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   VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17   

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VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17 (https://dejure.org/2018,22587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.07.2018 - 1 B 2268/17 (https://dejure.org/2018,22587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 1 B 2268/17 (https://dejure.org/2018,22587)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Darmstadt, 03.11.2017 - 1 L 3431/17

    Ein dienstlicher Grund für eine Versetzung kann sich bei drohender

    Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 3. November 2017 - 1 L 3431/17.DA - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 3. November 2017 - 1 L 3431/17.DA - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 24. März 2017 gegen die Verfügung vom 27. Februar 2017 anzuordnen.

  • VGH Hessen, 14.06.2017 - 1 B 208/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17
    Kann - wegen der besonderen Dringlichkeit oder der Komplexität der Rechtsfragen - keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten im Sinne einer Evidenzkontrolle getroffen werden, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juni 2017 - 1 B 208/17 -, juris, Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13

    Versetzung eines Posthauptsekretärs aus dienstlichen Gründen von der Deutschen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2018 - 1 B 2268/17
    Auch das Ziel, dem Beamten eine amtsangemessene Beschäftigung zu verschaffen bzw. zu erhalten ist ein dienstlicher Grund für eine Versetzung im Sinne von § 28 Abs. 2 BBG (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. September 2015 - 1 A 2758/13 -, juris, Rn. 58).
  • VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19

    Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Bei der Versetzung eines Beamten handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, in die der Dienstherr berechtigte Belangte des Beamten aus dessen persönlichen Bereich einzubeziehen hat (VGH München, Beschluss vom 23.03.1995 - 3 CS 95.58 - BeckRS 9998, 82667; HessVGH, Beschluss vom 19.07.2018 - 1 B 2268/17 - juris Rn. 18 ff.).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 12 B 78/18

    Versetzung eines ehemaligen Postbeamten zur Telekom Placement Services

    Dass dort oder anderswo eine konkrete, für die Antragstellerin geeignete Stelle frei sei, hat diese aber ohnehin nicht substantiiert dargelegt (zu einem solchen Fall vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 B 2268/17 -, juris, Rn. 20).
  • VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17

    Beamtenrecht - Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 B 2268/17 -, juris Rn- 14).
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