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   VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98.A   

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VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98.A (https://dejure.org/1999,10873)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98.A (https://dejure.org/1999,10873)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. April 1999 - 9 UZ 2349/98.A (https://dejure.org/1999,10873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO
    Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs: Einführung von Erkenntnisquellen unter Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs - Darlegungsanforderungen an die Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3908/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsmacht oder staatsähnliche Gewalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    In seinem Urteil vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - hat der Senat unter Bestätigung und Fortführung seiner Rechtsprechung im Urteil vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -, BVerwGE 105, 306 und vom 15. Mai 1998 - BVerwG 9 C 5.98 -, AuAS 1998, 224) nach Auswertung der ihm vorliegenden Erkenntnisquellen und unter Berücksichtigung der im Verlaufe des Jahres 1998 eingetretenen politischen Entwicklung in Afghanistan festgestellt, dass es auch weiterhin an einem Gesamtstaat oder einer staatsähnlichen Gewalt in Afghanistan fehle, der eine politische Verfolgung zugerechnet werden könne.

    Denn auch unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 1996, a.a.O., hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 -, BVerwGE 104.265 = NVwZ 1997, 1127 = InfAuslR 1997, 341 = DVBl. 1997, 1384) und ihm folgend der Senat (vgl. beispielsweise Urteil vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A -) die Auffassung bestätigt, dass Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur beanspruchen könne, wem im Zielland der Abschiebung landesweit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation drohe.

    Ungeachtet der fehlenden Entscheidungserheblichkeit der vom Kläger aufgeworfenen Frage, ob afghanischen Flüchtlingen, die in Afghanistan nicht auf die Unterstützung eines intakten Familien- oder Stammesverbandes zurückgreifen können, Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 AuslG zu gewähren ist, kommt ihr aber auch deshalb keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG zu, weil sie durch das Urteil des Senats vom 26. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - ebenfalls bereits ausreichend beantwortet ist.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat erst mit Urteil vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - aufgrund der damals festzustellenden Entwicklung geändert.

  • VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    In seinem Urteil vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - hat der Senat unter Bestätigung und Fortführung seiner Rechtsprechung im Urteil vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -, BVerwGE 105, 306 und vom 15. Mai 1998 - BVerwG 9 C 5.98 -, AuAS 1998, 224) nach Auswertung der ihm vorliegenden Erkenntnisquellen und unter Berücksichtigung der im Verlaufe des Jahres 1998 eingetretenen politischen Entwicklung in Afghanistan festgestellt, dass es auch weiterhin an einem Gesamtstaat oder einer staatsähnlichen Gewalt in Afghanistan fehle, der eine politische Verfolgung zugerechnet werden könne.

    Im Urteil stütze sich das Verwaltungsgericht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -, ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 1998 - 5 E 31984/96 -.

    Der Senat hatte in seinem Grundsatzurteil vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - gerade festgestellt, dass in ihr Heimatland zurückkehrende afghanische Staatsangehörige ungeachtet der Rückkehr in eine in Afghanistan bestehende intakte Familien- oder Stammesstruktur keiner extremen Gefährdungslage aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt seien.

  • BFH, 08.11.1993 - X B 92/93
    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    Zur schlüssigen Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zählen nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muss, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer anderen für ihn günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (Beschluss des Senats vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -, m.w.N.; im Zusammenhang mit der unterlassenen Einführung von Erkenntnisquellen auch OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 2. Januar 1997 - 13 A 5120/96.A -, AuAs 1997, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 1993 - Bs VII 93/93 -).

