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   VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21   

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https://dejure.org/2021,49093
VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21 (https://dejure.org/2021,49093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.11.2021 - 3 B 233/21 (https://dejure.org/2021,49093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. November 2021 - 3 B 233/21 (https://dejure.org/2021,49093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Darlegung einer Rechtsverletzung eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilte Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann fügt sich ein Vorhaben (nicht) in die nähere Umgebung ein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann fügt sich ein Vorhaben (nicht) in die nähere Umgebung ein? (IBR 2022, 149)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21
    Auszusondern sind hiernach auch solche baulichen Anlagen, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rande wahrnimmt (BVerwG, Beschluss vom 16.06.2009 - 4 B 50/08 -, juris Rdnr. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kommt es bei der Frage, ob sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens und auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung an (BVerwG, Beschluss vom 16.06.2009 - 4 B 50/08 -, juris Rdnr. 4).

  • VGH Hessen, 20.03.2018 - 4 A 2797/16

    Einfügen; Gebäudeflucht; geschlossene Bauweise; Grenzgarage; Nebenanlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21
    Dabei ist zu beachten, dass diese Kreise je nach Merkmal (Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche) unterschiedlich groß sein können und das Ergebnis einer nicht schematischen, wertenden Betrachtung sind (Hess. VGH, Urteil vom 20.03.2018 - 4 A 2797/16 -, juris Rdnr. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21
    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der von der Bebauung bisher eingehaltene Rahmen überschritten wird, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet (BVerwG, Beschluss vom 25.03.1999 - 4 B 15/99 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21
    Der die nähere Umgebung bildende Bereich reicht so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt und beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, juris Rdnr. 9 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21
    Diese Inhalte müssen der Baugenehmigung selbst - ggfs. durch Auslegung - entnommen werden können, wobei die mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung herangezogen werden müssen (Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.2012 - 4 B 2379/11 -, juris Rdnr. 5 ).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21
    Zwar gehen die Antragsteller zu Recht davon aus, dass es sich bei der Bebauung des Grundstücks X...straße 461 - wie im Übrigen auch bei der Bebauung des Grundstücks X...straße 463 - um eine halboffene Bauweise handelt und die Bebauung auf den Grundstücken X...straße 336a bis 336c als Hausgruppe im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO offene Bauweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12/14 -, juris Rdnr. 11) darstellt.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21
    Hinzu kommen muss objektiv-rechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektiv-rechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 B 195/97 -, juris Rdnr. 6).
  • VGH Hessen, 17.01.2024 - 5 B 998/23

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 11 Nr. 2 HBO

    Da sich der Neubau somit auch hinsichtlich der Bauweise und der vorzufindenden Gebäudeabstände gemäß § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, finden die Vorschriften des § 6 Abs. 1 bis 10 HBO keine Anwendung (Hess. VGH, Beschluss vom 17. November 2021 - 3 B 233/21-, juris Rdnr. 22).
  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

    Hinzukommen muss vielmehr objektiv-rechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektiv-rechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, B.v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 2 AS 09.2907 - juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 17.11.2021 - 3 B 233/21 - juris Rn. 10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2023 - 3 LB 467/20

    Zur Einhaltung von Abstandsflächen im unbeplanten Innenbereich

    Diese Anforderung ist nicht schon dann erfüllt, wenn das Vorhaben nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig ist (a.A. VGH Kassel, Beschluss vom 17. November 2021 - 3 B 233/21 -, Rn. 22, juris: zu § 6 Abs. 11 Nr. 2 LBauO HE; ebenso VG Frankfurt, Beschluss vom 29. November 2021 - 8 L 2530/21.F -, juris Rn. 36; OVG Weimar, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 1 EO 622/18 -, juris Rn. 32 und 33: zu § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LBauO TH).
  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21

    Verzicht auf Abstandsfläche bei "Einfügen"

    Fügt sich ein Vorhaben daher in diesem Sinne nach § 34 Abs. 1 BauGB ein - wobei der Begriff des "Einfügens", wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, auch die Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme umfasst - bleibt für die Anwendung der Abstandsflächenvorschrift kein Raum mehr (VG Frankfurt, Beschluss v. 14.01.2021 - 8 L 66/21.F (unveröffentlicht) sowie diese Entscheidung ausdrücklich bestätigend: Hess.VGH, Beschluss v. 17.11.2021 - 3 B 233/21 (bislang ebenfalls unveröffentlicht).
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