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VGH Hessen, 15.01.1986 - 6 TG 2306/85 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 ÄApprO 2002
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 02.02.1989 - 6 UE 1071/88
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Antwort-Wahl-Verfahren; Erklärungsvotum
Für das Prüfungsergebnis im Antwort-Wahl-Verfahren sind grundsätzlich die Markierungen in den Antwortbögen maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 7 CB 80.84 -, DVBl. 1986, 50 = NVwZ 1986, 1017; Hess. VGH, Beschluß vom 15. Januar 1986 - 6 TG 2306/85 -).Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 15. Januar 1986 - 6 TG 2306/85 - dargelegt, daß auch im Bereich des öffentlichen Rechts die Vorschrift des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - entsprechend gilt und damit der Grundsatz, daß bei einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.
Bd. 32, 540; Hess. VGH, Beschluß vom 15. Januar 1986 - 6 TG 2306/85 -).