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   VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12   

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VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12 (https://dejure.org/2014,40063)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.11.2014 - 1 A 1075/12 (https://dejure.org/2014,40063)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. November 2014 - 1 A 1075/12 (https://dejure.org/2014,40063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Der Kläger steht als Zolloberinspektor (A 10 BBesO) bei dem Hauptzollamt Darmstadt im Dienste der Beklagten. Er war und ist als "Sachbearbeiter' auf so genannten gebündelten Dienstposten (A 9g bis A 11 BBesO) tätig, zuletzt als Geschäftsaushilfe im Bereich AEO, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang rügt, das Verwaltungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts ab, wenn es fordere, dass der Beurteilung darüber hinaus ein Dienstposten zugrunde liegen müsse, der nach seiner Wertigkeit nur einer Besoldungsgruppe zugeordnet sei, verkennt sie, dass nach der Rechtsprechung des Senats zu § 18 BBesG in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung (vgl. insbesondere Urteil vom 28. August 2013, - 1 A 1274/12 -, juris), der auch das Verwaltungsgericht mit seinen Ausführungen Rechnung trägt, in erster Linie in einer Beurteilung die konkrete Aufgabenerfüllung des Beamten auf seinem Dienstposten zu den Anforderungen des statusrechtlichen Amtes in Beziehung gesetzt und damit in eine Relation zu allen Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe gebracht werden muss und dies voraussetzt, dass der innegehabte Dienstposten des Beurteilten gemäß § 18 BBesG bewertet wurde (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, - 2 C 19/10 -, juris).

    Es ist dabei das (typische) Aufgabenprofil der Ämter im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) zu ermitteln und es sind die Funktionen nach ihrer Wertigkeit Ämtern, d.h. Ämtern im statusrechtlichen Sinne (Satz 1) und damit Besoldungsgruppen (Satz 2) zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O.).

    Dies bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Anforderungen, die sich aus dem Aufgabenprofil einer Funktion ergeben, mit den Anforderungen anderer Funktionen zu vergleichen sind und höhere Anforderungen mit einer höheren Besoldungsgruppe korrespondieren müssen, um den in § 18 BBesG zum Ausdruck kommenden hergebrachten Grundsätzen des Leistungsprinzips, des Alimentationsprinzips und dem hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O.).

    Darauf, ob die Dienstpostenbündelung gemessen an den Anforderungen des § 18 BBesG (alter und neuer Fassung) zulässigerweise erfolgt ist und insbesondere dafür ein - bisher nicht dargelegter - sachlicher Grund (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O., Rn. 29) besteht bzw. ob es eines solchen nach der Änderung des § 18 BBesG noch bedarf, kommt es vorliegend demgegenüber nicht mehr entscheidungserheblich an.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 7 S 4.14

    Begründung der dienstlichen Beurteilung; Erfordernis einer individuell verfassten

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, - 4 S 1095/13-, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris) geben dem Senat keinen Anlass, seine im Urteil vom 4. Juni 2014 dargelegte Auffassung zu ändern.

    Bis auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg setzen sich die Entscheidungen mit den Anforderungen des § 49 BLV nicht auseinander, fordern aber im Übrigen in gleicher Weise wie auch der Senat zumindest eine nachträgliche Plausibilisierung der Bewertung, wenn der Beurteilte dies verlangt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris, Rn 23 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris, Rn. 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris, Rn. 23 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris, Rn. 18 ) und wie sie hier nicht erfolgt ist.

    Soweit die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14, juris), sich mit dem Regelungsgehalt des § 49 BLV auseinandersetzt, erschöpfen sich die Ausführungen in der nicht weiter begründeten Feststellung, die Pflicht, die fachliche Leistung "nachvollziehbar darzustellen", gehe nicht über das auch nach bisheriger Rechtsauffassung im Rahmen von § 41 BLV schon bestehende Erfordernis hinaus, dienstliche Beurteilungen, die gerichtlich nur beschränkt überprüfbar seien, hinreichend klar und in einer die gerichtliche Überprüfung ermöglichenden Weise abzufassen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014 - OVG 7 S 4.14 -, juris, Rn. 6).

