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   VGH Hessen, 17.08.2011 - 2 B 1484/11   

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https://dejure.org/2011,7228
VGH Hessen, 17.08.2011 - 2 B 1484/11 (https://dejure.org/2011,7228)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.08.2011 - 2 B 1484/11 (https://dejure.org/2011,7228)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. August 2011 - 2 B 1484/11 (https://dejure.org/2011,7228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 2 Nr 2 WHG, § 127 BBergG, § 9 Abs 1 Nr 4 WHG, § 12 Abs 1 Nr 1 WHG, § 48 Abs 1 WHG
    Erdwärmenutzung im Wasserschutzgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einbringung und zum Betrieb einer Erdwärmesonde in einem Trinkwasserschutzgebiet

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 127 BBergG, §§ 9, 12, 48, 49 WHG
    Erdwärmenutzung im Wasserschutzgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einbringung und zum Betrieb einer Erdwärmesonde in einem Trinkwasserschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gefahr für das Grundwasser: Keine Nutzung von Erdwärme im Wasserschutzgebiet! (IBR 2012, 1316)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1429
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 5 S 2630/89

    Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mit Widerrufsvorbehalt versehen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.2011 - 2 B 1484/11
    Der Gesetzgeber misst der sicheren Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung innerhalb der wasserwirtschaftlichen Benutzungsordnung die höchste Bedeutung zu (siehe in diesem Sinne etwa auch Bay. VGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - Nr. 525 VIII 75 -, DVBl. 1977, 932; VGH Mannheim, Urteil vom 6. März 1991 - 5 S 2630/89 -, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.2011 - 2 B 1484/11
    Hiernach muss jedenfalls in Trinkwasserschutzgebieten dem ohnehin schon besonders bedeutsamen Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen (siehe dazu etwa auch BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300, juris Rn. 152 ff.) eine alle anderen Belange überragende Bedeutung zukommen.
  • VGH Hessen, 07.07.2015 - 2 A 177/15

    Nassauskiesung im Bannwald

    Eine schädliche Gewässerveränderung ist dann zu erwarten, wenn sie nach allgemeiner Lebenserfahrung oder anerkannten fachlichen Regeln wahrscheinlich und ihrer Natur nach auch annähernd voraussehbar ist (Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 12 WHG Rn. 25 m.w.N.; Hess. VGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 2 B 1484/11 -, [...] Rn. 18).

    Der Gesetzgeber hat der "öffentlichen Wasserversorgung" mit der herausgehobenen Erwähnung insbesondere in § 3 Nr. 10 WHG und der ausdrücklichen Erwähnung in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WHG eine sehr hohe Bedeutung innerhalb der Schutzgüter des Wasserhaushaltsgesetzes eingeräumt (Hess. VGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 2 B 1484/11 -, [...]).

    Beurteilungsmaßstäbe, wie sie aufgrund von Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien für Wasserschutzgebiete angelegt werden können (s. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 17. August 2011, a.a.O., Rn. 19), kommen dagegen vorliegend nicht in Betracht, weil der Vorhabensbereich nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 2 B 1484/11 - DVBl. 2011, 1429 (1431); Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Bundesberggesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 56 Anhang Rn. 697, m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 48/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

    Er stützt seine Auffassung auf Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Einleitung von Stoffen in das Grundwasser befassen (Hess. VGH, Beschl. v. 17. August 2011 - 2 B 1484/11 -, juris; BVerwG, Urt. v. 16.Juli 1965 - IV C 54.65 -, juris; Urt. v. 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, juris; OVG Greifswald, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 3 L 236/95 -, juris).
  • VG München, 14.12.2021 - M 2 K 20.3647

    Anspruch auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung von

    Der Gesetzgeber misst der sicheren Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung innerhalb der wasserwirtschaftlichen Benutzungsordnung höchste Bedeutung zu (HessVGH, B.v. 17.8.2011 - 2 B 1484/11 - juris Rn. 19; ähnlich BayVGH, U.v. 12.7.1977 - 525 VIII 75 - Leitsatz nach juris).

    Daher rechtfertigt "schon eine geringe Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung" (Knopp/Müller in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, 56. EL Juli 2021, § 12 Rn. 31; vgl. a. HessVGH, B.v. 17.8.2011 - 2 B 1484/11 - juris Rn. 20: "an die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens (...) nur geringe Anforderungen") die Bejahung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit und damit (vorbehaltlich der Vermeid- bzw. Ausgleichbarkeit) die Versagung einer Erlaubnis oder Bewilligung für eine Grundwasserentnahme nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG.

