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   VGH Hessen, 19.06.2017 - 8 B 931/17   

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https://dejure.org/2017,22988
VGH Hessen, 19.06.2017 - 8 B 931/17 (https://dejure.org/2017,22988)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.06.2017 - 8 B 931/17 (https://dejure.org/2017,22988)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 8 B 931/17 (https://dejure.org/2017,22988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33c Abs 3 GewO, § 33i Abs 1 GewO, § 25 GlüStV, § 29 Abs 4 GlüStV, § 15 HessSpielhG, § 2 HessSpielhG, § 2 HessVwVG, § 69 HessVwVG, § 49 Abs 2 S 1 Nr 3 HVwVfG
    Gewerberechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerberechts

  • vdai.de PDF

    Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 GlüStV sind betriebs- und nicht betreiberbezogen (anders noch VGH Hessen, Beschl. v. 05.09.2014 - 8 B 1036/14)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufsteller; Automatenaufsteller; Betreiberwechsel; Geeignetheitsbestätigung; Gewinnspielgerät; Glücksspielstaatsvertrag; Spielautomaten; Spielgeräteaufsteller; Spielhalle; Spielhallenbetreiber; Spielhallenkonzession; Übergangsvorschriften; Vereinbarkeit; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung für einen Spielgeräteaufsteller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 920
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.06.2017 - 8 B 931/17
    Die Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 GlüStV sind betriebs- und nicht betreiberbezogen zu verstehen (anders noch Hess. VGH, Beschluss vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 -, juris).

    Da indes die Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2012 - GlüStV -, § 15 Abs. 1 Satz 1 HessSpielhG nicht betreiber-, sondern betriebsbezogen zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris; anders noch Senat, Beschluss vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 -, juris), dürfte die Spielhalle im X...weg D bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2017 als mit § 25 GlüStV und mit § 2 HessSpielhG vereinbar gelten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2017 - 4 A 2108/14

    Internetcafé; Geldspielgerät; Spielhalle; ähnliches Unternehmen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.06.2017 - 8 B 931/17
    Soweit dem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2017 - 4 A 2108/14 - (juris) eine andere Sichtweise zu entnehmen sein sollte, folgt dem der Senat aus den oben dargelegten Gründen nicht.
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus VGH Hessen, 19.06.2017 - 8 B 931/17
    Da indes die Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2012 - GlüStV -, § 15 Abs. 1 Satz 1 HessSpielhG nicht betreiber-, sondern betriebsbezogen zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris; anders noch Senat, Beschluss vom 05.09.2014 - 8 B 1036/14 -, juris), dürfte die Spielhalle im X...weg D bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2017 als mit § 25 GlüStV und mit § 2 HessSpielhG vereinbar gelten.
  • BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle unter Anwendung der

    Der Kläger rügt, der Verwaltungsgerichtshof sei von dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 2017 - 8 B 931/17 - abgewichen.
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