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   VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16.N   

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VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16.N (https://dejure.org/2021,58670)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.12.2021 - 3 C 2327/16.N (https://dejure.org/2021,58670)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 3 C 2327/16.N (https://dejure.org/2021,58670)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (71)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Dies führt unmittelbar zur Unwirksamkeit des Plans (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 15, 27, 33; Gellermann in: Schrödter, BauGB, Kommentar, 9. Auflage, 2019, § 1a Rdnr. 165), da ein solches Gebiet unmittelbar dem strengen Schutzregime des Art. 4 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20/7), - Vogelschutzrichtlinie - (im Folgenden: VRL) unterfällt und ein Regimewechsel nicht stattfindet (BVerwG, Beschluss vom 14.06.2017 - 4 A 10/16 -, juris Rdnr. 45).

    Kommt ein Mitgliedstaat seiner Verpflichtung zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten nicht nach, erfahren solche Gebiete daher als sogenannte faktische Vogelschutzgebiete bis zu ihrer ordnungsgemäßen Unterschutzstellung den strengen Schutz des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL (BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 16, 17; EuGH, Urteil vom 13.12.2007 - C-418/04 -, juris Rdnr. 84; Urteil vom 07.12.2000 - C-374/98 -, juris Rdnr. 47).

    Die hierfür allein maßgeblichen ornithologischen Kriterien (dazu BVerwG, Urteil vom 27.03.2012 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 23) können vor allem Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart sein, außerdem Populationsdichte und Artendiversität eines Gebiets, sein Entwicklungspotenzial und seine Netzverknüpfung sowie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Arten (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15/02 -, juris Rdnr. 27).

    Die Nichtmeldung eines Gebiets ist nicht zu beanstanden, wenn sie fachwissenschaftlich vertretbar ist (BVerwG, Urteil vom 27.03.2012 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 23 mit weiteren Nachweisen).

    Mit dem Fortschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens steigen die prozessualen Darlegungsanforderungen für die Behauptung, es gebe ein (nicht-erklärtes) "faktisches" Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließen solle (BVerwG, Urteil vom 11.08.2016 - 7 A 1/15 -, juris Rdnr. 88; BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 24; BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15/02 -, juris Rdnr. 28).

    Das gilt selbst dann, wenn die betreffenden Gebiete im IBA-Verzeichnis aufgeführt sind (BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 24 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Bundesland kann das Bestehen eines faktischen Vogelschutzgebiets nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für beendet erklärt (EuGH, Urteil vom 19.05.1998 - C-3/96 -, juris Rdnr. 55-58; BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 22; Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15/02 -, juris Rdnr. 25).

    Der Senat tendiert zu der Auffassung, dass, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, bei der Nichtmeldung eines Gebiets maßgeblich auf die fachwissenschaftliche Vertretbarkeit abzustellen ist, während die Frage, ob sachwidrige Erwägungen vorliegen, dann zum Tragen kommt, wenn die korrekte Abgrenzung von gemeldeten Vogelschutzgebieten zu überprüfen ist (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, Rdnr. 24, 25; Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5/14 -, juris Rdnr. 58).

  • EuGH, 04.03.2021 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Außerdem erlegt Art. 3 VRL den Mitgliedstaaten Verpflichtungen allgemeiner Art auf, die darin bestehen, eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume sicherzustellen, und bezieht sich dabei - wie auch Art. 5 VRL - auf alle unter Art. 1 VRL fallenden Vogelarten, nämlich sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten, auf das der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind (EuGH, Urteil vom 04.03.2021 - C-473/19 -, juris Rdnr. 39 - 41).

    Auf diese bezogen hat der Europäische Gerichtshof erst jüngst die hohe Bedeutung eines vollständigen und wirksamen Schutzes aller wildlebenden Vogelarten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, ihrer Zugstrecke, ihrer Bedrohung und ihres konkreten gegenwärtigen Erhaltungszustands betont und hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um die Bestände sämtlicher dieser Vogelarten auf einem Stand zu halten oder einen Stand zu bringen, der den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht (EuGH, Urteil vom 04.03.2021 - C-473/19, C-474/19 -, juris Rdnr. 33, 35, 36, 40, 42).

