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   VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14   

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https://dejure.org/2015,24776
VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14 (https://dejure.org/2015,24776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.09.2015 - 4 A 981/14 (https://dejure.org/2015,24776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. September 2015 - 4 A 981/14 (https://dejure.org/2015,24776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 HLPG, HLPG i d F 2002 § 8 Abs 8, § 6 Abs 2 ROG, § 42 Abs 1 VwGO, § 88 VwGO, § 91 Abs 1 VwGO
    Untergang des Zielabweichungsantrags bei außerKraft des Regionalplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untergang des Zielabweichungsantrags bei außerKraft des Regionalplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABWEICHUNG; AUßERKRAFTTRETEN; INHALTSBESTIMMUNG; KLAGEÄNDERUNG; RAHMENBEDINGUNG; RECHTSSCHUTZBEDÜRFNIS; REGIONALPLAN SÜDHESSEN 2000; REGIONALPLAN SÜDHESSEN 2010; SACHDIENLICHKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Nebensortimente im geplanten Möbelmarkt Segmüller in Bad Vilbel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Nebensortimente im geplanten Möbelmarkt Segmüller in Bad Vilbel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untergang des Zielabweichungsantrags bei außer Kraft des Regionalplans

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untergang des Zielabweichungsantrags bei außer Kraft des Regionalplans

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Raumordnung, Landesplanung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Nebensortimente im geplanten Möbelmarkt Segmüller in Bad Vilbel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 25.03.2010 - 4 A 1687/09

    Klage der Nachbargemeinde gegen die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan.

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Ähnlich wie bei dem vom Senat entschiedenen Fall einer Abweichung vom Regionalplan für ein interkommunales Gewerbegebiet unter der Maßgabe eines kompensatorischen Flächenverzichts an anderer Stelle (Urteil vom 25. März 2010 - 4 A 1687/09 -, ESVGH 60, 228 = BRS 76 Nr. 6) handelt es sich bei der Maßgabe II. nach dem Gesamtzusammenhang der Begründung des Bescheids vom 10. März 2011 um eine in der Kompetenz des Beklagten liegende Rahmenbedingung, die die Abweichungsentscheidung nach dem Verständnis des Beklagten erst ermöglichte.

    Auch aus dem Tenor der angefochtenen Abweichungsentscheidung ergibt sich, dass die Zulassung der Abweichung und die beigefügten Maßgaben II. und III. eine unaufhebbare Einheit darstellen sollten, aus der kein Teilstück herausgebrochen werden kann, ohne den übrigen Inhalt der Regelung in Frage zu stellen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 A 1687/09 -, ESVGH 60, 228 [234] = BRS 76 Nr. 6).

    Es spricht vieles dafür, dass die von dem Beklagten beabsichtigte unaufhebbare Einheit von Abweichungsentscheidung in Ziffer I. des Bescheids und den Maßgaben in Ziffer II. und III. die Statthaftigkeit einer isolierten Verpflichtungsklage auf eine weniger einschneidende Inhaltsbestimmung bezüglich der Obergrenze für die Verkaufsfläche der zentrenrelevanten Sortimente ausschließt, weil eine Rechtswidrigkeit der Maßgabe II. hier den ganzen Abweichungsbescheid erfassen dürfte (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 A 1687/09 -, ESVGH 60, 228 [234] = BRS 76 Nr. 6).

  • VGH Hessen, 13.10.2005 - 4 UE 3311/03

    Gewerbegebiet; Regionalplan; Ausschluss des Einzelhandels

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Entgegen der rechtlichen Einschätzung des Verwaltungsgerichts führt dies aber nicht zu der Notwendigkeit, nunmehr die Voraussetzungen einer Zielabweichung bezogen auf den Regionalplan Südhessen 2010 zu prüfen, sondern zur Erledigung des auf eine Änderung des Zielabweichungsbescheides vom 10. März 2011 vom Regionalplan Südhessen 2000 gerichteten Klagebegehrens (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 4 UE 3311/03 -, BRS 69 Nr. 5).

    Zwar hat der Senat die Sachdienlichkeit einer Einbeziehung der Inhalte des neuen Regionalplans im Wege der Klageänderung in seinem Urteil vom 13. Oktober 2005 (- 4 UE 3311/03 -, ESVGH 56, 86 = BRS 69 Nr. 5) bejaht.

  • VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11

    Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Die Entscheidung des nach § 15 HLPG gewählten, aus Vertretern der Landkreise, Kommunen und kommunalen Zweckverbänden zusammengesetzten Gremiums "Regionalversammlung" steht in dessen Ermessen und setzt regionalplanerische Erwägungen und Bewertungen der Gesichtspunkte voraus, die von einem Gericht nachträglich in den für diese Überprüfung geltenden Grenzen zwar nachgeprüft, nicht aber vorweggenommen werden können (insoweit Anschluss an Urteil des Senats vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11 .N - BRS 81, 37).

