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   VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08   

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VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08 (https://dejure.org/2009,1369)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 (https://dejure.org/2009,1369)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 6 A 630/08 (https://dejure.org/2009,1369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 36 BauGB
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen - Festlegung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen; Rechtmäßigkeit einer ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Reduzierung einer Konzentrationszone (für WEA); Entwurf des FNP als entgegenstehender Belang

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; ; BauGB § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konzentrationszone für Windkraftanlagen: Einvernehmen; Entwurf; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone; Windenergie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage: Rechtswidrige Ablehnung der Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Windkraftanlagen bei Karben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1123 (Ls.)
  • DÖV 2009, 775 (Ls.)
  • BauR 2009, 1938
  • ZfBR 2010, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Die auf die Konzentration privilegierter Vorhaben an bestimmten Stellen bezogene Regelung in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel dann entgegenstehen, wenn im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist, gilt nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nur für nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam gewordene Flächennutzungspläne, nicht aber für Flächennutzungspläne, die sich noch in der Aufstellung befinden oder die noch nicht formell in Kraft getreten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261 [1262]).

    Diese Aufzählung ist nämlich nicht abschließend (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, a.a.O.).

    In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 BauGB generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04-; für eine Berücksichtigung als entgegenstehender öffentlicher Belang dagegen etwa Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 21. August 2006 - W 4 K 06.324 - Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach Juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, 89. Ergänzungslieferung 2008, Rdnr. 80 zu § 35 BauGB; Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., Rdnr. 68 zu § 35 BauGB; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 1 B 10669/05 -, Bay.VGH, Urteil vom 10. November 2005 - 2 B 03.2190 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16. April 2008 - 6 K 1065/07, jeweils zitiert nach Juris).

    Damit bestehen die Vorbehalte fort, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem früheren Urteil vom 13. März 2003, a.a.O., bezüglich der Berücksichtigung eines im Planungsstadium befindlichen Flächennutzungsplans als öffentlicher Belang geäußert hat.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Sie lässt es insbesondere nicht zu, mit dem gesetzlichen Planungsinstrumentarium bestimmte politische Vorstellungen in Richtung auf eine weitmögliche Restriktion von Windkraftanlagen zu verwirklichen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 [293 ff.], und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559, 560; Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Mit Rücksicht hierauf können folglich auch Standorte, die im Vergleich mit der Wahllösung besser geeignet erscheinen, unberücksichtigt bleiben, wenn das Gewicht der entgegenstehenden Belange das an dieser Stelle rechtfertigt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 [297]).

    Entscheidend ist allein, ob der Ausschluss der Windenergie auf hierfür geeigneten weiteren Außenbereichsflächen auf nachvollziehbaren städtebaulichen oder sonstigen gewichtigen Gründen beruht und ob mit der Bestimmung der Konzentrationszonen der Windenergie noch substantiell Raum geschaffen wird (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2006 - BVerwG 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679; Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 [295]; Gatz, a.a.O., Seite 739).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Da die Festlegung von Vorrangbereichen in einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - wie von dem Bundesverwaltungsgericht in einer nachfolgenden Entscheidung vom 26. April 2007, BVerwG 4 CN 3.06, ausdrücklich hervorgehoben - eine dem Bebauungsplan entsprechende Rechtsnormqualität aufweise, sei unter der vom Bundesverwaltungsgericht weiter genannten Voraussetzung der Planreife deshalb auch ein Flächennutzungsplanentwurf als öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu berücksichtigen, wenn die abschließende Abwägungsentscheidung getroffen worden sei und die Wirksamkeit nur noch von der Genehmigung abhänge.

    Die planersetzende Regelung in § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB, die bestimmte privilegierte Vorhaben generell dem Außenbereich zuweist, kommt dann nur mehr nach Maßgabe der gemeindlichen Planungsvorstellungen zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 [387]).

    Eine solche Ausnahme ist nur unter der sehr begrenzten Voraussetzung möglich, dass mit dem Absehen vom Regelfall das von der Gemeinde mit der Restriktion der Vorrangflächen verfolgte Steuerungskonzept nicht in Frage gestellt und die Gewährung der Ausnahme durch die besondere Atypik des Vorhabens legitimiert sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 [387, 388]).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Sie lässt es insbesondere nicht zu, mit dem gesetzlichen Planungsinstrumentarium bestimmte politische Vorstellungen in Richtung auf eine weitmögliche Restriktion von Windkraftanlagen zu verwirklichen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 [293 ff.], und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559, 560; Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr muss sie alle ermittelten, d.h. potentiell für die Windenergienutzung geeigneten Bereiche im Blick behalten und die Abwägung sämtlicher beachtlichen Belange auf die positiv festgelegten und alle ausgeschlossenen Standorte erstrecken (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - BVerwG 4 B 20.08 -, ZfBR 2008, 808, und vom 12. Juli 2006 - BVerwG 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • VG Aachen, 16.04.2008 - 6 K 1065/07

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Die Erfolgsaussichten dieses Prozesses sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht zu prüfen (Urteil des Senats vom 16. April 2008, a.a.O., Rdnr. 51).

