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   VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07   

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VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07 (https://dejure.org/2008,3098)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.04.2008 - 6 UE 1472/07 (https://dejure.org/2008,3098)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 (https://dejure.org/2008,3098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 1 S 1 BörsG, § 29 S 3 BörsG 2002, Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuteilung von Aktienskontren an Mitbewerber im Wege der (isolierten) Anfechtungsklage (sog. defensive Konkurrentenklage); Tätigkeit eines Skontroführers als eigenständiger Beruf; Partielle Übertragung der Preisfeststellung durch Skontroführer an der Börse und ...

  • Judicialis

    BörsG § 27 Abs. 1 S. 1; ; BörsG § 29; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Straßen- und Wegerecht; Recht der freien Berufe - Fortsetzungsfeststellungsklage eines Skontroführers: Berufsfreiheit; Defensive Konkurrentenklage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1520
  • DVBl 2008, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Die Annahme eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts nach dessen Erledigung setzt unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses voraus, dass die Erledigung erst nach Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage eingetreten ist (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226), dass die beabsichtigte Klage vor dem Zivilgericht nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und dass der Fortsetzungsfeststellungsausspruch zu einer Verbesserung der Rechtsstellung im Zivilprozess führen kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 -, NVwZ 1967, 1819, 1820).

    Der Prozess vor den Zivilgerichten darf nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - Gerhardt, am jeweils angegebenen Ort).

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Da Art. 12 Abs. 1 GG auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung abzielt, stellen Regelungen, die sich unmittelbar auf die Berufsausübung beziehen oder aber zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben, einen Eingriff in dieses Grundrecht dar, wenn eine berufliche Tätigkeit nicht in der gewünschten Weise ausgeübt oder ein Unternehmen nicht nach eigenen Vorstellungen geführt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 2 BvR 1095/05 -, DVBl. 2007, 1555 [1559]).

    Ebenso wenig handelt es sich um eine schlichte Minderung von Erwerbschancen durch Verschlechterung der Wettbewerbsposition im laufenden Marktgeschehen, gegen die Art. 12 Abs. 1 GG gleichfalls keinen Schutz gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2007, a.a.O.; Kammerbeschluss vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 [274]).

  • VG Frankfurt/Main, 31.10.2006 - 1 G 919/06

    Eilantrag einer Frankfurter Wertpapierhandelsbank gegen die Frankfurter

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Den Eilantrag der Klägerin lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 G 919/06 (2) - ab.

    Die Entscheidung der Geschäftsführung der Beklagten vom 20. Mai 2005 wurde im Gegenteil von der Vorinstanz in dem hier in Streit stehenden Urteil als rechtswidrig betrachtet und aufgehoben (zweifelnd bezüglich der Rechtmäßigkeit der Bescheide bereits Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juni 2006 - 1 G 919/06 -).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Die von der Beklagten darüber hinaus in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, NJW 2006, 2613, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 -, NVwZ 1984, 507, rechtfertigen keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Die von der Beklagten darüber hinaus in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, NJW 2006, 2613, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 -, NVwZ 1984, 507, rechtfertigen keine andere Beurteilung.
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93

    Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Insbesondere ist das den Amtsträgern von der Klägerin zur Last gelegte Verschulden nicht dadurch ausgeschlossen, dass die nach Meinung der Klägerin rechtswidrige Skontrenzuteilung vom 20. Mai 2005 von einem Kollegialgericht als rechtens und damit als amtspflichtgemäß beurteilt worden wäre (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - 3 ZR 52/93 -, BGHZ 126, 386 [394]; BVerwG, Beschluss vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 -, ZBR 1997, 229).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Die Annahme eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts nach dessen Erledigung setzt unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses voraus, dass die Erledigung erst nach Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage eingetreten ist (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226), dass die beabsichtigte Klage vor dem Zivilgericht nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und dass der Fortsetzungsfeststellungsausspruch zu einer Verbesserung der Rechtsstellung im Zivilprozess führen kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 -, NVwZ 1967, 1819, 1820).
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Ebenso wenig handelt es sich um eine schlichte Minderung von Erwerbschancen durch Verschlechterung der Wettbewerbsposition im laufenden Marktgeschehen, gegen die Art. 12 Abs. 1 GG gleichfalls keinen Schutz gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2007, a.a.O.; Kammerbeschluss vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 [274]).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Gegenstand der materiellen Rechtskraft eines dem Antrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO stattgebenden Urteils ist nämlich gerade die Rechtswidrigkeit des (erledigten) Verwaltungsakts (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 7.01 -, BVerwGE 116, 1, [2]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1982 - 4 A 989/81
    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
    Ist eine solche Benachteiligung - wie im vorliegenden Fall - zumindest möglich, ist dem Betreffenden die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 -, NJW 1982, 2513 [2514]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 1982 - 4 A 989/81 -, NVwZ 1984, 522 [525]).
  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96

