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   VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18   

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VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18 (https://dejure.org/2018,47490)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 (https://dejure.org/2018,47490)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 (https://dejure.org/2018,47490)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 327
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 26.03.2018 - 2 B 199/17
    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18
    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht (OVG Bre., Beschl. v. 26.03.2018 - 2 B 199/17 - juris Rn. 12; strenger OVG Rh-Pf., Beschl. v. 13.08.2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 17, welches eine überwiegende Wahrscheinlichkeit fordert), dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann.

    Stützt der unterlegene Bewerber die geltend gemachte Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung auf Mängel der dienstlichen Beurteilung des beigeladenen Konkurrenten, obliegt es ihm im Grundsatz, substantiiert darzulegen, dass die Beurteilung auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Tatsachengrundlage oder unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruht oder sonst die Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind (OVG Bre., Beschl. v. 26.03.2018 - 2 B 199/17 - juris Rn. 15; OVG Rh-Pf., Beschl. v. 14.09.2017 - 2 B 11207/17 - juris Rn. 48).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18
    Die Beurteilungen sind in einem solchen Beförderungsrechtsstreit lediglich inzident, das heißt (nur) im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung, zu überprüfen (OVG Rh-Pf., Beschl. v. 13.08.2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 16).

    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht (OVG Bre., Beschl. v. 26.03.2018 - 2 B 199/17 - juris Rn. 12; strenger OVG Rh-Pf., Beschl. v. 13.08.2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 17, welches eine überwiegende Wahrscheinlichkeit fordert), dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18
    Stützt der unterlegene Bewerber die geltend gemachte Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung auf Mängel der dienstlichen Beurteilung des beigeladenen Konkurrenten, obliegt es ihm im Grundsatz, substantiiert darzulegen, dass die Beurteilung auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Tatsachengrundlage oder unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruht oder sonst die Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind (OVG Bre., Beschl. v. 26.03.2018 - 2 B 199/17 - juris Rn. 15; OVG Rh-Pf., Beschl. v. 14.09.2017 - 2 B 11207/17 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18
    Bei etwaigen Plausibilisierungsdefiziten trägt der Dienstherr die materielle Beweislast (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10/17 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18
    Die Verpflichtung zur Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltenen Werturteile und die Darlegung von Zweifeln an der Richtigkeit dieser Werturteile stehen dabei in einer Wechselbeziehung zueinander (BVerwG, Beschl. v. 19.07.2018 - 1 WB 31/17 - juris Rn. 46).
  • AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16

    Anspruch eines Angehörigen auf Auskunftserteilung über den Verbleib einer Urne

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18
    Bereits der Antragsgegner hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02.03.2017 - 2 C 1/16 - juris) eine Beurteilung zum Gegenstand hatte, die keine textlichen Ergänzungen enthielt (Rn. 1 a. E.), so dass die Entscheidung auf den hiesigen Fall nicht übertragbar ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 B 186/17

    Erstellung einer dienstlichen Beurteilung für einen beurlaubten Beamten;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18
    Dies entspricht dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Absicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG (OVG NRW, Beschl. v. 07.06.2017 - 1 B 186/17 - juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    Die eigentliche Beurteilung wird weder hierdurch noch durch die Rangfolgenbildung ersetzt, weshalb auch keine weiteren, über die in den Beurteilungsrichtlinien 2010 hinausgehenden, Dokumentations- und Darlegungsanforderungen zu erfüllen sind (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rn. 6 ).

    Gemäß Nr. 12.6 Beurteilungsrichtlinien 2010 nehmen Führungsaufgaben in Finanzämtern allein Sachgebietsleiter und Finanzamtsvorsteher wahr, nicht aber Steuerfahnder (so i. Erg. bereits Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rn. 21 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht -

    Die Beurteilungsbeiträge haben nach dem vom Antragsteller angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - Bedeutung in einem Rechtsstreit des Beurteilten wegen der ihm erteilten dienstlichen Beurteilung (juris Rn. 24); eine Plausibilisierung ohne dieselben bleibt allerdings möglich (vgl. juris Rn. 25; entsprechend VGH Kassel, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 - juris Rn. 14).

    Der Senat schließt sich dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung an (anders VGH Kassel, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 - juris).

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Die grundsätzliche Beschränkung der Begründetheitsprüfung des Beschwerdegerichts durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO erfährt keine Modifikation dadurch, dass in beamten- und richterrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine bloß summarische, sondern eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage wie im Hauptsacheverfahren zu erfolgen hat (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, DRiZ 2020, 224; auch Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rn. 15 = Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 148 Rn. 15).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier demgemäß darauf, ob der Beurteiler gegen (normative oder administrative) Verfahrensregelungen verstoßen, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 2020 - 1 B 835/19 -, juris Rn. 9 = NVwZ-RR 2020, 987, 988 und vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rn. 9 ff. = Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 148 Rn. 9 ff.).

  • VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung nach Art. 33

    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 9 , juris).