    Das Gericht geht davon aus, dass der auf viele Jahre angelegte Betrieb einer Brunnenanlage, die Zugriff auf einen besonders schützenswerten Tiefengrundwasserbestand ermöglicht, durch einen privatwirtschaftlich agierenden und - naturgemäß - kaum mit wasserwirtschaftlicher Kompetenz ausgestatteten Landwirt, der zugleich am Erhalt der Qualität des Wassers kein unmittelbares ökonomisches Interesse hat, solange es sich nur als Brauchwasser für die Christbaumkulturen eignet (und die erstrebte Erlaubnis nicht nach § 18 WHG widerrufen wird), mit der Erwartung von schädlichen Gewässerveränderungen verbunden ist, die auch nicht durch gefahrenreduzierende Nebenbestimmungen mit genügender Sicherheit vermieden werden können (vgl. zum Maßstab HessVGH, B.v. 17.8.2011 - 2 B 1484/11 - juris Rn. 20; s.a. BayVGH, B.v. 22.12.1999 - 4 ZB 99 711 - juris Rn. 25).

  • VGH Hessen, 10.08.2012 - 2 B 896/12

    Untersagung der Nutzung einer Erdwärmesonde

    Der Entzug von Erdwärme aus dem Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - 2 B 1484/11 -).

    4 Das Vorhaben des Antragstellers bedurfte einer wasserrechtlichen Erlaubnis, wobei offen bleiben kann, ob sich die Erlaubnispflicht für den Entzug von Erdwärme aus dem Grundwasser aus § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 49 Abs. 1 Satz 2 WHG oder aus § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG ergibt (s. zur wasserrechtlichen Einordnung der Erdwärmenutzung näher Beschluss des Senats vom 17. August 2011 - 2 B 1484/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 56/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

    Er stützt seine Auffassung auf Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Einleitung von Stoffen in das Grundwasser befassen (Hess. VGH, Beschl. v. 17. August 2011 - 2 B 1484/11 -, juris; BVerwG, Urt. v. 16. Juli 1965 - IV C 54.65 -, juris; Urt. v. 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, juris; OVG Greifswald, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 3 L 236/95 -, juris).
  • VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14

    Erlaubnispflicht von Erdwärmesonden in einem Trinkwasserschutzgebiet;

    Durch diesen Benutzungstatbestand wird nunmehr auch die Niederbringung von Sonden zur Erdwärmenutzung ins Grundwasser erfasst (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, Kommentar, 11. Auflage, § 9 Rdnr. 64; offengelassen in den Beschlüssen des Hess. VGH vom 17.08.2011 - 2 B 1484/11 - Juris, Rdnr. 13 ff. und vom 10.08.2012 - 2 B 896/12 - Juris, Rdnr. 4).

    Gerade bezüglich letzterer potentieller Grundwasserbeeinträchtigung hat der Hess. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.08.2011 (a.a.O. Rdnr. 17 bis 20) zwischenzeitlich eine andere Auffassung vertreten und - zumindest in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - die Voraussetzungen für eine Versagung der Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG bejaht (ebenso VG Gießen, Urteil vom 13.06.2013 - 1 K 475/11.GI - Juris, Rdnr. 25 ff.).

  • VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Demnach kann die Begünstigung der Gemeinde nicht mehr als Rechtsreflex verstanden werden, es besteht vielmehr die Möglichkeit, dass die Klägerin als Trägerin der Trinkwasserversorgung für ihr Gemeindegebiet in ihren Rechten aus Art. 28 Abs. 2 GG verletzt ist (so auch Hess.VGH v. 17.8.2011, 2 B 1484/11 - juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2022 - 5 L 160/22
    Dies gilt erst recht, wenn infolge der Anwendung des Benutzungstatbestandes nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG über § 48 Abs. 1 WHG für eine Erteilung der Erlaubnis ausgeschlossen werden muss, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit "zu besorgen ist" (vgl. zur Erdwärmenutzung in einem Wasserschutzgebiet Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. August 2011 - 2 B 1484/11 -, Rn. 18 - 21, juris).
  • VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975

    Errichtung einer Tiefgarage im Wasserschutzgebiet

    Aus dem herausragenden Wert, den der Gesetzgeber dem Grund- und Trinkwasserschutz beimisst (vgl. HessVGH, B.v. 17.8.2011 - 2 B 1484/11 - juris Rn. 19; ähnlich BayVGH, U.v. 12.7.1977 - 525 VIII 75 - Leitsatz nach juris; ausführlich Hünnekens in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 93. EL August 2020, § 50 Rn. 4 ff.), folgt dabei für den vorliegenden Fall ein strenger Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
  • VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.825

    Befreiung von Verboten einer Schutzgebietsverordnung

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