    In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 BauGB generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04-; für eine Berücksichtigung als entgegenstehender öffentlicher Belang dagegen etwa Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 21. August 2006 - W 4 K 06.324 - Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach Juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, 89. Ergänzungslieferung 2008, Rdnr. 80 zu § 35 BauGB; Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., Rdnr. 68 zu § 35 BauGB; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 1 B 10669/05 -, Bay.VGH, Urteil vom 10. November 2005 - 2 B 03.2190 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16. April 2008 - 6 K 1065/07, jeweils zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Rechtsverfolgung vor dem Zivilgericht als von vornherein aussichtslos darstellt, weil bereits ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 -, NVwZ 1992, 1092).

    Entgegen der auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gestützten Ansicht des Beklagten scheitert seine Inanspruchnahme durch die Klägerin nicht bereits daran, dass das Regierungspräsidium Darmstadt bei Erlass des - allein mit der Versagung des Einvernehmens nach § 36 BauGB begründeten - Ablehnungsbescheides vom 4. Oktober 2005 an die zuvor nochmals bekräftigte Versagung des Einvernehmens durch die Beigeladene gebunden war und es folglich offenkundig an einem schuldhaften Verhalten im Sinne von § 839 Abs. 1 BGB fehlte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. April 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Entscheidend ist allein, ob der Ausschluss der Windenergie auf hierfür geeigneten weiteren Außenbereichsflächen auf nachvollziehbaren städtebaulichen oder sonstigen gewichtigen Gründen beruht und ob mit der Bestimmung der Konzentrationszonen der Windenergie noch substantiell Raum geschaffen wird (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2006 - BVerwG 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679; Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 [295]; Gatz, a.a.O., Seite 739).

    Vielmehr muss sie alle ermittelten, d.h. potentiell für die Windenergienutzung geeigneten Bereiche im Blick behalten und die Abwägung sämtlicher beachtlichen Belange auf die positiv festgelegten und alle ausgeschlossenen Standorte erstrecken (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - BVerwG 4 B 20.08 -, ZfBR 2008, 808, und vom 12. Juli 2006 - BVerwG 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Eine nachträgliche Beseitigung der Rechtswirkungen der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch Widerruf, Rücknahme oder Anfechtung ist aus Gründen der Rechtssicherheit ebenfalls ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 24.95 -, NVwZ 1997, 900 f.).

    Deshalb bleibt es der Gemeinde unbenommen, der Genehmigungsbehörde gegenüber ihre Bedenken gegen das Vorhaben vorzubringen, solange noch keine Entscheidung über die Genehmigung ergangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 24.95 -, NVwZ 1997, 900).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Die in der Rechtsprechung etwa von dem Niedersächsischen OVG in seinem Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04 - vertretene Rechtsauffassung, dass ein noch nicht bekannt gemachter Flächennutzungsplan kein einem privilegierten Vorhaben entgegen stehender Belang sei, sei durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - überholt.

    Damit scheidet eine unmittelbare Übertragung der Rechtsgrundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364 ff., hinsichtlich der Bedeutung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung als sonstiger öffentlicher Belang aufgestellt hat, auf Flächennutzungsplanentwürfe über die Festlegung von Konzentrationsbereichen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aus.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
    Die in der Rechtsprechung etwa von dem Niedersächsischen OVG in seinem Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04 - vertretene Rechtsauffassung, dass ein noch nicht bekannt gemachter Flächennutzungsplan kein einem privilegierten Vorhaben entgegen stehender Belang sei, sei durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - überholt.

    In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 BauGB generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04-; für eine Berücksichtigung als entgegenstehender öffentlicher Belang dagegen etwa Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 21. August 2006 - W 4 K 06.324 - Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach Juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, 89. Ergänzungslieferung 2008, Rdnr. 80 zu § 35 BauGB; Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., Rdnr. 68 zu § 35 BauGB; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 1 B 10669/05 -, Bay.VGH, Urteil vom 10. November 2005 - 2 B 03.2190 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16. April 2008 - 6 K 1065/07, jeweils zitiert nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05
  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des

  • VG Würzburg, 21.08.2006 - W 4 K 06.324
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

  • VG Saarlouis, 01.12.2005 - 5 F 25/05

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde; Baugenehmigung für Windmessanlage als

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06

    Putenmastanlage I

  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

  • VGH Bayern, 10.11.2005 - 2 B 03.2190
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06

    Konzentrationsflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 14.11.2007 - 4 B 30.07

    Zulassung der Berufung; Ablehnung des Zulassungsantrags; Anschlussberufung.

