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   VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21   

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VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2022,13939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.03.2022 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2022,13939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. März 2022 - 1 B 55/21 (https://dejure.org/2022,13939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 BeamtStG, § 2 BLV, § 22 BBG, § 123 Abs 1 Satz 1 VwGO, Art 33 GG
    Laufbahnrechtliches Beförderungsverbot im sog. einaktigen Verfahren (Fortführung der Rechtsprechung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Laufbahnrechtliches Beförderungsverbot im sog. einaktigen Verfahren (Fortführung der Rechtsprechung)

  • rechtsportal.de

    Auswahlentscheidung für einen Beförderungsdienstposten im sog. einaktigen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 31.03.2020 - 1 B 1751/19

    Beförderungsverbot gemäß § 21 HBG

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Das laufbahnrechtliche Beförderungsverbot ist nicht integraler Bestandteil der Bestenauslese im Sinne einer negativen Eignungsvoraussetzung, dessen Vorliegen im Zeitpunkt der zu treffenden Auswahlentscheidung bereits die Auswahl des betroffenen Bewerbers verbietet (zu § 21 HBG vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 25).

    Vielmehr wird dem Bewerber lediglich die Möglichkeit eröffnet, die laufbahnrechtliche Voraussetzung des § 22 Abs. 2 BBG für eine Beförderung zu erfüllen (zu § 21 HBG vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 31).

    Der Senat hat allerdings in seinem Beschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 - vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Vorverlagerung der Auslese für Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten (sog. einaktiges Verfahren) nur zulässig ist, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zuweisung des Beförderungsdienstpostens und der Beförderung gegeben ist und eine Verwaltungspraxis, wonach ein ausgewählter Bewerber jahrelang auf dem höherwertigen Dienstposten verbleibt - durch Zeitablauf aus einem laufbahnrechtlichen Beförderungsverbot herauswächst - und sodann ohne weitere Auswahlentscheidung befördert wird, rechtswidrig ist (Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 33).

    Die Auswahlentscheidung muss auf aktuellen dienstlichen Beurteilungen beruhen und etwaige später hinzutretende Bewerber können nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt ausgeschlossen bleiben (Senatsbeschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 33 mwN).

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Erforderlichenfalls hat der auswählende Dienstherr für den Vergleich der Bewertungsmaßstäbe eine erläuternde Stellungnahme zum angelegten Maßstab und zur Frage der Übereinstimmung und Einordnung in das eigene Beurteilungssystem einzuholen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 29, und vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 69).

    Erst wenn sowohl nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (erste Ebene) als auch nach der im jeweiligen Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgten Heranziehung bestimmter leistungsbezogener Erkenntnisquellen (zweite Ebene) ein qualifikatorisches Patt verbleibt, darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) zurückgreifen (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 27-36).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Eine auf die individuellen Leistungen bezogene Bewertung und damit eine Begründung bleiben erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16, juris Rn. 70; vgl. Senatsbeschluss vom Beschluss vom 22. Juni 2021 - 1 B 2278/20 -, n.v.).
  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Dadurch kann dem Interesse an einer sachgerechten und transparenten Beurteilungspraxis Rechnung getragen werden (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 86).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Der Dienstherr ist in einem Fall der "Zeitüberschreitung" vielmehr verpflichtet, für die Vergabe des höherwertigen Statusamtes eine neues, aktualisiertes Auswahlverfahren durchzuführen, da die ursprüngliche Auswahlentscheidung für den Beförderungsdienstposten die Bestenauslese, die in einer Beförderung "fortwirken" (so Stuttmann, NVwZ 2019, S. 968, 973) muss, nicht mehr rechtfertigen kann.
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Die unzulässige Gewichtung der Einzelmerkmale nach den konkreten Anforderungen des Dienstpostens kann die Gesamtbewertung der Einzelmerkmale und damit auch das Gesamturteil verschieben (so Bay. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 6 CE 18.1868 -, juris Rn. 18; vgl. Senatsbeschluss vom Beschluss vom 22. Juni 2021 - 1 B 2278/20 -, n.v.).
  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Ein besonderer bzw. gesteigerter Begründungsbedarf ergibt sich vornehmlich bei uneinheitlichen Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 61).
  • VGH Hessen, 16.04.2020 - 1 B 2734/18

    Bestenauslese und Assessment-Center

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Erforderlichenfalls hat der auswählende Dienstherr für den Vergleich der Bewertungsmaßstäbe eine erläuternde Stellungnahme zum angelegten Maßstab und zur Frage der Übereinstimmung und Einordnung in das eigene Beurteilungssystem einzuholen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 29, und vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 69).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Führt der Dienstherr trotz des zeitlichen Auseinanderfallens kein erneutes Auswahlverfahren durch und beabsichtigt er, den Dienstposteninhaber zu befördern, haben hierüber informierte potentielle Bewerber die Rechtsschutzmöglichkeit nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 18.07.2018 - 1 B 2029/17

    Besetzungsverfahren W3-Professur / Widerspruchserhebung per (einfacher) E-Mail

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21
    Für nicht informierte potentielle Bewerber liegt ein Fall der Rechtsschutzverhinderung vor, in dem der Grundsatz der Ämterstabilität zurücktritt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - 1 B 2029/17 -, juris Rn. 23 und vom 24. Februar 2022 - 1 B 2485/21 -, n.v.).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23

    Konkurrenteneilverfahren, Beförderungsverbot, Probezeit

    Wegen des für ihn im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hätte er ausgewählt nicht werden dürfen (vgl. insgesamt auch OVG NRW, Beschl. v. 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120 -, juris Rn. 35 ff. sowie VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16, a.A. VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21).

    In seiner neueren Rechtsprechung (VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21) revidiert der Hessische VGH die Verknüpfung der laufbahnrechtlichen Beförderungsverbote mit dem in der Auswahlentscheidung zu beachtenden Leistungsgrundsatz mit der Folge, dass ein Beförderungsverbot nicht die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bewirkt und führt zu der im Hessischen Beamtengesetz gleichlautenden Regelung aus: "Eine positive Auswahlentscheidung zu Gunsten eines Bewerbers, der im Zeitpunkt dieser Entscheidung (noch) einem Beförderungsverbot nach § 21 Abs. 1 HBG unterliegt, beeinträchtigt den - dieser Regelung zugrundeliegenden - laufbahnrechtlichen Zweck nicht.

    Für nicht informierte potentielle Bewerber liegt ein Fall der Rechtsschutzverhinderung vor, in dem der Grundsatz der Ämterstabilität zurücktritt (vgl. insgesamt VGH Hessen, Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 33).

  • VG Wiesbaden, 03.11.2022 - 3 L 770/22

    Fehlende Auswirkung von Fehlern bei der Vergleichsgruppenzusammenstellung im

    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann (HessVGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 41).

    Abweichungen sind aber nachvollziehbar zu begründen (BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 3/97 -, juris Rn. 14; HessVGH, Beschluss vom 29.01.2016 - 1 B 1514/15 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 53).

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