    Beamter - Beförderung - Schadenersatz - Unterbliebene Beförderung eines Beamten -

  • OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99

    Amtshaftung: Verluste durch Aussetzung des Börsenterminhandels

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

  • VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06

    Börsenrecht - Konkurrentenklage gegen die Zuteilung von Skontren

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2007 - 1 G 5756/06

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz eines zugelassenen Skontroführers gegen

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88

    Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung;

  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvL 10/56

    Mindestmilchmenge für den Milchhandel und Grundrecht der freien Berufswahl für

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09

    Zuteilung von Aktien-Skontren

    Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil wies der Senat mit Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 - zurück und stellte fest, dass die von der Klägerin angefochtenen Zuteilungsbescheide vom 20. Mai 2005 rechtswidrig waren.

    72 Ein Skontroführer, der bei der (Neu-)Verteilung der Aktien-Skontren vollständig übergangen oder - wie die Klägerin - nicht seinem Zuteilungswunsch entsprechend vollständig berücksichtigt wurde, kann gegen die ihn selbst betreffende Zuteilung und gegen die an seine Mitkonkurrenten ergangenen Zuteilungsbescheide grundsätzlich auch ohne Erhebung einer auf Mehrzuteilung oder Neubescheidung des Zuteilungsantrags gerichteten Verpflichtungsklage im Wege einer isolierten, sog. negativen oder defensiven Konkurrentenklage vorgehen (Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, Jurisdokument, Rdnr. 31, mit weiteren Nachweisen).

    Auf die von der Beklagten unter Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Senats in seinem Urteil vom 16. April 2008 (a.a.O., Rdnr. 34 ff.) problematisierte Frage, ob sich die Klagebefugnis der Klägerin unmittelbar aus dem Grundrechtsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG oder aus der verfassungsrechtlich verbürgten Wettbewerbsfreiheit herleiten lässt, kommt es, da sich die Klagebefugnis bereits aus dem einfachen Recht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. April 2008, a.a.O., Rdnr. 34) ergibt, nicht an.

    Die Berufung der Beklagten gegen den stattgebenden Teil des erstinstanzlichen Urteils vom 7. Dezember 2006 hat der Senat mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 - zurückgewiesen und hat - nachdem die Klägerin nach Ende der Zuteilungsperiode auf die Fortsetzungsfeststellungsklage übergegangen war - festgestellt, dass die den (damaligen) Mitkonkurrenten der Klägerin erteilten Zuteilungsbescheide der Beklagten vom 20. Mai 2005 rechtswidrig waren.

    Dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die hier maßgebliche Fassung der Börsenordnung vom 26. März 2007 die Rechtswidrigkeit der Zuteilungsbescheide vom 20. Mai 2005 noch nicht abschließend geklärt war - rechtskräftig wurde die Rechtswidrigkeit der Bescheide erst mit dem Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 - festgestellt -, ist ohne rechtliche Bedeutung.

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess;

    Eine von der Erstbeklagten gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil vom 7. Dezember 2006 eingelegte Berufung wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 16. April 2008 (6 UE 1472/07, ZIP 2008, S. 1520 ff.) zurück: Der im Berufungsverfahren auf Feststellung umgestellte Antrag der Klägerin sei zulässig und begründet.

    Aufgrund dieses Urteils steht lediglich fest, dass der von der Klägerin erhobenen Verpflichtungsklage wegen des bevorstehenden Ablaufs der Zuteilungsperiode das für die Zulässigkeit erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlte (zu dieser begrenzten Rechtskraft des vom Verwaltungsgericht insoweit gefällten Prozessurteils vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. April 2008, ZIP 2008, S. 1520, 1524).

