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   VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08   

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VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08 (https://dejure.org/2009,11028)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 6 A 1065/08 (https://dejure.org/2009,11028)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 6 A 1065/08 (https://dejure.org/2009,11028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 VAG, § 1 Abs 1 VAG
    Versicherungsschutz als Zusatzleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben eines Versicherungsgeschäfts i.S.d. Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) bei fehlendem Rechtsanspruch auf eine in Aussicht gestellte Leistung; Unterstellung der Versicherungsaufsicht aus Gründen des Vertrauensschutzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 1 Abs. 1; VAG § 5
    Voraussetzungen eines Versicherungsgeschäfts i. S. d. § 1 Abs. 1 VAG. Mit Anmerkung: Detlef Kaulbach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 889
  • DÖV 2010, 449
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 A 26.91

    Versicherungsgeschäft - KfZ-Schmierölzusatz - Garantie des Verkäufers gegenüber

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Versicherungsgeschäft dann vorliegt, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zu Grunde liegt (BVerwG, Urteil vom 29.09.1992 - 1 A 26/91 -, NJW-RR 1993, 289, m. w. N.).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall - so das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs -, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (BVerwG, Urteil vom 29.09.1992 - 1 A 26/91 -, a.a.O.).

    Ein solcher innerer Zusammenhang ist beispielsweise gegeben bei Kaufverträgen mit Garantiezusagen, sofern es sich dabei um eine Ausgestaltung des Rechtsgeschäfts im Rahmen des dispositiven Gewährleistungsrechts der §§ 459 ff. BGB handelt (BVerwG, Urteil vom 29.09.1992 - 1 A 26/91 -, NJW-RR 1993, 289).

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81

    Fehlender Rechtsanspruch - Satzungsmäßige Leistung - Versicherungsgeschäft -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Der Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 54/81 - (BVerwGE 75, 155) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung aus den Jahren 1956, 1960 und 1961 den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Vereinigung, auf deren Leistung kein Rechtsanspruch bestehe, auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliege.

    Es fehlt damit an einem Grund, der die Unterstellung des Geschäftsmodells der Klägerinnen unter die Versicherungsaufsicht rechtfertigen könnte, weil rechtsgeschäftlich begründete positive Leistungspflichten, deren Erfüllbarkeit durch die Versicherungsaufsicht gewährleistet werden könnte, nicht bestehen (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 25.11.1986 - 1 C 54/81 -, a.a.O., Jurisdokument Rdnr. 47).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 208/05

    Möglichkeit einer Verurteilung auf Aushändigung von Versicherungspolice und

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Verfahren eines Lottospielers gegen die Z. GmbH - vertreten durch die Klägerin zu 4. - auf Aushändigung von Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen im Urteil vom 5. September 2006 (I-4 U 208/05) Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83

    Versicherungsgegenstand - Sachgüterabnutzung - Videorecorder -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Dabei kann die Frage, ob die Selbständigkeit der Risikoübernahme ein eigenständiges Merkmal des Versicherungsgeschäfts ist oder lediglich die Selbstverständlichkeit ausdrückt, dass nicht jedes Garantiegeschäft ein Versicherungsgeschäft darstellt, dahingestellt bleiben (BVerwG, Urteil vom 19.05.1987 - 1 A 88/83 -, BVerwGE 77, 253).
  • VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 159/08

    Keine Versicherungsaufsicht über Unternehmen, die nur den Anschein erwecken, dass

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die in dem angegriffenen Urteil vertretene - gegenteilige - Auffassung, wonach auch solche Unternehmen, die durch irreführende Formulierungen in ihrem Angebot den Eindruck erweckten, Versicherungsgeschäfte zu betreiben, gem. § 1 Abs. 1 VAG der Versicherungsaufsicht unterlägen, zwischenzeitlich aufgegeben (so ausdrücklich: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.10.2008 - 1 K 159/08.F -, Jurisdokument).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83

    Versicherungsaufsicht - Versicherungsgeschäft - Satzungsgemäße Leistungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Im Urteil vom 24. Februar 1987 - 1 A 49/83 - (VersR 1987, 453) hat derselbe Senat des Bundesverwaltungsgerichts - ebenso wie bereits zuvor im Urteil vom 11. November 1986 - 1 A 45/83 - (VersR 1987, 273) - die vorbezeichnete Rechtsfrage zwar ausdrücklich offen gelassen; überholt ist diese Rechtsprechung damit aber nicht.
  • BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.83

    Versicherungsgeschäft - Entgeltliche Risikoübernehme -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Im Urteil vom 24. Februar 1987 - 1 A 49/83 - (VersR 1987, 453) hat derselbe Senat des Bundesverwaltungsgerichts - ebenso wie bereits zuvor im Urteil vom 11. November 1986 - 1 A 45/83 - (VersR 1987, 273) - die vorbezeichnete Rechtsfrage zwar ausdrücklich offen gelassen; überholt ist diese Rechtsprechung damit aber nicht.
  • BVerwG, 10.01.1961 - I C 46.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Eine etwaige Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung mag der Bundesanstalt unter Umständen Anlass zum Einschreiten zur Wahrung der Belange der Versicherten geben, für die Frage der Entgeltlichkeit ist sie dagegen bedeutungslos (BVerwG, Urteil vom 10.01.1961 - I C 46.57 -, Buchholz, 452.00 § 1 VAG Nr. 8).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Für die Frage der Subsidiarität ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen (BVerwG, Urteil vom 23.08.2007 - 7 C 13/06 -, NVwZ 2007, 1311).
  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2004 - 1 G 4052/04

    Versicherungsaufsicht; Versicherungsgeschäft; Verdachtsprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22. November 2004 (Az.: 1 G 4052/04[1]) ab; die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Senat am 11. Juli 2005 (6 TG 3714/04) zurück.
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

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