Rechtsprechung
VGH Hessen, 15.01.2019 - 8 B 552/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs. 2 GewO, § 33i GewO, § 9 HSpielhG, § 14 Abs. 1 HSpielhG, § 15 HSpielhG
Spielhallenerlaubnis - Wolters Kluwer
Spielhallenerlaubnis
- vdai.de
Seit dem 30. Juni 2017 bedürfen alle Spielhallen einer gesonderten glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 HSpielhG. Eine zuvor nach § 33 i GewO erteilte Erlaubnis entfaltet seitdem keine Rechtswirkung mehr zugunsten des Spielhallenbetreibers. Einer formellen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung; Bestandsspielhalle; Erlaubnis; Föderalismusreform; Gesetzgebungskompetenzen; Landesrecht; Schließungsanordnung
- rechtsportal.de
HSpielhG § 9 Abs. 1; GewO § 33i
Gesonderte glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallen; Schließung einer betriebenen Spielhalle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis für Spielhallen
- Jurion (Kurzinformation)
Gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis für Spielhallen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.03.2018 - 10 L 9424/17
- VGH Hessen, 15.01.2019 - 8 B 552/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 685
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei der Klärung der Berechtigung zum …
Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2019 - 8 B 552/18
Denn eine Erlaubnis erlischt, wenn für die vordem (hier nach § 33i GewO) erlaubnispflichtige Tätigkeit die Erlaubnis in ihrer konkreten Form künftig nicht mehr verlangt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. November 1973 - BVerwG I C 74.67 -, BeckRS 1973, 31303240, 3 a). - VGH Hessen, 26.10.2018 - 8 B 1558/18
Schließung einer Spielhalle
Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2019 - 8 B 552/18
Denn Hessen hat mit Erlass des Hessischen Spielhallengesetzes vom 28. Juni 2012 (GVBl. S. 213) anstelle der bisherigen Regelung in § 33i GewO lediglich neue eigenständige Regelungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen geschaffen, die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten gegen Spielhallenbetreiber ohne die erforderliche Erlaubnis jedoch unberührt gelassen (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 8 B 1558/18 -, juris Rdnr. 15f.).
- OLG Frankfurt, 13.06.2019 - 6 U 141/18
Glücksspielrecht: Begriff des spielhallenähnlichen Betriebs; Gebot der Trennung …
Seither bedürfen alle Spielhallen einer gesonderten glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 HSpielhG (Hess. VGH, Beschl. v. 15.1.2019 - 8 B 552/18 -, Rn. 15 - juris). - VG Düsseldorf, 16.09.2022 - 3 L 1654/22 Gleichwohl bleibt § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO als Rechtsgrundlage für den Betrieb von Spielhallen, wenn diese landesrechtlich erlaubnispflichtig sind, aber ohne Erlaubnis betrieben werden, bestehen, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.01.2019 - 8 B 552/18 -, juris, sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.07.2018 - 7 ME 32/18 -, juris.
- VG Düsseldorf, 16.09.2022 - 3 L 1653/22 Gleichwohl bleibt § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO als Rechtsgrundlage für den Betrieb von Spielhallen, wenn diese landesrechtlich erlaubnispflichtig sind, aber ohne Erlaubnis betrieben werden, bestehen, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.01.2019 - 8 B 552/18 -, juris, sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.07.2018 - 7 ME 32/18 -, juris.