  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 1 A 1274/12

    Status und dienstpostenbezogene Vorgaben bei dienstlichen Beurteilungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Jede Leistungsbeurteilung muss nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. August 2013 - 1 A 1274/12 -, juris) darauf aufbauen, welche Aufgaben mit welchem Schwierigkeitsgrad der Beamte bzw. der Beamtin auf dem konkreten Dienstposten wahrzunehmen hatte.

    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang rügt, das Verwaltungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts ab, wenn es fordere, dass der Beurteilung darüber hinaus ein Dienstposten zugrunde liegen müsse, der nach seiner Wertigkeit nur einer Besoldungsgruppe zugeordnet sei, verkennt sie, dass nach der Rechtsprechung des Senats zu § 18 BBesG in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung (vgl. insbesondere Urteil vom 28. August 2013, - 1 A 1274/12 -, juris), der auch das Verwaltungsgericht mit seinen Ausführungen Rechnung trägt, in erster Linie in einer Beurteilung die konkrete Aufgabenerfüllung des Beamten auf seinem Dienstposten zu den Anforderungen des statusrechtlichen Amtes in Beziehung gesetzt und damit in eine Relation zu allen Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe gebracht werden muss und dies voraussetzt, dass der innegehabte Dienstposten des Beurteilten gemäß § 18 BBesG bewertet wurde (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, - 2 C 19/10 -, juris).

    Vorschriften muss in der Beurteilung selbst eine Darstellung der Wertigkeit der Aufgabengebiete erfolgen (siehe dazu Urteil des Senats vom 28. August 2013, a.a.O.), woran es hier mangelt.

  • OVG Saarland, 04.04.2014 - 1 B 26/14

    Beförderungsauswahlentscheidung, Anlassbeurteilung, Begründung der Beurteilung,

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, - 4 S 1095/13-, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris) geben dem Senat keinen Anlass, seine im Urteil vom 4. Juni 2014 dargelegte Auffassung zu ändern.

    Bis auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg setzen sich die Entscheidungen mit den Anforderungen des § 49 BLV nicht auseinander, fordern aber im Übrigen in gleicher Weise wie auch der Senat zumindest eine nachträgliche Plausibilisierung der Bewertung, wenn der Beurteilte dies verlangt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris, Rn 23 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris, Rn. 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris, Rn. 23 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris, Rn. 18 ) und wie sie hier nicht erfolgt ist.

  • OVG Hamburg, 29.07.2013 - 1 Bs 145/13

    Freihaltungsanspruch des Beförderungsmitbewerbers; Einrichtung von Bündelstellen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, - 4 S 1095/13-, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris) geben dem Senat keinen Anlass, seine im Urteil vom 4. Juni 2014 dargelegte Auffassung zu ändern.

    Bis auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg setzen sich die Entscheidungen mit den Anforderungen des § 49 BLV nicht auseinander, fordern aber im Übrigen in gleicher Weise wie auch der Senat zumindest eine nachträgliche Plausibilisierung der Bewertung, wenn der Beurteilte dies verlangt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris, Rn 23 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris, Rn. 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris, Rn. 23 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris, Rn. 18 ) und wie sie hier nicht erfolgt ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2013 - 6 B 509/13

    Antrag einer Bibliotheksamtfrau auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl.

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, - 4 S 1095/13-, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris) geben dem Senat keinen Anlass, seine im Urteil vom 4. Juni 2014 dargelegte Auffassung zu ändern.

    Bis auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg setzen sich die Entscheidungen mit den Anforderungen des § 49 BLV nicht auseinander, fordern aber im Übrigen in gleicher Weise wie auch der Senat zumindest eine nachträgliche Plausibilisierung der Bewertung, wenn der Beurteilte dies verlangt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris, Rn 23 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris, Rn. 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris, Rn. 23 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris, Rn. 18 ) und wie sie hier nicht erfolgt ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, - 4 S 1095/13-, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris) geben dem Senat keinen Anlass, seine im Urteil vom 4. Juni 2014 dargelegte Auffassung zu ändern.

    Bis auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg setzen sich die Entscheidungen mit den Anforderungen des § 49 BLV nicht auseinander, fordern aber im Übrigen in gleicher Weise wie auch der Senat zumindest eine nachträgliche Plausibilisierung der Bewertung, wenn der Beurteilte dies verlangt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris, Rn 23 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris, Rn. 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris, Rn. 23 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris, Rn. 18 ) und wie sie hier nicht erfolgt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2014 - 4 S 1095/13

    Begründung der dienstlichen Beurteilung bei durch eine Punktzahl ausgedrückten

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, - 4 S 1095/13-, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2014, - OVG 7 S 4.14 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. April 2014, - 1 B 26/14 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 2013, - 1 M 89/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 6 B 509/13 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013, - 1 Bs 145/13 -, juris) geben dem Senat keinen Anlass, seine im Urteil vom 4. Juni 2014 dargelegte Auffassung zu ändern.

    Die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 6. Mai 2014, - 4 S 1095/13-, juris, Rn. 28 ) betrifft zudem einen Sachverhalt, in dem das Gericht in den Beurteilungsrichtlinien hinreichend begründete Vorgaben für die Leistungsbewertung gesehen hat.

  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13

    Dienstliche Beurteilung bei Bundesbeamten, Erfordernis der nachvollziehbaren

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Der Senat hat sich mit den Beurteilungsbögen der Beklagten im Bereich der Zollverwaltung und einer auf den Beurteilungsrichtlinien - BRZV - aus dem Jahr 2010 beruhenden Beurteilung bereits in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (- 1 A 651/13 -, juris) befasst und dazu folgendes ausgeführt:.

    Die vom Senat getroffenen Feststellungen treffen auf die Beurteilung des Klägers, die auf den selben Beurteilungsrichtlinien beruht, die auch dem Urteil des Senats vom 4. Juni 2014 (- 1 A 651/13 -, juris) zugrunde lagen, in gleicher Weise zu.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12
    Insbesondere sind allgemeine und pauschal formulierte Werturteile durch eine nähere schriftliche Darlegung zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris-Rn. 25 sowie Beschluss vom 17. März 1993 - 2 B 25/93 -, juris-Rn. 4.).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris-Rdnr. 24 f.) hätte es danach der Beklagten obliegen, auch ungeachtet der Frage, ob § 49 BLV neue, über den Regelungsgehalt von § 41 BLV a.F. hinausgehende Maßgaben und Begründungsanforderungen enthält, jedenfalls spätestens im Rahmen des Gerichtsverfahrens die Einzelbewertungen, die in der dienstlichen Beurteilung der Klägerin enthalten sind, durch entsprechenden Vortrag nachvollziehbar zu begründen.

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 314/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 6 B 714/19

    Rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung; Verwirkung des Rechts zur

    Ihr voraus gingen die Urteile des Hessischen VGH vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 -und vom 18. November 2014 - 1 A 1075/12 -, wonach eine im Wege eines Ankreuzverfahrens erstellte dienstliche Beurteilung den rechtlichen Anforderungen grundsätzlich nicht genüge.
  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Gibt ein Beurteilungssystem zwei unterschiedliche Notenskalen mit verschiedenen Ausprägungen vor, ist im konkreten Einzelfall eine dienstliche Beurteilung näher und nachvollziehbar dahingehend zu erläutern, wie die in der 5-er-Notenskala vergebenen Einzelnoten in das sechs Noten und jeweils drei Ausprägungsgrade umfassende Gesamturteil einfließen (vgl. hierzu Hess. VGH, Urteil vom 18.11.2014 - 1 A 1075/12 -, juris; Beschluss vom 19.01.2015 - 1 A 267/14.Z -); einer entsprechenden Begründung bedarf es - allgemein formuliert - demzufolge insbesondere dann, wenn die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen, denn hier muss erläutert werden, wie sich die einzelnen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27/14 -, juris).
  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    Gibt ein Beurteilungssystem zwei unterschiedliche Notenskalen mit verschiedenen Ausprägungen vor, ist im konkreten Einzelfall eine dienstliche Beurteilung näher und nachvollziehbar dahingehend zu erläutern, wie die in der 5-er-Notenskala vergebenen Einzelnoten in das sechs Noten und jeweils drei Ausprägungsgrade umfassende Gesamturteil einfließen (vgl. hierzu Hess. VGH, Urteil vom 18.11.2014 - 1 A 1075/12 -, abgedruckt bei juris ; Beschluss vom 19.01.2015 - 1 A 267/14.Z -); einer entsprechenden Begründung bedarf es - allgemein formuliert - demzufolge insbesondere dann, wenn die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen, denn hier muss erläutert werden, wie sich die einzelnen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27/14 -, abgedruckt bei juris).
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