    Denn es entspricht nicht dem Sinn der Vorschriften über die Zulassung eines Rechtsmittels, ein Rechtsmittelverfahren nur wegen eines Verfahrensfehlers durchzuführen, der sich auf das Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung nicht ausgewirkt hat (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 1993 - Bs VII 93/93 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    In seinem Urteil vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - hat der Senat unter Bestätigung und Fortführung seiner Rechtsprechung im Urteil vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -, BVerwGE 105, 306 und vom 15. Mai 1998 - BVerwG 9 C 5.98 -, AuAS 1998, 224) nach Auswertung der ihm vorliegenden Erkenntnisquellen und unter Berücksichtigung der im Verlaufe des Jahres 1998 eingetretenen politischen Entwicklung in Afghanistan festgestellt, dass es auch weiterhin an einem Gesamtstaat oder einer staatsähnlichen Gewalt in Afghanistan fehle, der eine politische Verfolgung zugerechnet werden könne.

    Im Urteil stütze sich das Verwaltungsgericht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 34.96 -, ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 1998 - 5 E 31984/96 -.

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    Soweit sich der Kläger in seinem Zulassungsantrag (Blatt 8, 4. Absatz) weiterhin auf eine Abweichung der erstinstanzlichen Entscheidung von einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81/92 und BvL 82/92 -, InfAuslR 1995, 251, stützt, entsprechen seine Ausführungen bereits nicht den Anforderungen, die gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG an eine hinreichende Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG durch den antragstellenden Beteiligten zu stellen sind.

    Diesen Anforderungen entspricht die Begründung des Klägers für die von ihm behauptete Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994, a.a.O., nicht.

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    Ob gegebenenfalls auf die Darlegung dessen, was bei Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, verzichtet werden kann, wenn konkrete Bemühungen des die Zulassung der Berufung begehrenden Beteiligten erfolglos waren, sich die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Erkenntnisquellen innerhalb der Antragsfrist zu beschaffen, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1995 - 25 A 439/95

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Generalakten; Tatsachenfeststellung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    Verwertet werden dürfen deshalb nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. dazu grundlegend m.w.N. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22; BVerwG, Urteile vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 -, NVwZ 1983, 738, 739; vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 208.83 -, InfAuslR 1984, 275, 276; vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A -, NWVBl. 1995, 232).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    Verwertet werden dürfen deshalb nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. dazu grundlegend m.w.N. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22; BVerwG, Urteile vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 -, NVwZ 1983, 738, 739; vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 208.83 -, InfAuslR 1984, 275, 276; vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A -, NWVBl. 1995, 232).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    Auch in derartigen Fällen ist es einem Beteiligten grundsätzlich möglich, sich die Erkenntnismittel, die das Gericht vor der Entscheidung nicht in das Verfahren eingeführt hat, innerhalb der Antragsfrist zu beschaffen, zur Kenntnis zu nehmen und mitzuteilen, was er bei rechtzeitiger Kenntnis noch vorgetragen hätte (a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 31. März 1993 - Bs V 26/92 -, ohne nähere Begründung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 -, Buchholz 310, § 108 VwGO Nr. 140, zum anders liegenden Fall des Gehörsverstoßes durch eine unterbliebene Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung).
  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
    Zur schlüssigen Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zählen nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muss, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer anderen für ihn günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (Beschluss des Senats vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -, m.w.N.; im Zusammenhang mit der unterlassenen Einführung von Erkenntnisquellen auch OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 2. Januar 1997 - 13 A 5120/96.A -, AuAs 1997, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 1993 - Bs VII 93/93 -).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im

  • VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 3722/97

    Asylrechtsstreit: Umfang der Begründung in den Urteilsgründen - Glaubhaftigkeit

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1995 - A 14 S 596/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Versagung rechtlichen Gehörs -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 A 5120/96

    Einführung einer umfangreichen Erkenntnisliste ; Mündliche Verhandlung; Gewährung

  • EGMR, 17.12.1996 - 25964/94

    AHMED v. AUSTRIA

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 5.98

    Asylrecht; Ausländerrecht - Bürgerkriegspartei als staatsähnliche Organisation;

  • VGH Hessen, 22.07.1996 - 13 UZ 2109/96

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung von

  • EKMR, 10.09.1997 - 31984/96

    MAYNERIS contre la FRANCE

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