  • VGH Hessen, 11.11.2004 - 3 N 2681/03

    Klage gegen Veränderungssperre

  • BVerwG, 11.04.2005 - 4 BN 10.05

    Zurücktreten von Vorrangflächen für die Windenergie hinter die Festlegung

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    - Hessischer VGH - 17.06.2009 - AZ: VGH 6 A 630/08.
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg erhebe erst die Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB dessen Darstellungen in den Rang eines öffentlichen Belangs, wohingegen eine "Planungsreife" nicht ausreiche.(vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteile vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, vom 12.9.2009 - 1 ME 212/03 - und vom 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -) Derzeit spreche sehr viel für die überzeugend begründete Einschätzung des Hessischen VGH,(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 17.6.2008 - 6 A 630/08 -, BRS 74 Nr. 178, in der erstinstanzlichen Entscheidung in seinen entscheidenden Passagen ausführlich wörtlich wiedergegeben) der Vorwirkungen auch unter Berücksichtigung des § 33 BauGB verneint habe.

    Das hat das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss ausführlich und überzeugend unter Verwertung einschlägiger Rechtsprechung, insbesondere des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs,(vgl. dazu VGH Kassel, Urteil vom 17.6.2008 - 12 LC 136/07 -, BRS 74 Nr. 178) begründet.

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Der bisher vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Auffassung, die Verweisung auf die §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB sei entgegen dem Wortlaut des § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB - einschränkend - dahin zu konkretisieren, dass die Gebietskörperschaft ihr gemeindliches Einvernehmen nur dann versagen dürfe, wenn die dort genannten Belange - auch - dem Schutz ihrer subjektiven Planungsrechte dienten und diese tatsächlich verletzt seien (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 3 A 1523/08.Z - und vom 27. September 2004 - 2 TG 1630/04 - juris; ähnlich Urteil vom 17. Juni 2009 - 6 A 630/08 - juris), vermag der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • BVerwG, 29.03.2010 - 4 BN 65.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Beschwerde in Bezug genommenen Fällen, über die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 22. Januar 2009 - 12 KN 29/07 - NVwZ-RR 2009, 546 juris Rn. 49) und der Verwaltungsgerichtshof Kassel (Urteil vom 17. Juni 2009 - 6 A 630/08 - NuR 2009, 556 juris Rn. 60) zu entscheiden hatten.
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Sie kann mithin im Ergebnis die Einhaltung sämtlicher nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu prüfender planungsrechtlicher Vorgaben durchsetzen (Hess. VGH, Urteil vom 01.04.2014 - 9 A 2030/12 -, juris Rn. 39 ff., m.w.Nachw., entgegen Hess. VGH, Beschlüsse vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z - und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - juris; ähnlich Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - juris).
  • VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Demgegenüber lehne der VGH Kassel im Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - die Vorwirkung eines Flächennutzungsplans selbst bei formeller Planreife mit nachvollziehbaren Gründen ab.

    Zur Überzeugung des Gerichts spricht derzeit sehr viel für die Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 17.06.2008 - 6 A 630/08 -, das sich am intensivsten mit dem vorliegenden Problem beschäftigt und alle von der Antragstellerin angesprochenen Kriterien abhandelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2012 - 8 S 1370/11

    Bauvorbescheid für Windenergieanlage; Ziel der Raumordnung; Vorranggebiet für

    Die Frage, ob den Darstellungen eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans die rechtliche Wirkung eines die Zulässigkeit eines Vorhaben hindernden unbenannten öffentlichen Belangs im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB zukommt, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 20.05.2010 (- 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74, juris RdNr. 49) ausdrücklich offen gelassen und wird mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu verneinen sein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2003 - 1 ME 212/03 - juris RdNr. 17; Hess. VGH, Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - juris RdNrn. 125 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 8 S 1457/14

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Entwurf eines Flächennutzungsplans möglicherweise unter bestimmten Umständen einem Außenbereichsvorhaben als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen (grundsätzlich verneinend allerdings OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - BRS 67 Nr. 115; Hessischer VGH, Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - BRS 74 Nr. 178).
  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind daher Flächennutzungspläne, die sich noch im Entwurfsstadium befinden, grundsätzlich unbeachtlich (BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 3/02 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - juris Rn. 13; VG Würzburg, U.v. 30.9.2004 - W 5 K 03.1760 - juris Rn. 39; VGH Kassel, U.v. 17.6.2009 - 6 A 630/08 - juris Rn. 125 ff.).
  • VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821

    Abgrabungsgenehmigung; Widerruf; Einvernehmensfiktion (bejaht): Vorwirkungen

    Daher folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG vom 13.3.2003, Az.: 4 C 3/02; ; OVG Lüneburg vom 12.9.2003, Az.: 1 NE 212/03; ; im Ergebnis auch: HessVGH vom 17.6.2009, Az.: 6 A 630/08; ).
  • VG München, 30.01.2012 - M 1 SN 11.5955

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RO 7 K 14.683

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 4 K 12.654

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10

    Einvernehmen; Einvernehmensfiktion; Frist; Gemeinde; Planungshoheit; Präklusion;

  • VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10

    Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone;

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