass in Fällen, in denen es um einen Ehegatten- bzw. Familiennachzug geht, auf den Gesamtbedarf des den Nachzug begehrenden Ausländers und seiner bereits im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen abzustellen ist, wobei allerdings nur die Berücksichtigung solcher Personen in Betracht kommt, denen gegenüber eine gesetzlich oder rechtsgeschäftlich begründete Unterhaltspflicht des betroffenen Ausländers besteht (vgl. dazu etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. November 2006 - 11 LB 127/06 -, [...]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 -, InfAuslR 2001, 330; siehe auch Hailbronner, AuslR, Band 1, § 2 AufenthG Rdnr. 38 f.; Funke-Kaiser in GK- Aufenthaltsgesetz , Band 1, § 2 AufenthG § 50 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    In der Rechtsprechung und Literatur dürfte allerdings weitgehend Einigkeit darüber bestehen, dass in Fällen, in denen es um einen Ehegatten- bzw. Familiennachzug geht, auf den Gesamtbedarf des den Nachzug begehrenden Ausländers und seiner bereits im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen abzustellen ist, wobei allerdings nur die Berücksichtigung solcher Personen in Betracht kommt, denen gegenüber eine gesetzlich oder rechtsgeschäftlich begründete Unterhaltspflicht des betroffenen Ausländers besteht (vgl. dazu etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. November 2006 - 11 LB 127/06 -, [...]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 -, InfAuslR 2001, 330; siehe auch Hailbronner, AuslR, Band 1, § 2 AufenthG Rdnr. 38 f.; Funke-Kaiser in GK- Aufenthaltsgesetz , Band 1, § 2 AufenthG § 50 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2008 - 10 K 68/08

    Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2008 - 10 K 68/08.F(3) - wird zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 23.06.2010 - 6 A 140/10

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Der Senat hat die Berufung der Klägerin gegen das vorbezeichnete Urteil mit Beschluss vom 18. Januar 2010 (6 A 3219/09.Z) wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zugelassen und dabei auf das Urteil des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Dezember 2009 (9 A 1733/09) hingewiesen.

    Dabei hat sie Bezug genommen auf die Ausführungen im Zulassungsantrag sowie auf die Darlegungen im Urteil des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (9 A 1733/09) und daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass ein Rechtsanspruch der Klägerin auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gegeben sei.

    Darüber hinaus wird in dem Schriftsatz auf die Ausführungen im Zulassungsantrag sowie auf die Darlegungen im Urteil des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (9 A 1733/09) Bezug genommen und daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass ein Anspruch der Klägerin auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gegeben sei.

    Mit der Bezugnahme auf dieses Vorbringen sowie auf das Urteil des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Dezember 2009 (9 A 1733/09), welches der beschließende Senat selbst zur Begründung der ernstlichen Zweifel an der erstinstanzlichen Entscheidung im Zulassungsbeschluss vom 18. Januar 2010 herangezogen hat, legt die Bevollmächtigte der Klägerin hinreichend deutlich dar, aus welchem Grund das erstinstanzliche Urteil aus ihrer Sicht keinen Bestand haben kann.

    Dagegen ist der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 14. Dezember 2009 (9 A 1733/09) von diesem Grundsatz abgerückt und zu der Einschätzung gelangt, dass für die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 i. V. m. § 9 Abs. 2 AufenthG keine Gesamtbetrachtung der Familiengemeinschaft zu erfolgen hat, sondern der jeweilige Antragsteller isoliert zu betrachten ist (im Ergebnis ebenso: OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009 - 2 A 287/08 -, Juris-Dokument).

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