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   VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17, 3 D 2138/17   

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https://dejure.org/2018,5523
VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17, 3 D 2138/17 (https://dejure.org/2018,5523)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.02.2018 - 3 B 2137/17, 3 D 2138/17 (https://dejure.org/2018,5523)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17, 3 D 2138/17 (https://dejure.org/2018,5523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29a AsylG, § 4 Abs 2 AufenthG, § 60a Abs 2 AufenthG, § 32 Abs 2 BeschV, Art 19 Abs 4 GG, § 123 VwGO
    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUSBILDUNGSDULDUNG; BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG; BESCHÄFTIGUNGSERLAUBNIS; BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT; DULDUNG; EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ; ERMESSEN; GEBUNDENE ENTSCHEIDUNG; INTENDIERTES ERMESSEN; LEHRLINGSROLLE; SICHERER HERKUNFTSSTAAT; UNERLAUBTE EINREISE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 586
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 21.04.2017 - 3 B 826/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17
    Soweit sich aus dem Beschluss des Hess. VGH vom 21.04.2017 (3 B 826/17, 3 D 828/17, juris) hinsichtlich der zulässigerweise einzustellenden Ermessenserwägungen etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.

    Soweit sich aus dem Beschluss des Einzelrichters vom 21. April 2017 (3 B 826/17 und 3 D 828/17, juris) hinsichtlich der zulässigerweise einzustellenden Ermessenserwägungen etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17
    Eine Befristungsentscheidung, die als gesetzlicher Regelfall ohnehin gemeinsam mit der Abschiebungsandrohung zu erlassen ist (§ 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG), hat nicht diesen typischen Charakter (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris, Rdnr. 21).
  • VG Kassel, 27.06.2018 - 4 K 1316/17

    Die von § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG geforderte bzw. ermöglichte

    Den Beschluss vom 29.09.2017 (Az.: 4 L 1315/17.KS), mit dem das erkennende Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, änderte der Hess. VGH - nachdem der Kläger im Beschwerdeverfahren einen mit dem Fliesenlegermeister X., A-Straße, A-Stadt geschlossenen Ausbildungsvertrag nachgewiesen hatte - mit Beschluss vom 15.02.2018 (Az.: 3 B 2137/17) dahin ab, dass die Beklagte verpflichtet worden ist, den Kläger "bis zur Entscheidung in der Hauptsache" nicht abzuschieben und ihm eine Ausbildungsduldung nebst Beschäftigungserlaubnis zu erteilen, mit der er die Berufsausbildung beim Fliesenlegermeister X. in A-Stadt aufnehmen könne.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der zum Eilverfahren 4 L 1315/17.KS - 3 B 2137/17 geführten Akte sowie auf den Inhalt der beigezogenen Behördenakte Bezug genommen.

    Das Gericht ist nach wie vor zu einer Entscheidung in der Hauptsache berufen, weil der Hess. VGH mit seinem Beschluss vom 15.02.2018 (Az.: 3 B 2137/17) die Entscheidung in der Hauptsache nur für die Dauer "bis zur Entscheidung in der Hauptsache", mithin nur vorläufig vorweggenommen hat.

    Ihm war zwar seitens der Beklagten in Befolgung der ihr mit Beschluss des Hess. VGH vom 15.02.2018 - 3 B 2137/17 auferlegten Verpflichtung eine solche Duldung zur Absolvierung der von ihm inzwischen auch begonnenen Ausbildung erteilt worden.

    Der Auffassung des 3. Senates des Hess. VGH (Beschluss vom 15.02.2018 - 3 B 2137/17), dass dieses behördliche Ermessen in den Fällen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG dergestalt intendiert - also vom Gesetz vorgezeichnet - sei, dass eine Beschäftigungserlaubnis immer dann zu erteilen ist, wenn die sonstigen positiven Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und kein gesetzlich normierter Ausschlussgrund vorliegt, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.

