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   VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17   

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VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17 (https://dejure.org/2022,18825)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.05.2022 - 1 A 1472/17 (https://dejure.org/2022,18825)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 (https://dejure.org/2022,18825)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 998
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Sie fordert, dass der Dienstherr den amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten bzw. Versorgungsempfängers und seiner Familie auch in besonderen Belastungssituationen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt oder Tod sicherstellt (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12).

    Sie fordert, dass der Dienstherr den amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten bzw. Versorgungsempfängers und seiner Familie auch in besonderen Belastungssituationen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt oder Tod sicherstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12).

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn anderenfalls dem Beamten eine auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilfevorschriften nicht mehr zumutbare Belastung abverlangt würde und die Ablehnung der Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt sicherstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12).

    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht ist wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherrn u. a. verletzt, wenn der Beihilfeberechtigte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation oder eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (st. Rspr, vgl. z. B. BVerwG, Urteile vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 -, juris Rn. 36 f. sowie vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12).

    Für Aufwendungen im Fall der stationären (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 -, juris Rn. 16, 19 und vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12; Senatsurteil vom 22. November 2019 - 1 A 1271/16 -, juris Rn. 72) und häuslichen Pflege gilt nichts anderes.

  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Seien die Dienst- und Versorgungsbezüge so bemessen, dass auch mit einer zumutbaren Eigenversorgung nur ein Teil der durch die Pflegebedürftigkeit begründeten Belastungen bezahlt werden könnte, habe der Dienstherr zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, damit der Beamte die Belastungen, die den Umfang der Eigenversorgung überschritten, ebenfalls tragen könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2012 - 2 C 24/10).

    Der Verordnungsgeber beabsichtigte, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2012 - 2 C 24/10 -, Rechnung zu tragen (vgl. Auszug aus Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 4. Juli 2012, D6 - 213 109-7/1 zur Regelung des Vorgriffs auf die geänderte Fassung in: Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, § 39 BBhV, Rn. 14).

    Für Aufwendungen im Fall der stationären (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 -, juris Rn. 16, 19 und vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12; Senatsurteil vom 22. November 2019 - 1 A 1271/16 -, juris Rn. 72) und häuslichen Pflege gilt nichts anderes.

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Das ist der Fall, wenn nach Lage der Dinge alle denkbaren Alternativen nur unter pflichtwidriger Vernachlässigung eines eindeutig vorrangigen Sachgesichtspunkts gewählt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56/83 - juris Rn. 20), mithin alle anderen denkbaren Handlungsalternativen ermessensfehlerhaft sind (Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 VwGO Rn. 49).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Das erstmalige Ausüben von Ermessenserwägungen stellt kein (zulässiges) "Ergänzen" im Sinne des § 114 Satz 2 VwGO dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20/05 -, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 22.11.2019 - 1 A 1271/16

    Beihilfe für vollstationäre Plfege

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Für Aufwendungen im Fall der stationären (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 -, juris Rn. 16, 19 und vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12; Senatsurteil vom 22. November 2019 - 1 A 1271/16 -, juris Rn. 72) und häuslichen Pflege gilt nichts anderes.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Um der Gewaltenteilung gerecht zu werden, ist hiervon zurückhaltend Gebrauch zu machen (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 7 B 182/87 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 2 LB 8/20

    Doppelte Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendung im Rahmen der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Denn die Rechtsauffassung, zu deren Beachtung das Gericht die Behörde verpflichtet, lässt sich regelmäßig nicht in der Urteilsformel darstellen (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 26 und vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 -, juris Rn. 13 m. w. N; OVG S-H, Urteil vom 10. September 2020 - 2 LB 8/20 -, juris Rn. 51).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Denn die Rechtsauffassung, zu deren Beachtung das Gericht die Behörde verpflichtet, lässt sich regelmäßig nicht in der Urteilsformel darstellen (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 26 und vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 -, juris Rn. 13 m. w. N; OVG S-H, Urteil vom 10. September 2020 - 2 LB 8/20 -, juris Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 6 A 1171/11

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der Zahlungspflicht (Versorgungsabschlag) als

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    In diesen Fällen bestimmt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung nach den die maßgebliche Rechtsauffassung des Gerichts wiedergebenden Entscheidungsgründen (vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2013 - 6 A 1171/11 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17
    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht ist wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherrn u. a. verletzt, wenn der Beihilfeberechtigte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation oder eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (st. Rspr, vgl. z. B. BVerwG, Urteile vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 -, juris Rn. 36 f. sowie vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 2 S 2327/17

    (Einschränkungen der Rücknehmbarkeit

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BVerwG, 23.11.2017 - 5 C 6.16

    Keine Beihilfe für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13

    Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2021 - 4 N 31.21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beihilferecht; Gewährung von Beihilfe;

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 1 A 1481/10

    Verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht eines Dienstherrn hinsichtlich

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15

    Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto für Zeiten der Freistellung vom Dienst

  • VG Berlin, 04.07.2023 - 36 K 77.20
    Ein Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 5 LBhVO ist - ebenso wie nach der gleichlautenden Vorschrift in § 6 Abs. 7 Bundesbeihilfeverordnung - anzuerkennen, wenn bei einem pflegebedürftigen Beamten die Regelalimentation nach Abzug der Pflegekosten nicht mehr für den amtsangemessenen Lebensunterhalt ausreicht (Hessischer VGH, Beschluss v. 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 - juris Rn. 67).

    Denn das Vorliegen eines Härtefalles nach § 6 Abs. 5 LBhVO gibt dem Beklagten Anlass für die Prüfung, ob weitere Beihilfeleistungen zu gewähren sind (vgl. Hessischer VGH, Beschluss v. 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 - juris Rn. 78).

    Rechtsfolge des Vorliegens eines Härtefalls nach § 6 Abs. 5 LBhVO ist, dass der Beklagte zur Ausübung von Ermessen gehalten ist (Hessischer VGH, Beschluss v. 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 - juris Rn. 71-75).

    Bei Vorliegen eines Härtefalls drängt die mit Verfassungsrang geltende Fürsorgepflicht zu einer Übernahme weiterer Krankheitskosten über die regelmäßige Beihilfe hinaus (so auch Hessischer VGH, Beschluss v. 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 - juris Rn. 78).

    § 39 LBhVO ist zwar nicht analog auf die Fälle einer ambulanten 24-Stunden-Pflege in WG's anwendbar (Hessischer VGH, Beschluss v. 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 - juris Rn. 55; VG Berlin, Urt. v. 11. August 2022 - VG 5 K 428.18).

    Indessen ist § 39 LBhVO eine konkretisierende Entscheidung des Normgebers dazu, welche über die gesetzliche Pflegeversicherung hinausgehenden Leistungen von der Beihilfe zu übernehmen sind, auf die auch bei einem Härtefall in der ambulanten Versorgung zurückgegriffen werden kann (Hessischer VGH, Beschluss v. 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 - juris Rn. 76-78).

  • VG Düsseldorf, 25.11.2022 - 26 K 4568/19
    vgl. zusammenfassend: Hess. VGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 -, juris Rn. 88 ff. m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 25.11.2022 - 26 K 5996/20
    vgl. zusammenfassend: Hess. VGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 1 A 1472/17 -, juris Rn. 88 ff. m.w.N.
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