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   VGH Hessen, 17.12.1990 - 7 UE 1182/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8465
VGH Hessen, 17.12.1990 - 7 UE 1182/84 (https://dejure.org/1990,8465)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.1990 - 7 UE 1182/84 (https://dejure.org/1990,8465)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 1990 - 7 UE 1182/84 (https://dejure.org/1990,8465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 BDSG, § 13 Abs 1 BDSG, § 13 Abs 2 BDSG, § 24 Abs 2 S 2 BDSG, Art 1 Abs 1 GG
    Auskunftsanspruch über die Speicherung personenbezogener Daten in bestimmten Dateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 02.11.1990 - 7 UE 1181/84
    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1990 - 7 UE 1182/84
    Er führte dazu aus, daß er keine Auskunft über den Inhalt der gespeicherten Daten wünsche, denn diesbezüglich sei bereits ein Verwaltungsstreitverfahren -- mit dem Ziel der Konkretisierung der unter dem 16. Februar 1981 gemachten Angaben -- anhängig (VG Wiesbaden IV/1 E 6/82 = 7 UE 1181/84 im Berufungsverfahren).

    Es erscheint zwar im Hinblick auf weitere auf Auskunftserteilung durch die Beklagte gerichtete Klagen des Klägers (vgl. insbesondere das Verfahren 7 UE 1181/84) nicht ganz zweifelsfrei, ob im vorliegenden Verfahren ein Rechtsschutzbedürfnis bestand.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1990 - 7 UE 1182/84
    Der in dieser Vorschrift garantierte Auskunftsanspruch folgt aus dem durch Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.).
  • VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15

    Zur Auskunftspflicht des Petitionsausschusses eines Landtages

    Denn der Erteilung der Auskunft durch den Petitionsausschuss geht eine "Entscheidung" über die Frage der Auskunftserteilung voraus, die den Schwerpunkt des "behördlichen" Handelns darstellt und die in der Form eines Verwaltungsakts ergeht (ständige Rspr.; vgl. nur VGH Kassel, Beschluss vom 17.12.1900, Az. 7 UE 1182/84, RDV 1991, 187 f.; BVerwG, Urteil vom 24.3.2010 - 6 A 2/09, Rn. 25 - nach Juris).
  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 5 ZB 16.2227

    Klage auf Datenauskunft von Rundfunkanstalt

    Jedoch unterliegen der Auskunftspflicht nicht nur alle zur betroffenen Person gespeicherten Daten, sondern auch die Dateibezeichnungen (HessVGH, B.v 17.12.1990 - 7 UE 1182/84 - juris Rn. 13 f.; Dammann in Simitis a. a. O. § 19 Rn. 21), soweit sich aus ihnen Selektionskriterien für die Aufnahme in die Datei und deren Zweckbestimmung ergeben (logisch gespeicherte Daten, z.B. bei Aufnahme des Klägers in die Datei: "schlechte Zahler").
  • VG Gießen, 12.03.2001 - 10 E 2529/00

    Auskünfte aus Personalakten an Dritte grundsätzlich nur mit Einwilligung des

    Denn bei der Ablehnung handelt es sich um eine Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls gegenüber dem Antragsteller (§ 35 Satz 1 HVwVfG; vgl. zur Verwaltungsaktqualität der Auskunftsverweigerung bezüglich Daten Betroffener nach § 18 Abs. 1 HDSG: VGH Kassel, Beschluß vom 17.12.1990, Az. 7 UE 1182/84, RDV 1991 S. 187 f.; ferner Demke/Schild, Kommentar zum Hessischen Datenschutzgesetz, Stand Jan. 1998, § 18 Erl. I. k)).
  • VG München, 12.05.2016 - M 22 K 14.2751

    Anspruch auf Erteilung einer Datenauskunft über die zur Person gespeicherten

    Für die interne Datenstruktur erforderliche Kriterien können dann personenbezogenen Daten sein, wenn sich aus ihnen bestimmte Selektionskriterien für die Aufnahme in die Datei (z.B. Datei "schlechte Zahler") ergeben (Simitis, BDSG, 8. Aufl. 2014, § 3 Rn. 119; HessVGH, B.v. 17.12.1990 - 7 UE 1182/84 - juris).
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