    Daher ist auch von der Verwirklichung des Störungstatbestandes auszugehen; dies hat unabhängig davon zu gelten, ob mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom März 2021 (EuGH, Urteil vom 04.03.2021 - C 474/19 -, juris Rdnr. 56, 57) die Konstruktion des deutschen Gesetzgebers zur Verknüpfung des Störungstatbestands mit dem Erhaltungszustand der lokalen Population in Frage gestellt wird oder nicht (vgl. dazu Gellermann/Schumacher, "Schützt den Wald! - Das Verfahren Skydda Skogen und seine artenschutzrechtlichen Folgen", in: NuR 2021, 182; Fellenberg, "Die ausgefallene Revolution im Artenschutzrecht - das EuGH-Urteil in der Rechtssache Skydda Skogen", in: NVwZ 2021, 943).

    Der EuGH betont demgegenüber, die Durchführung der in Art. 12 Abs. 1 Buchstabe b) FFH-RL vorgesehenen Schutzregelung sei nicht davon abhängig, dass eine bestimmte Maßnahme mit dem Risiko verbunden sei, sich negativ auf den Erhaltungszustand einer geschützten Art auszuwirken (EuGH, Urteil vom 04.03.2021, - C-474/19 -, juris Rdnr. 57; zum Diskussionsstand vgl. Gellermann/Schumacher, a.a.O.; Fellenberg, a.a.O.).

    Aus diesem Grund sei die Erhaltung solcher Vogelarten, bei denen es sich zum großen Teil um Zugvogelarten handele und die somit ein gemeinsames Erbe darstellten, für die Verwirklichung der Unionsziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen erforderlich (EuGH, Urteil vom 04.03.2021 - C-474/19 -, juris Rdnr. 38, 39).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Das Bundesverwaltungsgericht wählt demgegenüber die Formulierung, getroffene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen führten dazu, dass das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot "dennoch nicht eingreife" bzw. "nicht zum Tragen komme" (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, juris Rdnr. 74 und 79).

    Der volle Funktionserhalt ist dabei nicht schon dann gegeben, wenn der Eingriff keine messbaren Auswirkungen auf die Reproduktionsbedingungen bzw. Rückzugsmöglichkeiten der lokalen Population als ganzer hat, sondern erst dann, wenn für die mit ihren konkreten Lebensstätten betroffenen Exemplare einer Art die von der Lebensstätte wahrgenommene Funktion vollständig erhalten bleibt, also zum Beispiel dem in einem Brutrevier ansässigen Vogelpaar weitere geeignete Nistplätze in seinem Revier zur Verfügung stehen oder durch Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitlichen Bruch bereitgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 67; Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 2020, § 44 BNatSchG Rdnr. 55).

    Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG müssen den für CEF-Maßnahmen im EU-Leitfaden FFH geregelten Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, was sowohl bei der Betroffenheit von Arten nach Anhang IV Buchstabe a der FFH-Richtlinie als auch für sämtliche europäische Vogelarten gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2020 - 9 B 5/20 -, juris Rdnr. 21; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 69; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris Rdnr. 65; Blessing/Scharmer, a.a.O., S. 63/64 Rdnr. 193; Gläß in: BeckOK UmweltR, BNatSchG, Stand: 01.07.2021, BNatSchG § 44 Rdnr. 73 - 74a).

    Aber jedenfalls dann, wenn - wie hier infolge der vorgesehenen vollständigen Rodung des Teilplangebiets A (vgl. hierzu Ablaufplan, Stand Juli 2016, vorgelegt als Anlage AG 5 mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 15.08.2016, Bl. 72 GA) - ganze Brutreviere von Vögeln mit allen vorhandenen Brutplätzen vollständig beseitigt werden, ist auch in Ansehung des sogenannten engen Lebensstättenbegriffs von der Verwirklichung des Zerstörungstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 75; BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 9 A 28/05 -, juris Rdnr. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann dies etwa dadurch geschehen, dass dem in einem Brutrevier ansässigen Vogelpaar weitere geeignete Nistplätze in seinem Revier zur Verfügung stehen oder durch Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitlichen Bruch bereitgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2009, - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 67).

