Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32278
VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z (https://dejure.org/2014,32278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z (https://dejure.org/2014,32278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 2 A 2015/13.Z (https://dejure.org/2014,32278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 WHG, § 9 Abs 1 WHG
    Widerruf eines alten Wasserrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Widerrufsgrundes des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 WHG bei fehlender Energiegewinnung durch die Gewässerbenutzung seit mehr als drei Jahren

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Energiegewinnung durch Gewässerbenutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 20 Abs 2 Satz 2 Nr 1; WHG § 9 Abs 1
    AUFSTAUEN; ENERGIEGEWINNUNG; GEWÄSSERBENUTZUNG; MÜHLENRECHT; TURBINE; WASSERRAD; WASSERRECHT; WIDERRUF

  • rechtsportal.de

    WHG § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
    Erfüllung des Widerrufsgrundes des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 WHG bei fehlender Energiegewinnung durch die Gewässerbenutzung seit mehr als drei Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 21
  • DÖV 2015, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93

    Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm entsprechen denjenigen in § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (alter Fassung), die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1993 - 7 B 114.93 -, juris) und unter Zustimmung in der Literatur (Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Auflage, Rn. 312 ff.) so ausgelegt worden sind: Die Voraussetzungen des Widerrufsgrundes sind zunächst eindeutig dann gegeben, wenn die Anlagen zum Aufstau eines Wasserlaufs oder zur Nutzung der Wasserkraft seit drei Jahren oder länger funktionsunfähig sind (BVerwG, a. a. O.; Breuer, a. a. O. Rn. 312).

    Denn mit der Widerrufsvorschrift soll die Behörde in die Lage versetzt werden, den Wasserschatz, an dem ein nutzlos gewordenes Recht eines Privaten besteht, durch Beseitigung dieses Rechts wieder uneingeschränkt für die Allgemeinheit verfügbar zu machen und so für eine möglichst zweckmäßige Ausnutzung des Wasserschatzes zu sorgen (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1993, a. a. O., juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • VGH Hessen, 13.10.1994 - 7 UE 1982/91

    Widerruf eines alten Wasserrechts (hier: für den Betrieb einer Wasserkraftanlage)

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Somit ist ein konkretes öffentliches Interesse am Widerruf für die Anwendung der Widerrufsvorschrift nicht erforderlich; es genügt die Absicht, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Gewässer wieder herzustellen (so auch Hess. VGH, Urteil vom 14. Februar 1986 - 7 UE 1574/84 - Hess. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 7 UE 1982/91 -, ZfW 1995, 172).
  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185

    Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf;

    (1) Da die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm denjenigen in § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F. entsprechen, kann die hierzu vorliegende Rechtsprechung und Literatur herangezogen werden (HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 4; vgl. Zöllner in: Siedler-Zeitler-Dahme, WHG, Stand: Mai 2014, § 20 Rn. 7 und 86; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2012, § 20 WHG Rn. 53).

    Auf die Gründe für das Verhalten des Berechtigten kommt es bei der Feststellung des Widerrufsgrunds nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WHG nicht an; diese Gründe können vielmehr nur im Rahmen des Widerrufsermessens Bedeutung gewinnen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 - juris Rn. 2; VG Regensburg, U.v. 9.9.1999 - RN 7 K 97.1268 - juris Rn. 21; jeweils zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F.; HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 4; Zöllner in: Siedler-Zeitler-Dahme, WHG, Stand: Mai 2014, § 20 Rn. 108).

    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm denjenigen in § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WHG a.F. entsprechen, kann die hierzu vorliegende Rechtsprechung und Literatur herangezogen werden (HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 4).

    Die Möglichkeit aus § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3 WHG, ein nicht mehr zweckgerichtet genutztes altes Wasserrecht ohne Entschädigung zu widerrufen, ist verfassungsgemäß (vgl. zum Ganzen: HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 9; Zöllner in: Siedler-Zeitler-Dahme, WHG, Stand: Mai 2014, § 20 Rn. 104; Czychowksi/Rheinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 20 Rn. 62).

  • VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16

    Widerruf alter Wasserrechte

    Die Benutzung ist darüber hinausgehend aber auch dann drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt worden, wenn der Inhaber eines alten Mühlenrechts seine Wassermühle vor mehr als drei Jahren außer Betrieb gesetzt und seitdem den Wasserverlauf nicht mehr zweckgerichtet aufgestaut hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2 zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F).

    Rein tatsächlich findet in einem solchen Fall mit dem Aufstauen des Wassers eine Gewässerbenutzung zwar noch statt; eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 WHG (Aufstauen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) darf jedoch nicht allein um ihrer selbst willen, sondern muss mit einer bestimmten Zweckrichtung erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2; Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 -, juris, Rn. 13; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 9, Rn. 5; Schmid, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2011, § 9, Rn. 12).

  • VGH Bayern, 22.03.2017 - 8 ZB 14.1350

    Widerruf eines alten Wasserrechts

    Steht fest, dass dieses länger als drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt worden ist, muss die zuständige Behörde daher im Regelfall keine weiteren Ermessenserwägungen anstellen oder verlautbaren; eine nähere Begründung des Einschreitens ist danach nur erforderlich, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme des alten Rechts zu rechnen ist (HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - NuR 2014, 871; OVG Saarl, B.v. 30.12.2016 - 1 A13/16 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch Zöllner in Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, Stand Mai 2016, § 20 Rn. 106 und 125; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Oktober 2016, § 20 WHG Rn. 53).

    Denn für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs ist der Zeitpunkt des Ergehens der Widerrufsentscheidung maßgeblich (BayVGH, B.v. 21.2.2000 - 22 CS 96.2506 - juris Rn. 4 m.w.N.; ebenso HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - NuR 2014, 871; Zöllner in Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, § 20 Rn. 125 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht