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   VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 UZ 1610/05   

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https://dejure.org/2005,6324
VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 UZ 1610/05 (https://dejure.org/2005,6324)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.08.2005 - 5 UZ 1610/05 (https://dejure.org/2005,6324)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. August 2005 - 5 UZ 1610/05 (https://dejure.org/2005,6324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 133 Abs 3 S 2 BauGB
    Grundstücksveräußerung; Anrechnung von Vorausleistungen; Teilgrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 133 Abs. 3 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bei Teilung des Grundstücks des Vorausleistenden und Übereignung eines Grundstückteils an einen Dritten; Verrechnung der Vorausleistung mit den für beide Grundstücke entstehenden Beitragspflichten im Verhältnis der ...

  • Judicialis

    BauGB § 133 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 133 Abs. 3 S. 2 BauGB , Verfahren bei Eigentümerwechsel und Grundstücksteilung nach Vorausleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorausleistung für Erschließungsbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 64 (Ls.)
  • DÖV 2006, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 260/93

    Rückerstattung der die Erschließungsbeitragsforderung übersteigenden

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 UZ 1610/05
    Diese Regelung genügt den Anforderungen des Grundrechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG - (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 14. September 1995 - 5 UE 260/93 -, HSGZ 1996, 127).
  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

    Konkret ergibt sich damit diese Grenzlinie durch Parallelverschiebung der Straßenbegrenzungslinie um 50 m nach Norden ebenso OVG Schleswig, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 21/07 -, NVwZ-RR 2008, 346 (347); VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2005 -5 UZ 1610/05-, RdL 2006, 9 (10); Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnr. 43, und Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Juli 2008 -, § 8 Rdnr. 614e.

    Es geht - vorrangig aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität - um eine zentimetergenaue Fixierung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich für die Beitragsberechnung vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnrn. 33 und 39; in Rechtsprechung - u.a. OVG Schleswig, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 21/07 -, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2005 - 5 UZ 1610/05 -, a.a.O., und OVG Magdeburg, Urteil vom 27.4.2006 - 4 L 186/05 -, BauR 2006, 2108 Leitsatz - und Literatur - u.a. Klausing in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Juli 2008 -, § 8 Rdnrn. 1030a und 1031b - wird vielfach die Ansicht vertreten, eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung könne nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf die Abgrenzung der erschlossenen Teilfläche eines Grundstücks zur Seite angewendet werden; dies überzeugt nach Auffassung des Senats zwar für eine ein bestimmtes Maß festlegende Tiefenbegrenzung wie hier § 6 Abs. 4 Nr. 3 Satz 1 EBS, nicht aber auch für eine an die außenbereichsnächste Bebauung anknüpfende Regelung wie § 6 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2 EBS; im Ergebnis gelangen die zitierte Rechtsprechung und Literatur zum selben Ergebnis wie der Senat, denn sie suchen eine Abgrenzung zwischen Bauland und Außenbereich in den konkreten Gegebenheiten auf dem Grundstück, knüpfen dabei an die dem Außenbereich am nächsten kommende Bebauung bzw. "bebauungsakzessorische" Nutzung an und postulieren eine "lotgerechte" Grenzziehung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2018 - 5 S 56.17

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Grundstücksübertragung; Begriff

    Für diesen Fall ordnet § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB die Verrechnung der Vorausleistung mit der endgültigen Beitragsschuld an, auch wenn der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. August 2005 - 5 UZ 1610/05 -, juris Rn. 3; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 21 Rn. 55).
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