    Aufgrund dieses Beschlusses steht lediglich fest, dass dem von der Klägerin gestellten Eilantrag die für die Zulässigkeit erforderliche Antragsbefugnis fehlte (zur begrenzten Rechtskraft eines Prozessurteils vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. April 2008, ZIP 2008, S. 1520, 1524 sowie oben 2. a. aa. (2) (b)).

    In dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 2008 (6 UE 1472/07, ZIP 2008, S. 1520, 1521) heißt es hierzu, die Klägerin habe, da sie mit ihrer Anfechtungsklage eine anderen gewährte Begünstigung angreife, grundsätzlich nur bei Vorliegen einer Drittschutz einräumenden Norm des einfachen Rechts eine Klagebefugnis.

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Weiterhin muss festgestellt werden können, dass die beabsichtigte Klage vor dem Zivilgericht nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und dass der Fortsetzungsfeststellungsausspruch zu einer Verbesserung der Rechtsstellung im Zivilprozess führen kann (vgl. Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, Jurisdokument, Rdnr. 47 f.).
  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

    Vielmehr soll hierdurch gewährleistet werden, dass beim Zugang zu dem betreffenden Markt Bewerber nicht in willkürlicher Weise gegenüber anderen Konkurrenten, auch und gerade wenn diese bereits am Markt teilnehmen, zurückgesetzt werden (Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, Jurisdokument, Rdnr. 43 f.).
  • VGH Hessen, 25.09.2009 - 6 B 2654/09

    Zuteilung von Aktienskontren

    Zutreffend ist die Vorinstanz unter Berufung auf die auch von dem Senat geteilte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog. defensiven Konkurrentenklage (vgl. Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, ZIP 2008, 1520; BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 65.87 -, BVerwGE 80, 270) davon ausgegangen, dass der auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die ihren Mitkonkurrenten erteilten Zuteilungsbescheide gerichtete Antrag (Rechtsschutzantrag zu 2.) zulässig ist, um das den anderen Skontrenführer zugeteilte, von der Antragstellerin für sich beanspruchte Skontrenkontingent einstweilen freizuhalten (vgl. § 80a Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 und § 80 Abs. 5 VwGO).
  • VG Frankfurt/Main, 22.09.2009 - 1 L 2589/09

    Börsenwesen: Zuteilung von Skontrengruppen

    Da die unternehmerische und berufliche Betätigung der Antragstellerin in der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen besteht, gehört die Skontroführung zwar zum eigentlichen Bereich ihrer unternehmerischen und beruflichen Tätigkeit und stellt deshalb nicht etwa nur ein außerhalb des Freiheitsbereichs nach Art. 12 Abs. 1 GG liegendes weiteres Betätigungsfeld dar (so Hess. VGH, Urteil v. 16.04.2008, Az.: 6 UE 1472/07, Juris; anderer Ansicht Pietzcker, ZBB 2007, Seite 295 ff.).
  • VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07

    Skontro Skontroführer Zuweisung Zuteilung Verteilung Skontren

    dass ein bei einer Entscheidung über die Verteilung von Aktienskontren nicht berücksichtigter Skontroführer gegen die Zuteilungsentscheidung zu Gunsten seiner Mitbewerber mit einer Anfechtungsklage vorgehen kann, um auf diese Weise seine Konkurrenten zu verdrängen und ein für ihn selbst zur Verfügung stehendes Skontrenkontingent freizumachen (so genannte "defensive" oder "negative Konkurrentenklage"), ist in der Rechtssprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1988 - 7 C 65.87 -, zit. nach juris-Portal; VGH HE, Urt. v. 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, zit. nach juris-Portal; vgl. des Weiteren Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO (München 2008), § 42 Abs. 1, Rn. 141 f., sowie Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (München 2007), § 42 VwGO, Rn. 46, jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 11.02.2010 - 1 K 2767/08

    Zuteilung von Nichtaktien-Skontren

    Das Gericht hält hierzu vielmehr an seiner bisherigen gefestigten Rechtsprechung fest (VG Frankfurt, Urteil vom 12.2.2009, Az 1 K 1791/08; siehe auch VGH Kassel, Urteil vom 16.4.2008, Az 6 UE 1472/07; VG Düsseldorf, Urteil vom 2.9.2009, Az 20 K 6319/07).
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