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   VGH Hessen, 16.11.2022 - 8 B 1886/22   

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https://dejure.org/2022,33379
VGH Hessen, 16.11.2022 - 8 B 1886/22 (https://dejure.org/2022,33379)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.11.2022 - 8 B 1886/22 (https://dejure.org/2022,33379)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. November 2022 - 8 B 1886/22 (https://dejure.org/2022,33379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Waffenbörse vom 17. bis 19. November 2022 in Gießen kann stattfinden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.2022 - 8 B 1886/22
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die der Antragsgegnerin hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle zu unterwerfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin reduziert ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff.; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 33).
  • VG Gießen, 11.11.2022 - 8 L 2271/22

    Unzulässige Ablehnung der Festsetzung einer "Waffenbörse" mangels erheblicher

    Auszug aus VGH Hessen, 16.11.2022 - 8 B 1886/22
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. November 2022 - 8 L 2271/22.GI - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die von der Antragsgegnerin zu treffenden verhältnismäßigen Regelungen bzw. Maßnahmen insbesondere das Feilbieten von Militaria, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild auf die Verwendung durch nationalsozialistische Organisationen schließen lassen, und die konsequente Beachtung der Vorschrift des § 35 Abs. 3 Nr. 2 WaffG regeln.
  • VGH Hessen, 07.07.2023 - 8 B 921/23
    Da die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 S. 1 VwGO zugeschnitten sind, die der Antragsgegnerin hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin reduziert ist (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 1112 (1113); ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Hess. VGH, Beschl. v. 16.11.2022, 8 B 1886/22 - juris).
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