Rechtsprechung
VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 43 Abs 1 AMG, § 11a ApoG, § 17 ApBetrO
Versandhandel mit Arzneimitteln - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufstellen einer sogenannten Co-Box in den Räumen eines Drogeriemarkts als Betreiben einer (Präsenz-)Apotheke; Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege des Versands bei Einrichtung einer sog. Pick-up-Stelle für die bestellten Arzneimittel im Drogeriemarkt
- kanzlei.biz
Co-Box als Versandapotheke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufstellen einer sogenannten Co-Box in den Räumen eines Drogeriemarkts als Betreiben einer (Präsenz-)Apotheke; Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege des Versands bei Einrichtung einer sog. Pick-up-Stelle für die bestellten Arzneimittel im Drogeriemarkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Versandhandel mit Arzneimitteln
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Drogerie mit CoBox und Pick-Up ist keine Apotheke
Verfahrensgang
- VG Kassel, 06.02.2012 - 5 L 46/12
- VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 514
- DÖV 2012, 609
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 13 A 2289/16
Apotheke darf keine Rezepte in einem Supermarkt sammeln
vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 - juris, Rn. 29.Vom Fehlen einer räumlichen Bindung ist regelmäßig auszugehen, wenn die Abgabe der Arzneimittel, d.h. der Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden, außerhalb der Betriebsräume der Apotheke erfolgt, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 -, juris, Rn. 29, und es an einer unmittelbaren Übergabe des Arzneimittels an den Kunden fehlt.
Verneinend Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 -, juris, Rn. 29; Kieser/ Buckstegge, A & R 2017, 24.
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17
Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung …
Im zweiten Fall würde gegen § 43 Abs. 1 und 3 AMG verstoßen, wonach Arzneimittel nur von Apotheken in Apotheken oder im Wege des Versandhandels in den Verkehr gebracht werden dürfen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 15.03.2012 - 7 B 371/12 -, juris, Rn. 29 - 30). - OLG Hamm, 12.05.2015 - 4 U 53/15
Sammeln von Rezepten im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes untersagt
Er wird allerdings zur Vereinfachung der Sachverhaltsdarstellung (d.h. zur schlagwortartigen Beschreibung) in einigen apothekenrechtlichen Gerichtsentscheidungen gebraucht, z.B. im Urteil des BVerwG vom 13.03.2008 - 3 C 27/07 - und im Beschluss des VGH Kassel vom 15.03.2012 - 7 B 371/12 - . - VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17 Auch hierbei schlägt mit erheblichem Gewicht zu Buche, ob nach der Gesetzeslage einem eingelegten Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommt oder nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 -, juris Rdnr. 18f.).