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   VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20.A   

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VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20.A (https://dejure.org/2022,42984)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.12.2022 - 5 A 3052/20.A (https://dejure.org/2022,42984)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 5 A 3052/20.A (https://dejure.org/2022,42984)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, BVerwGE 146, 67-69 = Juris Rn. 32).

    Die Maßnahmen im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylG können Menschenrechtsverletzungen, aber auch Diskriminierungen sein, die für sich allein nicht die Qualität einer Menschenrechtsverletzung aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12, BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 34).

    Während die "Art" der Handlung ein qualitatives Kriterium beschreibt, enthält der Begriff der "Wiederholung" eine quantitative Dimension (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 35).

    Die einzelnen Eingriffshandlungen müssen nicht für sich allein die Qualität einer Menschenrechtsverletzung aufweisen, in ihrer Gesamtheit aber eine Betroffenheit des Einzelnen bewirken, die der Eingriffsintensität einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 36 m.w.N.).

    Stellt das Gericht hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der "Betroffenheit in ähnlicher Weise" keine Vergleichsbetrachtung mit den von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG erfassten Verfolgungshandlungen an, liegt darin ein Verstoß gegen Bundesrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 37 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2022 - A 13 S 733/21 -, Juris Rn. 29 ff.).

    Dabei ist für die Bestimmung der Verfolgungsdichte nicht die Zahl der registrierten Vorkommnisse in Beziehung zu der Gesamtzahl der homosexuellen Personen in Jamaika zu setzen, sondern es ist auf die Gruppe der ihre Homosexualität in gleicher Weise auslebenden Personen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - Juris Rn. 52; Urteil vom 6. Juli 2022 - A 13 S 733/21 -, Juris Rn. 65).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Wenn nun das Verwaltungsgericht ausführe, "dass für sie im Allgemeinen kein Risiko bestehe, wenn sie sich diskret verhalten und/oder Kinder hätten und/oder eine heterosexuelle Geschichte vorweisen könnten" und sich die Beklagte gleichermaßen auf diese Ausführungen stütze, widerspreche dies der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs insbesondere im Urteil vom 7. November 2013 (- C-199/12 - bis - C 201/12 -, ECLI:EU:C2013:720, NVwZ 2014, 132-135 = Juris, Rn. 74, 75).

    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben des LSVD vom 18. Mai 2021 an den EuGH mit dem Titel "Korrektur zweier Übersetzungsfehler im Urteil ECLI:EU:C:2013:720".

    Homosexuelle Männer in Jamaika bilden eine abgrenzbare Gruppe, die von der sie umgebenden Gesellschaft als anderweitig wahrgenommen wird (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12 - Juris Rn. 41 ff.).

    Die sexuelle Ausrichtung einer Person ist dabei ein unveränderbares Merkmal, das so bedeutsam für die Identität ist, dass die Person nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten oder sie geheim zu halten (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12-, Juris Rn. 46, 70, 71).

    Der Europäische Gerichtshof führt in diesem Zusammenhang zur Beantwortung der Frage, ob Art. 9 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG dahin auszulegen sei, dass der bloße Umstand, dass homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt und mit einer Freiheitsstrafe bedroht sind, eine Verfolgungshandlung darstelle, folgendes aus (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12 -, Juris Rn. 50 ff.):.

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die sexuelle Ausrichtung einer Person ein Merkmal darstellt, das so bedeutsam für ihre Identität ist, dass sie nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C 199/12 -, Juris Rn. 46).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - A 13 S 733/21

    Asyl; Verfolgung homosexueller Männer in Gambia; interne Schutzalternative

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Als eine bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet; Handlungen, die nach deutschem Recht als strafbar gelten, fallen nicht darunter; eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch vorliegen, wenn sie allein an das Geschlecht oder die geschlechtliche Identität anknüpft (§ 3b Abs. 1 Nr. 4 a. E. AsylG; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2022 - A 13 S 733/21 -, Juris Rn. 22 f.).