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Inhaltlich rügen die Antragsteller, der Bebauungsplan sei städtebaulich nicht erforderlich, er verstoße gegen zwingende Vorschriften des Naturschutzrechts - insoweit beziehen sie sich auf die Begründung des BUND im parallelen Verfahren 3 C 1465/16.N -, verletze das Zielanpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB und beruhe nicht auf einer gerechten Abwägung.

    Zur Begründung verweist sie vollumfänglich auf ihren Sachvortrag im parallelen Normenkontrollverfahren des BUND gegen die Stadt Hofheim ( 3 C 1465/16.N ).

    Im Übrigen wird wegen der Einzelheiten des Beteiligtenvortrags und des Sachstandes auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Gerichtsakte im parallelen Normenkontrollverfahren 3 C 1465/16.N (12 Bände), der Eilverfahren 3 B 2208/11.N und 3 B 1915/17.N sowie der beigezogenen Behördenvorgänge (18 Ordner betreffend den Bebauungsplan Nr. 134; 6 Ordner betreffend den Bebauungsplan Nr. 62; 1 Ordner betreffend das FFH-Gebiet "Galgenberg bei Diedenbergen"; 1 Ordner betreffend die Ausnahmegenehmigung "Streuobstbestände"; 1 Heftstreifen FÖA "Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr", Ausgabe 2011; 2 blaue Ordner mit Anlagen AG 26 bis AG 47 der Antragsgegnerin) Bezug genommen, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Diese Einschätzung wird durch das im Rahmen der Biodiversitätsstrategie Hessens erstellte Gebietsstammblatt "Bauerlöcher Wiesen und Vorderheide in Hofheim am Taunus", Stand Dezember 2018 (vorgelegt als Anlage A20 mit Schriftsatz des Antragstellers des Vf. 3 C 1465/16.N im dortigen Verfahren vom 15.11.2021, Bl. 2104 - 2124 GA 3 C 1465/16.N - im Folgenden: Gebietsstammblatt Vorderheide -) bestätigt, das hier ebenfalls von 23 Gartenrotschwanzrevieren im Habitattyp Streuobstwiese ausgeht (Gebietsstammblatt Vorderheide S. 13, Bl. 2116 GA).

    Letzteres ergibt sich aus den gerichtlichen Erkenntnissen und dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen der Antragsteller, wonach im Norden ein Teilbereich des Naturraums nicht mehr als Streuobstbereich bewertet werden kann, weil hier vorwiegend ackerbaulich bewirtschaftete Felder vorhanden sind (Schriftsatz des Antragstellers des Vf. 3 C 1465/16.N vom 08.05.2017, S. 13, Bl. 184 GA 3 C 1465/16.N ).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Ein Bundesland kann das Bestehen eines faktischen Vogelschutzgebiets nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für beendet erklärt (EuGH, Urteil vom 19.05.1998 - C-3/96 -, juris Rdnr. 55-58; BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 22; Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15/02 -, juris Rdnr. 25).

    Denn allein die Tatsache, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingestellt hat, entbindet weder die hierfür zuständigen Länder noch die vor Ort tätigen Behörden von der Prüfung, ob es sich bei einem konkreten Gebiet um ein solches im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1 VRL handelt (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 10.04.2013 - 1 KN 33/10 -, juris Rdnr. 84; EuGH, Urteil vom 19.05.1998 - C-3/96 -, juris Rdnr. 58).

    So ist zunächst festzuhalten, dass ein Land seine Pflicht zur Ausweisung von Schutzgebieten nicht dadurch erfüllen kann, dass es stattdessen andere besondere Schutzmaßnahmen vorsieht, welche unterhalb der Schwelle der Ausweisung von Vogelschutzgebieten angesiedelt sind (EuGH, Urteil vom 19.05.1998 - C-3/96 -, juris Rdnr. 55).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Die hierfür allein maßgeblichen ornithologischen Kriterien (dazu BVerwG, Urteil vom 27.03.2012 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 23) können vor allem Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart sein, außerdem Populationsdichte und Artendiversität eines Gebiets, sein Entwicklungspotenzial und seine Netzverknüpfung sowie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Arten (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15/02 -, juris Rdnr. 27).

