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   VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20.N   

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VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20.N (https://dejure.org/2023,7420)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.01.2023 - 3 C 1855/20.N (https://dejure.org/2023,7420)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 3 C 1855/20.N (https://dejure.org/2023,7420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 13a BauGB, § 214 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 17 Abs 2 BauNVO, § 18 BauNVO, § 6a BauNVO
    Urbanes Gebiet als Angebotsbebauungsplan und städtebaulicher Missstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urbanes Gebiet: Nicht störendes Gewerbe ist neben Wohnnutzung zulässig!

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 402 Bahnhofstraße ist unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan stellen nur dann eine unzulässige Negativplanung dar und widersprechen § 1 Abs. 3 BauGB, wenn sie nicht der städtebaulichen Gestaltung, sondern der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, juris unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25, 31).

    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB kann aber auch dann vorliegen, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 und vom 16.03.2001 - 4 BN 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 8).

    Kein Fall der unzulässigen Negativplanung liegt dagegen vor, wenn eine Gemeinde zur Verwirklichung ihrer städtebaulichen Ziele Festsetzungen trifft, durch die bestimmte Nutzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen oder beschränkt werden und dies sich im Ergebnis "negativ" auf die Nutzung des Grundeigentums auswirken (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Auch die Gestaltungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO erlauben den Ausschluss bestimmter Nutzungen durch negative Festsetzungen (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875).

    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB kann aber auch dann vorliegen, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 und vom 16.03.2001 - 4 BN 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2007 - 10 D 58/05

    Rechtliche Ausgestaltung der Antragsbefugnis bei einem Normenkontrollantrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Wird durch einen Bebauungsplan ein städtebaulicher Missstand in Abgrenzung zu einem benachbarten Plangebiet geschaffen, scheitert der Plan an der städtebaulichen Erforderlichkeit (wie OVG Münster, Urteil vom 26.07.2007 - 10 D 58/05.NE -, juris).

    Allerdings scheitert der angegriffene Bebauungsplan an seiner städtebaulichen Erforderlichkeit, da die Abgrenzung zu den nordöstlich des Bebauungsplans gelegenen Grundstücken von keiner erkennbaren planerischen Konzeption getragen ist und einen planerischen Missgriff darstellt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26.07.2007 - 10 D 58/05.NE -, juris Rdnr. 37 ff.) bzw. zu einem städtebaulichen Missstand führt.

  • VGH Hessen, 17.09.2020 - 4 C 619/18

    Bebauungsplan (Normenkontrolle)

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Durch einen Angebotsbebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz unterliegen (wie Hess. VGH, Urteil vom 17.09.2020 - 4 C 619/18.N -, juris).

    Dies gilt sowohl für nach dem UVP-Gesetz generell UVP-pflichtige Vorhaben als auch für Vorhaben, die nur aufgrund einer Vorprüfung im Einzelfall (sog. "Screening") sich als UVP-pflichtig erweisen können oder nicht mit einer derartigen Prüfverpflichtung belegt sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17.09.2020 - 4 C 619/18.N -, juris).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17

    Anerkenntnis; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Bekanntmachung Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    In seinen Entscheidungen aus den Jahren 1996 und 2018 (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58, 63; Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 -, juris Rdnr. 17) hat es hierzu ausgeführt, es sei anerkannt, dass sich ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Bauherrn dahingehend, er könne sich nicht mehr auf eine etwaige Unwirksamkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans berufen, sich im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben könne, etwa in der Fallgruppe des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) oder der Verwirkung.

    Das Rechtsschutzbedürfnis könne im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG entfallen, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstoße (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24.11.2020 - 3 C 560/19.N -, juris Rdnr. 20 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58, 63; Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 11.02.2019 - 4 B 28/18 -, juris Rdnr. 6 und 7).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    In seinen Entscheidungen aus den Jahren 1996 und 2018 (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58, 63; Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 -, juris Rdnr. 17) hat es hierzu ausgeführt, es sei anerkannt, dass sich ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Bauherrn dahingehend, er könne sich nicht mehr auf eine etwaige Unwirksamkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans berufen, sich im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben könne, etwa in der Fallgruppe des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) oder der Verwirkung.

    Das Rechtsschutzbedürfnis könne im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG entfallen, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstoße (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24.11.2020 - 3 C 560/19.N -, juris Rdnr. 20 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58, 63; Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 11.02.2019 - 4 B 28/18 -, juris Rdnr. 6 und 7).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rdnr. 9).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 BN 36.09 -, juris Rdnr. 4).

  • BVerwG, 16.03.2001 - 4 BN 15.01

    Zulässigkeit einschränkender Festsetzungen im Bebauungsplan trotz Bestehens einer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB kann aber auch dann vorliegen, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 und vom 16.03.2001 - 4 BN 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 8).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan stellen nur dann eine unzulässige Negativplanung dar und widersprechen § 1 Abs. 3 BauGB, wenn sie nicht der städtebaulichen Gestaltung, sondern der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, juris unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25, 31).
  • VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01

    Geländeoberfläche als Bezugspunkt für Höhe baulicher Anlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass gerade in hangfälligen Bereichen mit nicht seltenen Höhenveränderungen von Grundstück zu Grundstück, sogar innerhalb von Grundstücken selbst, eine Bezugnahme auf die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt zulässig sein kann, da anderenfalls die Planungs- und Verwaltungskraft der planenden Gebietskörperschaft überstrapaziert würde (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rdnr. 40).
  • BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20

    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 10 D 66/18

    Bebauungsplan für die Erweiterung des DOC Ochtrup ist unwirksam

  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 C 560/19

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

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