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   VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21.Z   

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VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21.Z (https://dejure.org/2022,39857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.11.2022 - 9 A 1253/21.Z (https://dejure.org/2022,39857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. November 2022 - 9 A 1253/21.Z (https://dejure.org/2022,39857)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 8 ZB 19.1757

    Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin - Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Vielmehr ist in diesem die Eignung im Ergebnis zutreffend - unter von der Klägerin nicht beanstandeter Heranziehung der Ziffer 2 c der Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (Erlass des Bundesministeriums des Innern, BMI, P II 4 - 643 201/1 vom 10.7.2006; vgl. dazu Beschluss des Senats vom 11.11.2015, Az. 9 A 1467/14.Z, Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2020, Az. 8 ZB 19.1757, Rn. 14; jeweils juris) - verneint worden, weil an ihr aufgrund einer psychischen Erkrankung der Klägerin Zweifel bestehen.

    Vielmehr hat sie bei ihrer Entscheidung auf die Zwecke abzustellen, die in der Rechtsvorschrift vorgezeichnet sind, aufgrund derer der Verwaltungsakt erlassen wurde bzw. die im Zeitpunkt des Widerrufs für den Erlass maßgeblich wären (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, Az. 8 S 1143/06, Rn. 23, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., Rn. 13).

    Die gesundheitliche Eignung des Beliehenen für die Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben ist im Widerrufsverfahren nicht erst zu verneinen, wenn dessen Nichteignung positiv feststeht, sondern bereits dann, wenn Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Eignung des Betreffenden begründen (vgl. zuletzt Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., Rn. 14).

    Zudem wird so dem notwendigen hohen Sicherheitsbedarf des Luftverkehrs und der letztlich nicht möglichen Vorhersehbarkeit, wann und unter welchen Voraussetzungen und an welcher Stelle störungs- oder schadenverursachende Ereignisse versucht werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., Rn. 15), Rechnung getragen.

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 10 LA 124/21

    Erschwernisausgleich; Punktwerttabelle

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.8.2022, Az. 10 LA 124/21, Rn. 4 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.7.2016, Az. 3 A 1309/15.Z, Rn. 3 m.w.N.; jeweils juris).

    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist erforderlich, dass in dem Zulassungsantrag die besonderen Schwierigkeiten in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit die genannten Schwierigkeiten das normale Maß verwaltungsgerichtlicher Streitigkeiten nicht unerheblich überschreiten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.8.2022, a.a.O., Rn. 12 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.3.2017, Az. 7 A 1526/16.Z, Rn. 22, juris).

    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss dargetan werden, welche konkrete und in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage oder welche bestimmte und für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsame Frage tatsächlicher Art im Berufungsverfahren geklärt werden soll und inwiefern diese Frage einer Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.8.2022, a.a.O., Rn. 16 m.w.N., Hessischer VGH, Beschluss vom 27.3.2017, a.a.O., Rn. 25).

  • VGH Hessen, 27.03.2017 - 7 A 1526/16
    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist erforderlich, dass in dem Zulassungsantrag die besonderen Schwierigkeiten in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit die genannten Schwierigkeiten das normale Maß verwaltungsgerichtlicher Streitigkeiten nicht unerheblich überschreiten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.8.2022, a.a.O., Rn. 12 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.3.2017, Az. 7 A 1526/16.Z, Rn. 22, juris).

    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss dargetan werden, welche konkrete und in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage oder welche bestimmte und für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsame Frage tatsächlicher Art im Berufungsverfahren geklärt werden soll und inwiefern diese Frage einer Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.8.2022, a.a.O., Rn. 16 m.w.N., Hessischer VGH, Beschluss vom 27.3.2017, a.a.O., Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06

    Widerruf der Beleihung zur Fluggastkontrolle an Flughäfen; Überprüfung der

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Vielmehr hat sie bei ihrer Entscheidung auf die Zwecke abzustellen, die in der Rechtsvorschrift vorgezeichnet sind, aufgrund derer der Verwaltungsakt erlassen wurde bzw. die im Zeitpunkt des Widerrufs für den Erlass maßgeblich wären (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, Az. 8 S 1143/06, Rn. 23, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., Rn. 13).

    Schließlich entspricht dieses Verständnis des § 16a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG der Rechtsprechung zu dem Kriterium der Eignung in den Vorgängerregelungen über die Betrauung Privater mit der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr (vgl. zu Letzterem: Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.7.2010, Az. 8 ZB 09.1080, Rn. 6, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, a.a.O., Rn. 24).

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Werden die ernstlichen Zweifel mit einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht begründet, gelten aber die Grundsätze für die Darlegung eines Verfahrensmangels und ist eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur möglich, wenn auch eine Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zum Erfolg führen würde (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.4.2022, Az. 11 ZB 21.1079, Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.2.2021, Az. 4 LA 208/19, Rn. 52; Hessischer VGH, Beschluss vom 1.11.2012, Az. 7 A 1256/11.Z, Rn. 9; jeweils juris).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Das gilt etwa für solche Beweisanträge, die das Beweisthema nicht hinreichend konkretisieren (BVerwG, Beschluss vom 25.11.1988, Az. 7 CB 81.87, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Dabei bestimmen sich die Anforderungen, die das Tatsachengericht an die Substantiierung stellen darf, zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022, Az. 1 B 49.21, Rn. 21 und vom 30.5.2014, Az. 10 B 34.14, Rn. 9; jeweils juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 8 ZB 09.1080

    Luftsicherheitsassistent; Eignung zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Schließlich entspricht dieses Verständnis des § 16a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG der Rechtsprechung zu dem Kriterium der Eignung in den Vorgängerregelungen über die Betrauung Privater mit der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr (vgl. zu Letzterem: Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.7.2010, Az. 8 ZB 09.1080, Rn. 6, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, a.a.O., Rn. 24).
  • VGH Hessen, 19.07.2016 - 3 A 1309/15

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.8.2022, Az. 10 LA 124/21, Rn. 4 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.7.2016, Az. 3 A 1309/15.Z, Rn. 3 m.w.N.; jeweils juris).
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
    Werden die ernstlichen Zweifel mit einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht begründet, gelten aber die Grundsätze für die Darlegung eines Verfahrensmangels und ist eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur möglich, wenn auch eine Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zum Erfolg führen würde (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.4.2022, Az. 11 ZB 21.1079, Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.2.2021, Az. 4 LA 208/19, Rn. 52; Hessischer VGH, Beschluss vom 1.11.2012, Az. 7 A 1256/11.Z, Rn. 9; jeweils juris).
  • VGH Hessen, 11.11.2015 - 9 A 1467/14

    Recht der Beliehenen

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

  • VGH Hessen, 19.02.2024 - 9 A 2649/20

    Zur Frage der Beachtlichkeit einer nachträglichen Änderung der Sachlage bei

    Zur Darlegung ernstlicher Zweifel bedarf es qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 17.11.2022 - 9 A 1253/21.Z -, juris Rn. 7 m.w.N.; Seibert, Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rdnrn. 75 ff., 80).
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