    Mit dem Fortschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens steigen die prozessualen Darlegungsanforderungen für die Behauptung, es gebe ein (nicht-erklärtes) "faktisches" Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließen solle (BVerwG, Urteil vom 11.08.2016 - 7 A 1/15 -, juris Rdnr. 88; BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 24; BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15/02 -, juris Rdnr. 28).

    Ein Bundesland kann das Bestehen eines faktischen Vogelschutzgebiets nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für beendet erklärt (EuGH, Urteil vom 19.05.1998 - C-3/96 -, juris Rdnr. 55-58; BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rdnr. 22; Urteil vom 14.11.2002 - 4 A 15/02 -, juris Rdnr. 25).

  • EuGH, 28.10.2021 - C-357/20

    Magistrat der Stadt Wien (Grand hamster - II) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Ob an dieser engen Auslegung auch in Ansehung der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des Begriffs der Fortpflanzungsstätte nach Art. 12 Abs. 1 Buchstabe d) FFH-RL (vgl. EuGH, Urteil vom 28.10.2021 - C-357/20 -, juris Rdnr. 34, 43, 54) noch festgehalten werden kann, erscheint mehr als fraglich.

    Diese Einschätzung des ASBF hinsichtlich der unmittelbar von der Baufeldfreimachung betroffenen Tages- und Zwischenquartiere (nicht nur) der Zwergfledermaus, ist angesichts der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff der Ruhestätte (EuGH, Urteil vom 28.10.2021 - C-357/20 -, juris Rdnr. 54; EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - C-477/19 -, juris Rdnr. 44) als nicht tragfähig anzusehen.

    Damit steht die Frage im Raum, wie der Quartierverbund der Wochenstubenkolonie, welcher die Fortpflanzungsstätte im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG bildet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12/10 -, juris Rdnr. 135, 140; siehe auch EuGH, Urteil vom 28.10.2021 - C-357/20 -, juris Rdnr. 39, 54) durch das Vorhaben betroffen sein würde, welche weiteren wichtigen Areale und Aktionsräume berührt sein und ob insbesondere essentielle Flugwege abgeschnitten würden sowie welche Folgen dies für die ökologische Funktion dieser Fortpflanzungsstätte insgesamt haben würde.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Damit steht die Frage im Raum, wie der Quartierverbund der Wochenstubenkolonie, welcher die Fortpflanzungsstätte im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG bildet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12/10 -, juris Rdnr. 135, 140; siehe auch EuGH, Urteil vom 28.10.2021 - C-357/20 -, juris Rdnr. 39, 54) durch das Vorhaben betroffen sein würde, welche weiteren wichtigen Areale und Aktionsräume berührt sein und ob insbesondere essentielle Flugwege abgeschnitten würden sowie welche Folgen dies für die ökologische Funktion dieser Fortpflanzungsstätte insgesamt haben würde.

    Die Vollzugsunfähigkeit des Bebauungsplans aufgrund der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote wird nicht durch das Vorliegen einer objektiven Ausnahmelage gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG überwunden; bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist es dem Plangeber aus Gründen des Artenschutzes nicht verwehrt, in eine solche "hineinzuplanen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12/10 -, juris Rdnr. 106; Hamb. OVG, Beschluss vom 01.04.2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rdnr. 53).

    Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die Abweichungen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten rechtfertigen, setzen ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus, dass das Gewicht der Verbotstatbestände zu dem Stellenwert der Bauleitplanung ins Verhältnis setzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12/10 -, juris Rdnr. 147; Hamb. OVG, Urteil vom 11.04.2019 - 2 E 8/17.N -, juris Rdnr. 58).

  • OVG Hamburg, 01.04.2020 - 2 Es 1/20

    Bebauungsplan Hamburg-Rahlstedt; Verletzung artenschutzrechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Deshalb ist der Plangeber gehalten, die Verwirklichung arten- und naturschutzrechtlicher Verbotstatbestände bereits während der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf überwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.03.2017 - 4 CN 1.16 -, juris Rdnr. 22; Hess. VGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 3 B 1684/18.N -, juris Rdnr. 17 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2020 - 5 S 734/18 -, juris Rdnr. 106; Hamb. OVG, Beschluss vom 01.04.2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rdnr. 53).

