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VGH Hessen, 16.12.1964 - OS II 116/63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 16.12.1964 - OS II 116/63
- BVerwG, 31.03.1966 - VIII B 20.65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 72.62
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen unanfechtbaren Verwaltungsakt …
Auszug aus VGH Hessen, 16.12.1964 - OS II 116/63
Eine Aufsichtsbeschwerde, durch die eine Weisung der angegangenen obersten Aufsichtsbehörde an die zuständige Behörde angestrebt wird, kann nicht in einen Widerspruch gemäß VwGO § 69 umgedeutet werden.Bei einem unzulässigen Widerspruch ist die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts im Vorverfahren nicht mehr möglich.Es ist deshalb daran festzuhalten, daß im verwaltungsgerichtlichen 10 Verfahren die ordnungsgemäße Durchführung des förmlich ausgerichteten Vorverfahrens eine sogenannte qualifizierte Sachurteilsvoraussetzung für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung ist.Vergleiche &, OVG RP &, 1965-04-14 &, 2 A 4 /65 sind nicht Fehlt es an dieser Sachurteilsvoraussetzung, dann ist die Klage durch Prozeßurteil als unzulässig abzuweisen (entgegen Urteil BVerwG vom 1964-01-16 VIII C 72.62 = Buchholz BVerwG 310 § 79 VwGO Nr. 2).
- VG Frankfurt/Main, 01.09.1995 - 15 E 2511/94 Fehlt es an dieser Sachurteilsvoraussetzung, ist die Klage durch Prozeßurteil als unzulässig abzuweisen (vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 16.12.1964 - OS II 116/63 -, sowie Kopp, VwGO, 10. Aufl., Vorb. § 68 Rdnr. 6, 7 m.w.N.).