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   VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11   

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https://dejure.org/2012,12891
VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11 (https://dejure.org/2012,12891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.04.2012 - 1 A 1522/11 (https://dejure.org/2012,12891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11 (https://dejure.org/2012,12891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 BeamtVG, § 62 Abs 2 BeamtVG, § 52 Abs 2 BeamtVG, § 820 Abs 1 S 2 BGB, § 818 Abs 4 BGB
    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Beamten im Zusammenhang mit einer Überzahlung in seiner Beamtenversorgung wegen bestehender Rentenanwartschaften und bei Hinweisen hierzu in den Behördenakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Beamten im Zusammenhang mit einer Überzahlung in seiner Beamtenversorgung wegen bestehender Rentenanwartschaften und bei Hinweisen hierzu in den Behördenakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 936
  • DÖV 2012, 691
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22. November 2006 - XII ZR 152/04 -, zitiert aus juris) stehe danach die Rechtshängigkeit auch einem Verwirkungseinwand nicht entgegen.

    Unter Hinweis darauf, dass gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB aufgrund des Nichtbetreibens des Verfahrens trotz Aufforderung des Gerichts sogar die verjährungshemmende Wirkung der Rechtshängigkeit entfallen wäre, hat der Bundesgerichtshof daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass die Rechtshängigkeit danach auch der Verwirkung nicht entgegengehalten werden könne (Urteil vom 22. November 2006 - XII ZR 152/04 -, juris-Umdruck Rn. 24).

  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 3 CS 02.1142
    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11
    In diesem Zusammenhang habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 17. Juli 2002 - 3 CS 02.1142 -, zitiert aus juris) ausgeführt, dass für den Fall, dass der Beamte seine diesbezüglichen Pflichten nicht erfülle, der Dienstherr sich nicht in einer fahrlässigen Unkenntnis von den die Verjährung begründenden Umständen befinde, die der positiven Kenntnis gleichzustellen sei.
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11
    Zu den allgemeinen Vorschriften im Sinne von § 818 Abs. 4 BGB gehört auch der Grundsatz von Treu und Glauben, welcher auch im öffentlichen Recht anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 - juris Rdnr. 51; Urteil vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 - juris Rdnr. 36).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11
    Zwar beziehe sich das Verwaltungsgericht auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 -, zitiert aus juris), wonach die Behörde bei der Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens die im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bekannten Tatsachen zu berücksichtigen habe.
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass dem Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 9. Februar 1988 über die Festsetzung der Versorgungsbezüge des Klägers ein gesetzlicher Vorbehalt mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Einrede des Wegfalls der Bereicherung immanent ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - BVerwGE 25, 291 f.).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11
    Zu den allgemeinen Vorschriften im Sinne von § 818 Abs. 4 BGB gehört auch der Grundsatz von Treu und Glauben, welcher auch im öffentlichen Recht anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 - juris Rdnr. 51; Urteil vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 - juris Rdnr. 36).
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556

    Beamtenversorgung

    Der bloße Hinweis auf das Bestehen von Rentenanwartschaften in bestimmter Höhe sowie auf den nur möglichen Bezug einer Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze vermag deshalb keine Kenntnis von der Überzahlung von Versorgungsbezügen aufgrund der Ruhensregelung des § 55 BeamtVG (Art. 85 BayBeamtVG) zu begründen, zumal die Beurteilung dieser Frage in hohem Maß von speziellen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen abhängt, zu denen die zuständige Behörde - anders als der Rentenversicherungsträger - i.d.R. nicht in der Lage ist (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39; OVG Lüneburg, B.v. 7.8.2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 22).

    Deshalb hätte es sich dem Landesamt für Finanzen aufgrund der Angaben des Klägers im Rahmen seiner "Erklärung über den Rentenbezug" vom 30. März 2003 auch nicht aufdrängen müssen, dass dem Kläger mit Erreichen des Regelrentenalters ab Juni 2003 ein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zustehen würde, den es von Amts wegen zeitnah hätte berücksichtigen müssen (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39; OVG Lüneburg, B.v. 7.8.2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 23).

    Vielmehr war der Kläger selbst nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) verpflichtet, den Bezug sowie jede Änderung von Renten i.S.d. § 55 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG), die zu einer Ruhensregelung führen, unverzüglich mitzuteilen (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

    Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung des Versorgungsempfängers kann keine weitergehende Obliegenheit des Dienstherrn, einem Rentenbezug von Amts wegen (z.B. durch Nachfrage beim Rentenversicherer) nachzugehen, für den Fall begründet werden, dass der Versorgungsempfänger früher eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat bzw. es entsprechende Hinweise hierauf gibt (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Der Gesetzgeber hat dem Beamten eine besondere Verpflichtung auferlegt, die ihre Rechtfertigung in der beamtenrechtlichen Treuepflicht findet (Hessischer VGH, Urteil vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11, NVwZ-RR 2012, 936; Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, 102. Lief., BeamtVG § 62 Rn. 29).

