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   VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16.Z   

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https://dejure.org/2018,9168
VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16.Z (https://dejure.org/2018,9168)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2018 - 3 A 2514/16.Z (https://dejure.org/2018,9168)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2018 - 3 A 2514/16.Z (https://dejure.org/2018,9168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 2 Abs. 4 S. 1; VwGO § 162 Abs. 3
    Außergerichtliche Kosten; Beigeladene; Berufungszulassungsverfahren; Billigkeit; drittschützendes Verfahrensrecht; Nachbarklage; Umweltprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Umweltprüfung ist nicht drittschützend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Drittschutz durch Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 23.01.2018 - 4 A 2903/15
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 23.01.2018 - 4 A 2903/15.Z -, n. v.) und des Sächsischen OVG (Beschluss vom 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris), wonach es in Berufungszulassungsverfahren grundsätzlich nicht der Billigkeit entspricht, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, wenn dieser lediglich die Ablehnung der Zulassung der Berufung beantragt hat, da mit dieser Antragstellung kein Kostenrisiko verbunden ist.
  • VGH Hessen, 27.02.2015 - 3 A 2109/13
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Bei der Prüfung der ernstlichen Zweifel ist das Gericht auf die in dem Zulassungsantrag dargelegten Gründe beschränkt (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27.02.2015 - 3 A 2109/13.Z - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Der sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme gegebenenfalls ergebende Drittschutz führt nicht dazu, dass der Nachbar einen Anspruch auf nur objektiv-rechtmäßiges Bauen in seiner Nachbarschaft hätte (BVerwG, Urteil vom 28.10.21993 - 4 C 5/93 -, juris).
  • BVerwG, 03.08.1982 - 4 B 145.82

    Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem bereits mit Beschluss vom 3. August 1982 (- 4 B 145.82 -, juris) entschieden, dass selbst wenn objektiv-rechtlich die Aufstellung eines Bauleitplans geboten ist, hieraus kein Anspruch eines Dritten auf Aufstellung besteht und auch das Unterlassen der Bürgerbeteiligung in solchen Fällen nicht zu einer Verletzung subjektiver Rechte führt.
  • VGH Hessen, 08.03.2013 - 9 A 827/12

    Zum Vorbringen von Berufungszulassungsgründen bei mehreren selbständig tragenden

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine bestimmte, noch ungeklärte und für die Rechtsmittelentscheidung erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und außerdem angeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage bestehen soll (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 08.03.2013 - 9 A 827/12.Z -, juris Rdnr. 9).
  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Hauptziel der Richtlinie nach ihrem Art. 1 besteht darin, dass Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, bei ihrer Ausarbeitung und vor ihrer Annahme einer Umweltprüfung unterzogen werden (EuGH, Urteil vom 18.04.2013 - C-463/11 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.08.2007 - 14 ZB 07.627
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Diesem allgemeinen Ziel kann eine drittschützende Tendenz nicht entnommen werden (zu allem: VGH B-Stadt, Beschluss vom 28.08.2007 - 14 ZB 07.627 -, juris).
  • OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 431/14

    Zulassungsverfahren, Kostenentscheidung, Beigeladener, Billigkeit, Kostenrisiko

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 23.01.2018 - 4 A 2903/15.Z -, n. v.) und des Sächsischen OVG (Beschluss vom 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris), wonach es in Berufungszulassungsverfahren grundsätzlich nicht der Billigkeit entspricht, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, wenn dieser lediglich die Ablehnung der Zulassung der Berufung beantragt hat, da mit dieser Antragstellung kein Kostenrisiko verbunden ist.
  • Drs-Bund, 26.11.2004 - BT-Drs 15/4250
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Ein subjektiv öffentliches Recht Dritter auf Durchführung einer Plan-UP, das gegen eine Baugenehmigung ins Feld geführt werden kann, lässt sich weder der Begründung zum EAG Bau (BT-Drs. 15/4250) entnehmen, wonach zur Harmonisierung mit Gemeinschaftsrecht die verfahrensrechtliche Seite gestärkt werden soll, insbesondere mit dem Ziel der Stärkung des Bestands der jeweiligen Pläne, noch Abs. 1 der Präambel der Richtlinie 2001/42/EG, wonach diese bezweckt, durch eine Verbesserung der Umweltbedingungen die menschliche Gesundheit zu schützen und die Lebensqualität zu verbessern.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16
    Der Verfahrensfehler führt damit zur Begründetheit der Klage, unabhängig von den sonst nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO geltenden einschränkenden Maßgaben (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris).
  • VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Kinderspielplatz

    Was schließlich die von der Antragstellerin vermisste Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB betrifft, enthält auch die Verpflichtung an den Plangeber (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauBG), eine Umweltprüfung durchzuführen, kein drittschützendes Verfahrensrecht (vgl. HessVGH B. v. 20.3.2018 - 3 A 2514/16.Z - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 28.8.2007 - 14 ZB 07.627 - juris Rn. 7), aus dem sich ein entsprechender Anspruch zugunsten der Antragstellerin ableiten ließe.
  • VG Köln, 25.11.2020 - 23 L 1623/20
    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 3 A 2514/16.Z -, juris, Rn. 16.
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