  • VG Düsseldorf, 31.03.2020 - 2 L 3239/19
    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - Az. 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 3.

    vgl. Hessischen VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - Az. 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 2.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18

    Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

    Es hieße den Willen des Gesetzgebers, einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung zu schaffen, zu konterkarieren, würden die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG detailliert geregelten Anspruchs- und Ausschlussvoraussetzungen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 4 Abs. 3 AufenthG mit anderem Gewicht und anderer Zielrichtung in das Ermessen der Behörde eingestellt werden können (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris RdNr. 12; Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 29; Beschl. d. Senats v. 01.04.2019 - 2 M 110/18 -).

    Dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nur Personen erfassen wollte, die mit Visum eingereist sind oder sich aus anderen Gründen über eine gewisse Zeitspanne rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, deren Aufenthaltsrecht jedoch später entfallen ist, lässt sich dem Wortlaut von § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG und den Motiven des Gesetzgebers nicht entnehmen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, a.a.O. RdNr. 12 ff., entgegen HessVGH, Beschl. v. 21.04.2017 - 3 B 826/17, 3 D 828/17 - juris RdNr. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 M 79/19

    Ausbildungsduldung

    Mit Blick auf eine Ausbildungsduldung ist dies insbesondere dann der Fall, wenn der Antragsteller seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann und dadurch seinen Ausbildungsplatz und damit auch seinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Zeit der Ausbildung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG verliert (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris RdNr. 3; offen gelassen von BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 19 CE 18.1725 -, juris RdNr. 14).

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, a.a.O. RdNr. 2; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., RdNr. 193; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 123 RdNr. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Liegen jedoch alle übrigen Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung einer Ausbildungsduldung vor, ist dieses Ermessen im Regelfall aber auf "Null" reduziert (HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018, a.a.O., RdNr. 3; HamOVG, Beschl. v. 05.09.2017 - 1 Bs 175/17 -, juris, RdNr. 24; wohl auch NdsOVG, Beschl. v. 30.08.2018, a.a.O., RdNr. 20).

    Auch dürfen arbeitsmarktpolitische Erwägungen in Anbetracht der Tatsache, dass die Aufnahme der Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, nicht in das Ermessen eingestellt werden (vgl. dazu im Einzelnen: HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und

    Allerdings ist nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass er die Ausbildung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt antreten bzw. fortsetzen könnte, etwa weil er seinen Ausbildungsplatz verlieren würde, wenn er ihn nicht zeitnah antritt (für einen Anordnungsgrund bei drohendem Verlust des Ausbildungsplatzes siehe z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 2 ff).

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. allgemein hierzu u.a. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, NJW 2000, 160; Schenke in Kopp/Schenke, § 123 Rn. 14; sowie zum Antrag auf Ausbildungsduldung Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 - juris, 2ff).

    Jedenfalls dann, wenn durch das Eilverfahren die Hauptsache wie hier (mindestens teilweise) vorweggenommen wird, erscheint eine Reduzierung im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung nicht angezeigt (so im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 20 und VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 - juris, Rn. 21; vgl. auch Nrn. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013).

  • VG Aachen, 22.08.2018 - 8 L 941/18

    Ausbildungsduldung; Vorwegnahme der Hauptsache; Passpflicht; Mitwirkungspflicht;

    Abgesehen davon, dass hier die vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin beantragt worden ist, liegt eine im Grundsatz unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache dann vor, wenn die Entscheidung und ihre Folgen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen auch nach der Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wobei im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung nicht gilt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht, vgl. (zur Ausbildungsduldung mit Beschäftigungserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren:) Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris; (zur Beschäftigungserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren:) Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222, NVwZ-RR 2007, 60, im Übrigen Schenke in Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 23. Aufl., 2017, § 123, Rdnr. 14; Funke- Kaiser in: Bader/Funke- Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, § 123 Rdnr. 59 m. w. N., So liegt der Fall hier.

