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   VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18   

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https://dejure.org/2021,13880
VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18 (https://dejure.org/2021,13880)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.03.2021 - 1 A 2521/18 (https://dejure.org/2021,13880)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 (https://dejure.org/2021,13880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamte: Dienstunfähigkeit und ärztlichen Schweigepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 773
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Zwar kann die Anordnung einer gegebenenfalls durchzuführenden fachärztlichen Zusatzuntersuchung grundsätzlich bereits in der allgemeinen Anordnung, sich im Hinblick auf Zweifel an der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, in zulässiger Weise enthalten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, NVwZ 2020, 312, 317).

    Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind Daher muss sich die Behörde mit von dem Beamten vorgelegten Bescheinigungen auseinandersetzen, die unter Umständen eine Untersuchung - ganz oder teilweise - entbehrlich machen können (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, NVwZ 2020, 312, 316 m. w. N.).

  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 60.13

    Dauernde Dienstunfähigkeit; Klärung der Dienstunfähigkeit durch das Gericht;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    c) Angesichts der Tatsache, dass die Polizeidienstunfähigkeit der Klägerin im Verwaltungsverfahren nicht ordnungsgemäß festgestellt wurde, wäre der Senat an sich gehalten, diese Frage selbst zu klären, denn bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 B 60/13 -, juris Rn 7).
  • BVerwG, 18.10.1977 - 1 D 111.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen schuldhaftem Fernbleiben vom

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Diese Vorschrift ist gesetzlicher Rechtfertigungsgrund für die Weitergabe von Ergebnissen amtsärztlicher/ärztlicher Untersuchungen über die Dienstfähigkeit von Beamten, weshalb es keiner Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bedarf (vgl. Weiß in: Woydera/Summer/Zängl, Sächs. BeamtenR, Stand: November 2019, § 52 SächsBG Rn. 39; Baßlsperger in: Weiß u.a., Beamtenrecht in Bayern, Stand: September 2020, Art. 67 BayBeamtG Rn. 3; von Roetteken in: ders./Rothländer, HBR IV, Stand: Juni 2019, § 39 HBG Rn. 43; siehe auch BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 1 D 111.76 -, juris Rn. 40 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05

    Untersuchungsanordnung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Treue- und

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Der mit der Untersuchung beauftragte Amtsarzt muss also ohne Kenntnis der vorangegangenen Krankheitsgeschichte außer Stande sein, die Dienstfähigkeit vollständig beurteilen zu können (Sächs. OVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715, 716).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Ist nicht aufklärbar, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat, geht das zu Lasten des Dienstherrn (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 73/08 -, juris, Rn. 25, 27 ff.; Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37/13 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Das ist dann der Fall, wenn der Beamte keinerlei Dienst mehr leisten kann oder erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97/13 -, juris, Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Dieser Anforderung wird eine pauschale Verpflichtung zur Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht im Regelfall nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 24/12 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Abgesehen davon, dass die Weisung, sich einer ärztlichen Untersuchung zur Beurteilung der Dienstfähigkeit zu unterziehen, hier rechtswidrig war und die Verweigerung der Untersuchung den Dienstherrn schon aus diesem Grund nicht von der Suchpflicht dispensieren konnte, gilt die Suchpflicht nach der gesetzlichen Konzeption auch in den Fällen, in denen die Dienstunfähigkeit aus der Verweigerung der ärztlichen Untersuchung geschlossen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68/11 -, NVwZ 2013, 1619, 1622).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Die Polizeidienstfähigkeit setzt voraus, dass der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 13.12.1973 - II C 1.73
    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
    Fehlt es an der nötigen Begutachtung liegt darin ein absoluter, im gerichtlichen Verfahren nicht heilbarer, Verfahrensfehler (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1973 - II C 1.73 -, ZBR 1974, 299, 299; von Roetteken in: ders./Rothländer, HBR IV, Stand: Mai 2017, § 111 HBG Rn. 52; Baßlsperger in: Weiß u.a., Beamtenrecht in Bayern, Stand: Mai 2020, Art. 128 BayBeamtG Rn. 50).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 7.11