    In der Rechtsprechung wird die Fallkonstellation häufig als "Legalausnahme" bezeichnet (Hamb. OVG, Beschluss vom 01.04.2020, a.a.O.; Nieders. OVG, Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 27/15 -, juris Rdnr. 419; Saarl. OVG, Beschluss vom 27.04.2015 - 2 B 39/15 -, juris Rdnr. 15; ebenso Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 2020, § 44 BNatSchG Rdnr. 34, 49), während in der Literatur die Begriffe "Freistellung" (Blessing/Scharmer, a.a.O., Rdnr. 22 und Fußnote 31; Dolde, Artenschutz in der Planung/Die "kleine" Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz, NVwZ 2008, 121) oder "Privilegierung" (Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Auflage, § 44 Rdnr. 57; Lau, Der Naturschutz in der Bauleitplanung, 2012, Rdnr. 182) verwendet werden.

    Die Vollzugsunfähigkeit des Bebauungsplans aufgrund der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote wird nicht durch das Vorliegen einer objektiven Ausnahmelage gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG überwunden; bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist es dem Plangeber aus Gründen des Artenschutzes nicht verwehrt, in eine solche "hineinzuplanen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12/10 -, juris Rdnr. 106; Hamb. OVG, Beschluss vom 01.04.2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rdnr. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2021 - 5 S 1770/18

    Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten; Nachweis eines ornithologischen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16
    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 VRL geeignetsten Gebiete (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2021 - 5 S 1770/18 -, juris Rdnr. 36).

    Damit konkretisiert es anhand naturschutzfachlicher und ornithologischer Kriterien den der Behörde eingeräumten Beurteilungsspielraum (Hess. VGH, Beschluss vom 02.01.2009 - 11 B 368/08.T -, juris Rdnr. 49; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2021 - 5 S 1770/18 -, juris Rdnr. 56).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

  • BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20

    Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung; Differenzierung der artenschutzrechtlichen

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2017 - 8 B 976/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • OVG Saarland, 27.04.2015 - 2 B 39/15

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans aufgrund Artenschutzes

  • VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20

    Eilantrag gegen Rodung in Castelnau erfolglos

  • EuGH, 02.07.2020 - C-477/19

    Magistrat der Stadt Wien (Grand hamster) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerwG, 17.08.2015 - 4 B 31.15

    Vorrangfläche im Flächennutzungsplan; privilegiertes Außenbereichsvorhaben

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 734/18

    Formell (beschleunigtes Verfahren; Bekanntmachung) und materiell

  • BVerwG, 14.06.2017 - 4 A 10.16

    380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf und St. Hülfe darf gebaut werden

  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

  • OVG Hamburg, 11.04.2019 - 2 E 8/17

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Abwägung mit naturschutzrechtlichen Belangen,

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17

    Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

  • BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit der Teilaufhebung

  • OVG Bremen, 25.05.2021 - 1 D 90/21

    Rechtsbeeinträchtigungen eines Mieters als Folge nachteiliger bauplanerischer

  • VGH Hessen, 19.09.2019 - 3 B 1535/18

    Normenkontrolle - Eilantrag gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten;

  • VGH Hessen, 25.09.2018 - 3 B 1684/18

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes durch nach § 3

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren;

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze.

  • VGH Hessen, 13.03.2014 - 4 C 2148/11

    Baurecht: Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans "InNatura Eppstein 2020"

  • VGH Hessen, 14.11.2013 - 4 C 2414/11
  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99

    Nachbar gegen Terrassenhäuser

  • BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09

    Beschränkung der Abwägungsbeachtlichkeit auf geringfügige, auf den Eintritt

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

  • BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19

    Antragsbefugnis eines Planaußenliegers im Normenkontrollverfahren bei

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 15 N 19.210

    Erfolgloser Normenkontrollantrag von Grundstückseigentümern außerhalb des

  • VGH Hessen, 07.07.2009 - 3 C 1203/08
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • VGH Hessen, 28.03.2011 - 4 C 2708/09
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