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   VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18.N   

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VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18.N (https://dejure.org/2020,49099)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.12.2020 - 3 C 1368/18.N (https://dejure.org/2020,49099)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 3 C 1368/18.N (https://dejure.org/2020,49099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 VwGO, Art 14 GG, § 4 Abs 4 BBergG, § 58 Abs 1 BBergG, § 69 Abs 2 BBergG
    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren und bergrechtliche Verantwortlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Gießen, 17.03.2015 - 1 K 824/14

    Begründungen der Urteile zum ehemaligen Basalt-Tagebau in Ortenberg

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Gegen diesen Bescheid, in dem zugleich die in dem Bescheid vom 5. Dezember 2003 angenommenen Verfüllhöhen als nicht durchführbar und dieser daher als teilnichtig angesehen wurde, erhoben sowohl die Antragstellerin als auch die D-Werke Klage, die vor dem Verwaltungsgericht Gießen unter den Aktenzeichen 1 K 824/14.GI und 1 K 701/14.GI geführt wurden.

    Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Antragstellerin mit Urteil vom 17. März 2015 - 1 K 824/14.GI - mangels Klagebefugnis ab.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des 2. Senats vom 13. Juni 2017 - 2 A 874/15.Z -, mit der die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17. März 2015 - 1 K 824/14 - zugelassen worden sei.

    Zwar ist der Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20. Februar 2014 von der Antragstellerin angefochten worden; hieraus ergibt sich jedoch keine im Normenkontrollverfahren zu berücksichtigende Rechtsposition der Antragstellerin und dies auch nicht daraus, dass der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 A 874/15.Z - die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen - 1 K 824/14.GI - zugelassen hat, die nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 A 1337/17 fortgeführt hat.

  • VGH Hessen, 12.03.2021 - 2 A 2302/19
    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Ein weiteres Verfahren der Antragstellerin, mit dem sie ihre Entlassung aus der bergrechtlichen Verantwortung durchsetzen möchte, ist vor dem 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes unter dem Az. 2 A 2302/19.Z anhängig.

    Sie, die Antragstellerin, solle, wie sich aus dem bergrechtlichen Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof - 2 A 2302/19.Z - ergebe, nicht aus ihrer bergrechtlichen Verantwortung entlassen werden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, den Inhalt der beigezogenen Behördenakten (3 Leitzordner) sowie die beigezogenen Gerichtsakten 2 A 1337/17 und 2 A 2302/19.Z. Die Unterlagen sind insgesamt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung gemacht worden.

  • VG Gießen, 17.03.2015 - 1 K 701/14

    Begründungen der Urteile zum ehemaligen Basalt-Tagebau in Ortenberg

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Gegen diesen Bescheid, in dem zugleich die in dem Bescheid vom 5. Dezember 2003 angenommenen Verfüllhöhen als nicht durchführbar und dieser daher als teilnichtig angesehen wurde, erhoben sowohl die Antragstellerin als auch die D-Werke Klage, die vor dem Verwaltungsgericht Gießen unter den Aktenzeichen 1 K 824/14.GI und 1 K 701/14.GI geführt wurden.

    Die Klage der D-Werke wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17. März 2015 - 1 K 701/14.GI - als unbegründet abgewiesen worden.

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Ist ein Antragsteller Eigentümer oder Nutzer von Grundstücken außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans, kann die Antragsbefugnis insbesondere aus dem subjektiven Recht auf gerechte Abwägung der eigenen Belange aus § 1 Abs. 7 BauGB folgen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, juris Rdnr. 8; BVerwG, Urteil vom 16.06.2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rdnr. 12 ff.).

    Ein Antragsteller kann sich daher im Normenkontrollverfahren darauf berufen, dass seine abwägungserheblichen privaten Belange möglicherweise fehlerhaft abgewogen wurden (BVerwG, Urteil vom 16.06.2011, a.a.O. und vom 29.06.2015 - 4 CN 5.14 -, juris Rdnr.14).