    Polizeivollzugsbeamter; Dienstunfähigkeit; Polizeidienstunfähigkeit;

  • VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20

    Untersuchungsanordnung

    Die Polizeidienstfähigkeit und damit auch die Vollzugsdienstfähigkeit setzen voraus, dass der Vollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris Rn. 56 und vom 11. August 2020 - 1 B 1851/20 -, n. v.; VG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2009 - 7 A 283.07 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2023 - 4 B 6.20

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit;

    Die für die Beamtin oder den Beamten nachteilige oben genannte Schlussfolgerung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes eine rechtmäßige Untersuchungsanordnung voraus (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 13; vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - juris Ls. 1 und Rn. 13; VGH Kassel, Beschluss vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 - juris Rn. 68, vgl. auch Kenntner, ZBR 2015, 181 (184)).

    Die grundsätzliche Pflicht zur Suche nach der Möglichkeit für eine anderweitige Verwendung entfällt nicht schon deshalb, weil der Beklagte die Dienstunfähigkeit der Klägerin aus der Verweigerung der amtsärztlichen Begutachtung geschlossen hat.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gilt nämlich die Pflicht zur Suche nach der Möglichkeit für eine anderweitige Verwendung eines dienstunfähigen Beamten grundsätzlich auch dann, wenn die Dienstunfähigkeit aus der Verweigerung einer ärztlichen Begutachtung geschlossen wird (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - juris Ls.3 und Rn. 35; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 - juris Rn. 88; kritisch dazu: Kenntner, ZBR 2015, 181 (184)).Dem Gesetz (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) ist nicht zu entnehmen, dass der Vorrang der Weiterverwendung eines Beamten vor seiner Versorgung nicht gelten soll, wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit des Beamten auf der Verweigerung einer von der Behörde angeordneten ärztlichen Begutachtung beruht.

  • VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Hess. VGH, Beschlüsse vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris, vom 12. August 2021 - 1 B 1851/20 -, n.V. und vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398).

    Steht fest, dass eine vollständige Beantwortung der Frage nach der Dienstfähigkeit nur mit Kenntnis der vorangegangenen Krankengeschichte möglich ist, stellt sich auch die Frage nach dem notwendigen Umfang der Schweigepflichtentbindung (Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris Rn. 80 f.).

    Vorliegend gibt es zum einen schon keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Entbindung von der Schweigepflicht etwaiger den Antragsteller behandelnder Ärzte hier notwendig gewesen wäre, um dessen Dienstfähigkeit abschließend beurteilen zu können (insofern unterscheidet sich die streitbefangene Untersuchungsanordnung von dem zuvor benannten Beschluss des Hess. VGH vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris Rn. 80 f.).

  • VG Düsseldorf, 04.03.2024 - 35 K 5731/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2018 - 6 B 1628/17 -, juris Rn. 17; Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris Rn. 74.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 6 A 772/21

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Kenntnis der zu der

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, ESVGH 71, 147 = juris Rn. 74 m. w. N.; auch BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 1 D 111.76 -, ZBR 1978, 338 = juris Rn. 40 m. w. N.
  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 18.5284

    Pflicht eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung - unerlaubtes Fernbleiben

    Wegen des grundrechtlich verbürgten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muss jedoch auch die Anordnung, behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, rechtlichen Anforderungen genügen, insbesondere notwendig sein, die Dienstfähigkeit abschließend beantworten zu können (VGH Kassel, B.v. 15.3.2012 - 1 A 2521/18 - beck-online Rn. 77 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 2452/20
    Im Übrigen hätte der Antragsgegner bei Unsicherheiten sachkundige ärztliche Beratung in Anspruch nehmen können, um in den Grundzügen einzugrenzen, welche ärztlichen Untersuchungen zur Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 4; Senatsbeschluss vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris Rn. 69).
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