    Stellt das Gericht hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der "Betroffenheit in ähnlicher Weise" keine Vergleichsbetrachtung mit den von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG erfassten Verfolgungshandlungen an, liegt darin ein Verstoß gegen Bundesrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 37 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2022 - A 13 S 733/21 -, Juris Rn. 29 ff.).

    Dabei ist für die Bestimmung der Verfolgungsdichte nicht die Zahl der registrierten Vorkommnisse in Beziehung zu der Gesamtzahl der homosexuellen Personen in Jamaika zu setzen, sondern es ist auf die Gruppe der ihre Homosexualität in gleicher Weise auslebenden Personen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - Juris Rn. 52; Urteil vom 6. Juli 2022 - A 13 S 733/21 -, Juris Rn. 65).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Die Gefahr eigener Verfolgung für einen Ausländer, der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG begehre, könne sich nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen ergeben, sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt würden, das er mit ihnen teile, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befinde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216 - 238 = Juris Rn. 36 ff.; BVerwG, Urteile vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, NVwZ 2009, 1237 - 1239 = Juris Rn. 13 ff. und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 -, NVwZ 1995, 175 - 179 = Juris Rn. 17 ff.).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin wegen eines der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Merkmale erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, NVwZ 2009, 1237-1239 = Juris Rn. 13).

    Allein die geschilderten sexuellen und körperlichen Übergriffe stellen sich ihrer Art nach als derart gravierend dar, dass sie eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG begründen (vgl. zu den Voraussetzungen auch BVerwG, Urteil vom 21. April 2019 - 10 C 11/08 -, AuAS 2009, 173-175 = Juris Rn. 13).

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Hierzu gehört die lückenlose Schilderung der in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere der persönlichen Erlebnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 - NVwZ-RR 1990, 379-381 = Juris Rn. 8 und Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 434/93 -, NVwZ 1994, 1123-1124 = Juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Dabei ist für die Bestimmung der Verfolgungsdichte nicht die Zahl der registrierten Vorkommnisse in Beziehung zu der Gesamtzahl der homosexuellen Personen in Jamaika zu setzen, sondern es ist auf die Gruppe der ihre Homosexualität in gleicher Weise auslebenden Personen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, BVerwGE 146, 67-89 = Juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - Juris Rn. 52; Urteil vom 6. Juli 2022 - A 13 S 733/21 -, Juris Rn. 65).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Ausländer nur geglaubt werden, wenn die Widersprüche und Ungereimtheiten überzeugend aufgelöst werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 1996 - 9 B 237/96 -, Juris Rn. 2 und vom 21. Juli 1989 - 9 B 239/89 -, NVwZ 1990, 171-172 = Juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Hierzu gehört die lückenlose Schilderung der in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere der persönlichen Erlebnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 - NVwZ-RR 1990, 379-381 = Juris Rn. 8 und Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 434/93 -, NVwZ 1994, 1123-1124 = Juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 27.20

    Zuerkennung des subsidiären Schutzes eines afghanischen Staatsangehörigen wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht dem Maßstab, der in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei der Prüfung des Art. 3 EMRK angewandt wird, indem auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abgestellt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08, NVwZ 2010, 505 = Juris; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2021 - 1 C 27/20 -, Juris Rn. 14 ff.).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2022 - 5 A 3052/20
    Bei Prüfung eines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sind alle Akte zu berücksichtigen, denen der Antragsteller ausgesetzt war oder ausgesetzt zu werden droht, um festzustellen, ob unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände diese Handlungen als Verfolgung im Sinne von § 3a Abs. 1 AsylG gelten können (vgl. EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 -, Juris Rn. 68).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • BVerwG, 08.08.1996 - 9 B 237.96

    Fehlende Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit des Großvaters, wenn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

  • EGMR, 17.11.2020 - 889/19

    B AND C v. SWITZERLAND

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • VG München, 12.07.2023 - M 31 K 21.30724

    Asylverfahren, Herkunftsland Barbados, Homosexualität

    Diesbezüglich hat etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Verfolgung von homosexuellen Männern in Jamaika wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe i.S.d. § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG anerkannt (U.v. 15.12.2022 - 5 A 3052/20).
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