    Die Entscheidung des nach § 15 HLPG gewählten, aus Vertretern der Landkreise, Kommunen und kommunalen Zweckverbände zusammengesetzten Gremiums "Regionalversammlung" steht in dessen Ermessen und setzt regionalplanerische Erwägungen und Bewertungen der Gesichtspunkte voraus, die von einem Gericht nachträglich in den für diese Überprüfung geltenden Grenzen zwar nachgeprüft, nicht aber vorweggenommen werden können (Hessischer VGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, BRS 81 Nr. 37).

  • VG Gießen - 1 K 436/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Streit um Abweichung vom Landesentwicklungs- und vom Regionalplan zwischen Bad

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gießen vom 3. Juli 2013 haben die Beteiligten auf dringendes Anraten des Gerichts entsprechend der Einigung in dem Parallelverfahren über die Abweichung vom LEP, Az.: 1 K 436/12.GI, sich widerruflich dahingehend verglichen, die Beschränkung des zentrenrelevanten Nebensortiments in Ziffer.

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind gewesen die Gerichtsakten dieses Verfahrens (4 Bände), die Behördenakten des Regierungspräsidiums Darmstadt (5 Ordner), die Gerichtsakten des Parallelverfahrens - 4 C 2000/12.N - nebst Beiakten und die Gerichtsakte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Gießen - 1 K 436/12.GI -.

  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Bei diesem eindeutigen Befund legitimiert § 88 VwGO das Gericht nicht, die Wesensgrenzen der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, das zu setzen, was er - nach Meinung des Gerichts - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Maßgebend ist das aus dem gesamten Vorbringen zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel; bei Zweifeln ist der Klageantrag so auszulegen, wie er bei verständiger Würdigung dem Willen des Rechtsschutzsuchenden entspricht (BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 9.10 -, BVerwGE 140, 276 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 05.01.2006 - 11 UZ 1111/04

    Umfang des Jagdausübungsrechts; Wildbestand; Abschussplan für das Nachbarrevier

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Die Sachdienlichkeit ist ebenfalls zu verneinen, da durch die Änderung des Streitstoffs hier das Vorverfahren mit der vom Gesetzgeber angeordneten besonderen Beteiligungen der Regionalversammlung unterlaufen würde (vgl. in diesem Sinne zur fehlenden Sachdienlichkeit bei Überspringen des Vorverfahrens: Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 11 UZ 1111/04 -, RdL 2006, 125 = NVwZ-RR 2006, 436).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Denn es handelt sich bei der Maßgabe II. des angegriffenen Abweichungsbescheids nicht um eine Nebenbestimmung gemäß § 36 HVwVfG, die regelmäßig mit der Anfechtungsklage separat angreifbar wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 m.w.N.), sondern vielmehr um eine hiervon zu unterscheidende Inhaltsbestimmung der Abweichungsentscheidung, die einer gesonderten Anfechtung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, BVerwGE 135, 67; Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37; zur Abgrenzung auch Heitsch, DÖV 2003, 367[368 f.], Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar 16. Aufl. 2015, § 36 Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12

    Überprüfung der Gültigkeit des Regionalplans Südhessen 201 0/Regionaler

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind gewesen die Gerichtsakten dieses Verfahrens (4 Bände), die Behördenakten des Regierungspräsidiums Darmstadt (5 Ordner), die Gerichtsakten des Parallelverfahrens - 4 C 2000/12.N - nebst Beiakten und die Gerichtsakte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Gießen - 1 K 436/12.GI -.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 A 981/14
    Denn es handelt sich bei der Maßgabe II. des angegriffenen Abweichungsbescheids nicht um eine Nebenbestimmung gemäß § 36 HVwVfG, die regelmäßig mit der Anfechtungsklage separat angreifbar wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 m.w.N.), sondern vielmehr um eine hiervon zu unterscheidende Inhaltsbestimmung der Abweichungsentscheidung, die einer gesonderten Anfechtung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, BVerwGE 135, 67; Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37; zur Abgrenzung auch Heitsch, DÖV 2003, 367[368 f.], Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar 16. Aufl. 2015, § 36 Rdnr. 9).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12
    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens (2 Bände), die Aufstellungsunterlagen zum Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (2 Ordner), Planunterlagen zum Regionalen Einzelhandelskonzept (3 Ordner), 1 Hefter Anlagen zur Antragserwiderung des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie aus dem Verfahren 4 A 981/14 die dortigen Gerichtsakten (4 Bände), die Behördenakten des Regierungspräsidiums Darmstadt (5 Ordner) und die Gerichtsakte des Verfahrens gleicher Beteiligtenstellung vor dem VG Gießen 1 K 436/12.

    Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens hat die Antragstellerin die Rüge vielmehr mit Schriftsatz vom 26. August 2015 erstmalig erhoben, im Parallelverfahren 4 A 981/14 mit Schriftsatz vom 21. August 2014.

  • VG Gießen, 22.03.2023 - 1 K 592/21

    Regionalplan steht geplantem Möbelhaus in Bad Vilbel nicht entgegen

    Die gegen diese Beschränkung der Verkaufsfläche von der Beigeladenen am 31.03 2011 vor dem Verwaltungsgericht Gießen erhobene Klage (1 K 948/11 GI) wurde letztlich durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.09.2015 - 4 A 981/14 - abgewiesen.
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