  • VG Gießen, 17.03.2015 - 1 K 1698/12

    Begründungen der Urteile zum ehemaligen Basalt-Tagebau in Ortenberg

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Eine gegen den Bescheid vom 6. August 2012 angestrengte Klage der Antragsgegnerin wurde vom Verwaltungsgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 1 K 1698/12.GI mit Urteil vom 17. März 2015 abgewiesen.

    Dies gilt auch, soweit es einen Konflikt zwischen den Anordnungen der Bergaufsicht und den planerischen Vorstellungen der Antragsgegnerin gibt (vgl. die Urteilsgründe des VG Gießen in seinem Urteil vom 17.03.2015 - 1 K 1698/12.GI -, Seite 12 des amtlichen Urteilsabdrucks).

  • VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13

    Konkurrenzschutz im Bauleitplanverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Soweit das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überhaupt von Art. 14 GG (und nicht von Art. 12 GG) erfasst wird, wird allein der "konkrete Bestand an Rechten und Gütern" geschützt, die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betreiben zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2020 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, juris Rdnr. 76 ff., 79 und 80; BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99 -, juris Rdnr. 49; Jarass, a.a.O., Art. 14 Rdnr. 9 und 21 m.w.N.; Hess. VGH, Urteil vom 13.2.2014 - 3 C 833/13.N -, juris Rdnr. 28 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Soweit das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überhaupt von Art. 14 GG (und nicht von Art. 12 GG) erfasst wird, wird allein der "konkrete Bestand an Rechten und Gütern" geschützt, die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betreiben zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2020 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, juris Rdnr. 76 ff., 79 und 80; BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99 -, juris Rdnr. 49; Jarass, a.a.O., Art. 14 Rdnr. 9 und 21 m.w.N.; Hess. VGH, Urteil vom 13.2.2014 - 3 C 833/13.N -, juris Rdnr. 28 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Soweit das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überhaupt von Art. 14 GG (und nicht von Art. 12 GG) erfasst wird, wird allein der "konkrete Bestand an Rechten und Gütern" geschützt, die "Substanz" der Sach- und Rechtsgesamtheit, nicht jedoch künftige Verdienstmöglichkeiten, in der Zukunft liegende Chancen oder Absatzmöglichkeiten oder die Erwartung, ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betreiben zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2020 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, juris Rdnr. 76 ff., 79 und 80; BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99 -, juris Rdnr. 49; Jarass, a.a.O., Art. 14 Rdnr. 9 und 21 m.w.N.; Hess. VGH, Urteil vom 13.2.2014 - 3 C 833/13.N -, juris Rdnr. 28 ).
  • BVerwG, 16.03.2001 - 4 BN 15.01

    Zulässigkeit einschränkender Festsetzungen im Bebauungsplan trotz Bestehens einer

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Diese Frage der Begründetheit des Normenkontrollantrags ist hier jedoch mangels Zulässigkeit des Begehrens ebenso wenig zu prüfen wie die materiellrechtliche Frage, ob die Antragsgegnerin berechtigt ist, durch Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen, die einen bergrechtlich bereits zugelassenen Abbau von Bodenschätzen Beschränkungen unterwirft, allerdings mit den Entschädigungsfolgen der §§ 39 ff. BauGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.03.2001 - 4 BN 15/01 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2020 - 3 C 1368/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann das Rechtsschutzbedürfnis nur dann verneint werden, wenn die Nutzlosigkeit des erstrebten Verwaltungsaktes für den Kläger tatsächlich oder rechtlich außer Zweifel steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2010 - 7 C 23.09 -, juris Rdnr. 27 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25.03 -, juris Rdnr. 19).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

  • BVerwG, 29.06.2015 - 4 CN 5.14

    Normenkontrolle; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; Antragsbefugnis;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 BN 22.18

    Anforderungen an die Antragsbefugnis eines Planaußenliegers (hier:

  • BVerwG, 10.07.2020 - 4 BN 50.19

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15

    Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger

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