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   VGH Hessen, 20.09.2019 - 3 D 2520/18   

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https://dejure.org/2019,38996
VGH Hessen, 20.09.2019 - 3 D 2520/18 (https://dejure.org/2019,38996)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.09.2019 - 3 D 2520/18 (https://dejure.org/2019,38996)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. September 2019 - 3 D 2520/18 (https://dejure.org/2019,38996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    5 Abs. 1 AufenthV §, 4 AsylG §, 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG §, 166 VwGO §, 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO §
    Zumutbarkeit der Erlangung eines Reisepasses bei drohender staatlicher Verfolgung (Erfolgreiche Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NATIONALER PASS; POLITISCHE VERFOLGUNG; PROZESSKOSTENHILFE; REISEAUSWEIS; REISEPASS; UNTERSCHUTZSTELLUNG; ZUMUTBARKEIT

  • rechtsportal.de

    AsylG § 4 ; AsylG § 72 Abs. 1 Nr. 1
    Unzumutbarkeit der Erlangung eines Reisepasses bei drohender staatlicher Verfolgung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; subsidiärer Schutzstatus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2019 - 3 D 2520/18
    Im Einzelfall kann sich aber aus der individuellen Verfolgungs- und Gefährdungssituation ergeben, dass eine Vorsprache im Konsulat des Heimatlandes unzumutbar ist, insbesondere dann, wenn der Schutzstatus aufgrund drohender staatlicher Verfolgung zugesprochen wurde (vgl. Marx, AsylG, 10. Auflage 2019, § 4 Rdnr. 84) und die Inbesitznahme eines Nationalpasses wie eine erneute Unterschutzstellung zu werten wäre (vgl. Bay. VGH vom 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 juris Rdnr. 12).

    Darüber hinaus muss ein Betroffener im Falle einer Auslandsreise möglicherweise mit seiner Abschiebung in das (Heimat-) Land rechnen, dessen nationalen Pass er mit sich führt (vgl. Bay. VGH vom 17.10.2018, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2016 - 18 A 951/15

    Zumutbarkeit der Vorsprache eines subsidiär Schutzberechtigten bei den nationalen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2019 - 3 D 2520/18
    Zwar geht die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass die subsidiäre Schutzberechtigung nicht per se eine Vorsprache bei den nationalen Behörden zwecks Erlangung eines nationalen Passes unzumutbar erscheinen lässt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2016 - 18 A 951/15 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2019 - 3 D 2520/18
    Zugleich dürfen schwierige oder ungeklärte Rechtsfragen nicht schon im Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe "durchentschieden" werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen soll (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 -, juris Rdnr. 23).
  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 2452/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diasporasteuer; Eritrea;

    Auch bei subsidiär Schutzberechtigten ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob ihnen die Vorsprache in der Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates zwecks Beschaffung eines Nationalpasses zumutbar ist oder ob ihnen wegen Unzumutbarkeit gerade dieser Handlung ein Reiseausweis für Ausländer auszustellen ist (Bay. VGH, Beschl. v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 20.09.2019 - 3 D 2520/18 -, juris Rn. 8; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 29; Bender, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 3 AufenthG Rn. 16).

    Wurde der Schutzstatus aufgrund drohender staatlicher Verfolgung zugesprochen, kann dies grundsätzlich ein im Rahmen des § 5 AufenthV zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein (vgl. insoweit auch Bay. VGH, Beschl. v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 20.09.2019 - 3 D 2520/18 -, juris Rn. 8; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 34).

  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 5005/18

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen; Zumutbarkeit der Beantragung

    Auch bei subsidiär Schutzberechtigten ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob ihnen die Vorsprache in der Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates zwecks Beschaffung eines Nationalpasses zumutbar ist oder ob ihnen wegen Unzumutbarkeit gerade dieser Handlung ein Reiseausweis für Ausländer auszustellen ist (Bay. VGH, Beschl. v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 20.09.2019 - 3 D 2520/18 -, juris Rn. 8; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 29; Bender, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 3 AufenthG Rn. 16).

    Wurde der Schutzstatus aufgrund drohender staatlicher Verfolgung zugesprochen, kann dies grundsätzlich ein im Rahmen des § 5 AufenthV zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein (vgl. insoweit auch Bay. VGH, Beschl. v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 20.09.2019 - 3 D 2520/18 -, juris Rn. 8; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19

    Prozesskostenhilfe für subsidiär Schutzberechtigten

    Der Senat hat - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten im Beschwerdeverfahren - keinen Anlass, insoweit die Erfolgsaussichten abweichend von der Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht als jedenfalls offen zu beurteilen (zur Frage der Zumutbarkeit der Passbeschaffung für subsidiär Schutzberechtigte siehe Hess. VGH, Beschluss vom 20.09.2019 - 3 D 2520/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris; VG Köln, Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 10 ZB 20.2157

    Zumutbarkeit der Beantragung eines Nationalpasses

    Auch einem Ausländer, der als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde, ist eine Vorsprache bei den nationalen Behörden zwecks Erlangung eines nationalen Passes nicht per se unzumutbar (BayVGH, B.v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 - juris Rn. 7; HessVGH, B.v. 20.9.2019 - 3 D 2520/18 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.11.2021 - 19 B 21.1789

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen

    Eine Unzumutbarkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Schutzstatus aufgrund drohender staatlicher Verfolgung zugesprochen wurde und die Inbesitznahme eines Nationalpasses wie eine erneute Unterschutzstellung zu werten wäre (HessVGH, B.v. 20.9.2019 - 3 D 2520/18 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 juris Rn. 12).
  • VG Wiesbaden, 08.06.2020 - 4 K 2002/19

    Unzumutbarkeit der Erlangung eines eritreischen Nationalpasses bei Verpflichtung

    Für diese ist daher keine generelle Unzumutbarkeit der Passbeschaffung anzunehmen (vgl. auch VG Gießen, Urteil vom 28.07.2016, 6 K 3108/15.GI , juris Rn. 19 ; HessVGH, Beschluss vom 20.09.2019, 3 D 2520/18 , juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 20.10.2021 - 4 K 4266/20

    Eritreer; subsidiäre Schutzberechtigung; Zumutbarkeit der Beschaffung eines

    Allerdings ist die in § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG enthaltene Wertung auch bei der Frage der Zumutbarkeit einer Passbeantragung durch einen subsidiär Schutzberechtigten in den Blick zu nehmen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20.09.2009 - 3 D 2520/18 -, juris Rn. 8).
  • VG Aachen, 10.06.2020 - 4 K 2580/18

    Eritrea; Reiseausweis; Nationaldienst

    Einem Ausländer, der als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde, ist eine Vorsprache bei den nationalen Behörden zwecks Erlangung eines nationalen Passes nicht per se unzumutbar, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 - juris, Rn. 5; VGH München, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 - juris, Rn. 4 ff.; so wohl auch: VGH Kassel, Beschluss vom 20. September 2019 - 3 D 2520/18 - juris, Rn. 8.
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