    Stützt der unterlegene Bewerber die geltend gemachte Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung auf Mängel der dienstlichen Beurteilung des beigeladenen Konkurrenten, obliegt es ihm im Grundsatz, substantiiert darzulegen, dass die Beurteilung auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Tatsachengrundlage oder unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruht oder sonst die Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 10 , juris).

  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 514/18

    Zu der Aktualität dienstlicher Beurteilungen in einem

    Dass über den Termin kein Aktenvermerk erstellt wurde, führt nicht dazu, dass das gesamte Beurteilungsverfahren fehlerhaft wäre (Hess. VGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rdnr. 6 ).

    Im Unterschied zur Beanstandung von Beurteilungen Dritter ist es einem Bewerber in Bezug auf die eigene dienstliche Beurteilung regelmäßig möglich, sowohl das Gesamturteil als auch die Bewertung der einzelnen Merkmale auf der Grundlage eigener Erkenntnisse substantiiert in Zweifel zu ziehen (vgl. zu der Wechselbeziehung zwischen der Plausibilisierung und der Darlegung von Zweifeln an der Richtigkeit der Werturteile Hess. VGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, juris m.w.N.).

  • VG Wiesbaden, 10.02.2022 - 3 L 1261/20

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren: Zu den Anforderungen an die

    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 9, juris).

    Stützt der unterlegene Bewerber die geltend gemachte Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung auf Mängel der dienstlichen Beurteilung des beigeladenen Konkurrenten, obliegt es ihm im Grundsatz, substantiiert darzulegen, dass die Beurteilung auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Tatsachengrundlage oder unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruht oder sonst die Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 10, juris).

  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

    Im Rahmen dieser Inzidentprüfungen der dienstlichen Beurteilungen ist der eingeschränkte gerichtliche Prüfungsmaßstab zu beachten, der aufgrund des Beurteilungsspielraums des Dienstherren besteht (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 9 , juris).

    Stützt der unterlegene Bewerber die geltend gemachte Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung auf Mängel der dienstlichen Beurteilung des beigeladenen Konkurrenten, obliegt es ihm im Grundsatz, substantiiert darzulegen, dass die Beurteilung auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Tatsachengrundlage oder unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruht oder sonst die Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, Rn. 10 , juris).

  • VG Wiesbaden, 12.03.2020 - 3 L 325/18

    Zur Aktualität dienstlicher Beurteilungen;Finanzverwaltung

    Dass über den Termin kein Aktenvermerk erstellt wurde, führt nicht dazu, dass das gesamte Beurteilungsverfahren fehlerhaft wäre (Hess. VGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rdnr. 6 ).

    Im Unterschied zur Beanstandung von Beurteilungen Dritter ist es einem Bewerber in Bezug auf die eigene dienstliche Beurteilung regelmäßig möglich, sowohl das Gesamturteil als auch die Bewertung der einzelnen Merkmale auf der Grundlage eigener Erkenntnisse substantiiert in Zweifel zu ziehen (vgl. zu der Wechselbeziehung zwischen der Plausibilisierung und der Darlegung von Zweifeln an der Richtigkeit der Werturteile Hess. VGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, juris m.w.N.).

  • VG Augsburg, 21.03.2022 - Au 2 E 21.1580

    Erfolgloser Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

    Eine Erläuterung und Plausibilisierung der Anlassbeurteilung im Hinblick auf Abweichungen von den Inhalten des Beurteilungsbeitrags war hier nicht veranlasst, da nach den Darlegungen des Beurteilers zwischen seinem Amtsvorgänger und ihm Einigkeit über die zu vergebende Punktzahl, die Verwendungseignung sowie die individuellen Stärken und Schwächen des Antragstellers geherrscht habe und dieser den Beurteilungsbeitrag damit "übernommen" hat (s. hierzu HessVGH, B.v. 19.12.2018 - 1 B 1165/18 - DRiZ 2019, 230).
  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

    Kann er die Leistungsbewertung nicht für den vollständigen Beurteilungszeitraum auf seine eigene Anschauung stützen, so hat er, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten, Beurteilungsbeiträge oder vorbereitende Stellungnahmen sachkundiger Personen einzuholen oder sich auf andere Art und Weise Kenntnis über die Leistungen des Beamten zu verschaffen (std. Rspr. der Kammer, vgl. Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS -, juris, vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 29. Mai 2020, - 3 L 2319/18.WI -, juris).
  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2010/20

    Einarbeitung eines Beurteilungsbeitrags in eine dienstliche Beurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 6 B 1473/20
  • VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Konkurrentenstreitverfahren nach Ernennung

  • VG Wiesbaden, 20.05.2022 - 3 L 161/21

    Konkurrentenstreitverfahren: Fehlerhafte Bewerberauswahl bei Dienstpostenvergabe

  • VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18

    Konkurrentenstreit; Dienstposten Finanzamtsvorsteher; Fehlerhafte

  • VG Wiesbaden, 03.11.2022 - 3 L 770/22

    Fehlende Auswirkung von Fehlern bei der Vergleichsgruppenzusammenstellung im

  • VG Kassel, 23.11.2020 - 1 L 700/20

    Regelbeurteilung als zwingende Voraussetzung für eine Beförderungsentscheidung

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