    Der Senat teilt diese Auffassung nicht: Durch die unverzügliche Anzeige des Bezugs und jeder Änderung von Einkünften sollen Überzahlungen verhindert werden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11, NVwZ-RR 2012, 936; Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, 102. Lief., BeamtVG § 62 Rn. 29, 44).

  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Durch die unverzügliche Anzeige des Bezugs und jeder Änderung von Einkünften sollen Überzahlungen verhindert werden (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris).

    Der Gesetzgeber hat es deshalb nicht bei dem Grundsatz der Amtsermittlung belassen, sondern dem Beamten eine besondere Verpflichtung auferlegt (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 35; Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Art. 10 BayBeamtVG Rn. 7).

  • VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Vielmehr war die Klägerin selbst nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) verpflichtet, den Bezug sowie jede Änderung von Renten i. S. d. § 55 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG), die zu einer Ruhensregelung führen, unverzüglich mitzuteilen (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

    Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung des Versorgungsempfängers kann keine weitergehende Obliegenheit des Dienstherrn, einem Rentenbezug von Amts wegen (z. B. durch Nachfrage beim Rentenversicherer) nachzugehen, für den Fall begründet werden, dass der Versorgungsempfänger zusätzlich zum nicht anrechenbaren Versorgungsausgleich eine eigene Rente erhält bzw. es entsprechende Hinweise hierauf gibt (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a. a. O.; HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

  • VG Würzburg, 22.01.2020 - W 1 S 19.1690

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge wegen Bezugs einer

    Denn aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung des Versorgungsempfängers zur Mitteilung, § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 BayBeamtVG), kann keine weitergehende Obliegenheit des Dienstherrn, einem Rentenbezug von Amts wegen (z.B. durch Nachfrage beim Rentenversicherer) nachzugehen, für den Fall begründet werden, dass der Versorgungsempfänger früher eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat bzw. es entsprechende Hinweise hierauf gibt (vgl. BayVGH, a.a.O.; HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

    Vielmehr war der Antragsteller selbst nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 BayBeamtVG) verpflichtet, den Bezug sowie jede Änderung von Renten, die zu einer Ruhensregelung führen, unverzüglich mitzuteilen (vgl. BayVGH, a.a.O; HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

  • VG München, 28.01.2016 - M 12 K 15.4783

    Rechtmäßige Rückforderung der Versorgungsbezüge

    Vielmehr war die Klägerin selbst nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) verpflichtet, den Bezug sowie jede Änderung von Renten i. S. d. § 55 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG), die zu einer Ruhensregelung führen, unverzüglich mitzuteilen (vgl. HessVGH, U. v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

    Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung des Versorgungsempfängers kann keine weitergehende Obliegenheit des Dienstherrn, einem Rentenbezug von Amts wegen (z. B. durch Nachfrage beim Rentenversicherer) nachzugehen, für den Fall begründet werden, dass der Versorgungsempfänger früher eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat bzw. es entsprechende Hinweise hierauf gibt (vgl. BayVGH, B. v. 24.9.2015 - a. a. O.; HessVGH, U. v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

    Die Frage, ob und in welchem Umfang tatsächlich ein Rentenanspruch besteht, hängt dagegen in hohem Maße von speziellen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen ab (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18.4.2012 - 1 A 1522/11 -, juris Rn. 39).
  • VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen wegen nicht angegebenen

    Vielmehr war der Kläger selbst nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) verpflichtet, den Bezug sowie jede Änderung von Renten i.S.d. § 55 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG), die zu einer Ruhensregelung führen, unverzüglich mitzuteilen (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 1 A 1482/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Rückforderung

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. April 2012- 1 A 1522/11 -, NVwZ-RR 2012, 936 = juris, Rn. 35, 37, 39; VG Frankfurt, Urteil vom 17. November 2011- 9 K 1109/11.F -, juris, Rn. 15; Leihkauff, in: Stegmüller u. a., Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: März 2013, § 63 Rn. 44 ff., 53 (jeweils zum inhaltsgleichen § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG); VG München, Urteil vom 23. Juli 2010 - M 21 K 10.1132 -, juris, Rn. 19 (zu § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SVG).
  • LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 979/14

    Kürzung des Ruhegehalts aufgrund Weigerung des Versorgungsempfängers zur Abgabe

    Aus der Entscheidung des HessVGH vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11 - lässt sich entnehmen, dass die Rechtsprechung eine Erklärungspflicht auch dann annimmt, wenn der Versorgungsschuldner durch Aktenstudium versorgungsrelevante Sachverhalte aufklären kann.
  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge (Verjährung; Billigkeitsregelung;

  • VG Minden, 07.03.2019 - 12 K 1442/17
  • VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.2386

    Rechtmäßige Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen aufgrund von

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2013 - 9 K 4978/11

    Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge:

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