    Der Gesetzgeber misst der Aufnahme einer Ausbildung ein das öffentliche Interesse an der an sich sofort möglichen und zulässigen Aufenthaltsbeendigung überwiegendes Gewicht bei und räumt dem Auszubildenden einen gesetzlichen Anspruch auf eine Duldung ein, vgl. die amtliche Begründung zum Gesetzentwurf zu § 60 a AufenthG (BT- Drs. 18/9090, S.25 ff.); Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, a. a. O.

    Die für die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG erforderlich Beschäftigungserlaubnis für eine Berufsausbildung kann, um die gesetzgeberische Entscheidung für einen Anspruch auf Ausbildungsduldung nicht zu konterkarieren, nur aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls, z. B. wegen der vorsätzlichen Verletzung der Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Passbeschaffung, versagt werden, vgl. zur regelmäßigen Ermessenreduktion bei der Beschäftigungserlaubnis OVG Hamburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 Bs 175/17 -, AuAS 2018, 6, VGH Hessen, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, so übrigens auch die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60 a AufenthG vom 30. Mai 2017, Teil IV, Nr. 2 und der Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2018 (Az. 122-39.06.13-2-16-230), Nr. 1.

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 10 CE 20.2240

    Erfolgloses Beschwerde im Eilverfahren mit dem Ziel der Erteilung einer

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v.7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 14; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 298/18

    Aufnahme der staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten qualifizierten

    a) Soweit die Beschwerdebegründung unter Verweis auf Rechtsprechung und Literatur (Hessischer VGH, Beschl. v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschl. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 -, juris Rn. 17 f.; Hoppe, Handbuch des Migrationsrechts, 2018, § 5 Rn. 971) ausführt, allein die konkrete Ausgestaltung (Begrenzung) der Duldung , namentlich die Beifügung einer auflösenden Bedingung oder - wie hier auf den 19. Juli 2018 - ihre Befristung, falle jedenfalls dann nicht unter den Begriff der Einleitung konkreter Maßnahmen, die einen zeitlichen Bezug zur Aufenthaltsbeendigung aufwiesen, wenn nicht weitere konkrete Maßnahmen ins Werk gesetzt würden, trägt dies im vorliegenden Fall nichts aus.
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18

    Ausbildungsduldung nach § 60 Abs. 2 Satz 4 AufenthG 2004 im Wege der

  • VG München, 07.03.2019 - M 25 E 19.520

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer vorläufigen Ausbildungsduldung und

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 19 CE 18.1725

    Keine Ausbildungsduldung bei Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.1598

    Erteilung einer Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19

    Vertretenmüssen unterbliebener Mitwirkung bei Minderjährigkeit; Erteilung einer

  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 L 85/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Duldung

  • VG Darmstadt, 26.04.2023 - 6 L 1817/22

    Wechsel der Berufsausbildung ohne vorherige Änderung der Beschäftigungserlaubnis

  • VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer im Wege des

  • VG Augsburg, 29.01.2019 - Au 6 E 19.112

    Erfolgloser Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und

  • VG Würzburg, 26.07.2018 - W 7 E 18.824

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Rahmen einer

  • VG Potsdam, 14.11.2019 - 8 K 3332/18
  • VG Aachen, 18.04.2019 - 8 L 456/19

    Einstweilige Anordnung; Nüfus; türkischer Personalausweis; Inverwahrnungnahme

  • VG Cottbus, 10.10.2018 - 3 L 516/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 1 E 18.1267

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung wegen der Einleitung von

  • VG Augsburg, 27.08.2020 - Au 1 E 20.1435

    Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis

  • VG Schleswig, 16.09.2019 - 11 B 137/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Augsburg, 11.05.2018 - Au 1 E 18.505

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten

  • VG Augsburg, 22.08.2018 - Au 6 E 18.1332

    Erfolgloser Eilantrag eines abgelehnten afghanischen Asylbewerbers gegen

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