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   VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22.T   

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https://dejure.org/2022,39584
VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22.T (https://dejure.org/2022,39584)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.2022 - 9 B 1253/22.T (https://dejure.org/2022,39584)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 9 B 1253/22.T (https://dejure.org/2022,39584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 S 1 Nr 6 VwGO, Art 28 Abs 2 GG, 212. DVO zur LuftVO, § 31 Abs 2 LuftVO, § 2 Abs 2 S 2 Nr 1 b FluglärmG, § 123 VwGO
    Flughafen Frankfurt Main; Anflugverfahren Segmented Approach, erweiterter Probebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Anflugverfahren am Flughafen Frankfurt/Main ist erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 28.01.2013 - 9 B 1888/12

    Anspruch gegen die Flugsicherungsorganisation auf Untersagung, bei bestimmten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Zum Betrieb eines Verkehrsflughafens gehört auch die Festlegung von An- und Abflugwegen mittels Flugverkehrskontrollfreigaben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2013 - 9 B 1888/12.T -, juris Rdnr. 4).

    Soweit der Senat in der Vergangenheit in einem vergleichbaren Fall den Erlass einer Regelungsanordnung als statthaft angesehen hat (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2013 - 9 B 1888/12.T -, juris Rdnr. 7), hält er hieran nicht fest.

  • VGH Hessen, 11.06.2014 - 9 C 1889/12

    EINZELFREIGABE IM STANDARDANFLUGVERFAHREN, FESTSTELLUNGSKLAGE,

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Zwar werden nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Beteiligten die Anflüge im Segmented Approach außerhalb der Kernnachtzeit aufgrund einzelner Flugverkehrskontrollfreigaben gemäß § 31 Abs. 2 LuftVO durchgeführt und diese sind im Verhältnis zu den Luftfahrzeugführern als grundsätzlich anfechtbare Verwaltungsakte zu bewerten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.06.2014 - 9 C 1889/12.T -, juris Rdnr. 25).
  • VGH Hessen, 18.04.2001 - 2 Q 1064/01

    Ausweisung von Flugrouten - Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Denn diese sind als Gebietskörperschaften nicht befugt, Abwehransprüche für ihre Bürger - nach Art einer Prozessstandschaft - geltend zu machen oder mit anderen Worten "sich zum Sachwalter privater Interessen aufzuschwingen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2021 - 4 A 2.20 -, juris Rdnr. 16 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 18.04.2001 - 2 Q 1064/01 -, juris Rdnr. 8).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Denn dem Interesse, von Fluglärm ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung verschont zu bleiben, kann nicht von vornherein jegliche rechtliche Relevanz abgesprochen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 -, juris Rdnr. 20).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Der Senat kann von der grundsätzlich - jedenfalls soweit Grundrechtspositionen von Gewicht in Rede stehen - gebotenen vorrangigen Prüfung des Anordnungsanspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rdnr. 24; Schoch in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 123 Rdnr. 66a ff.) absehen, weil das Nichtvorliegen eines Anordnungsgrunds hier auf der Hand liegt.
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Ein solches Ergebnis entspricht nämlich, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade dem typischen und vom Gesetzgeber gewollten Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, juris Rdnr. 4, zu § 114 Abs. 2 StVollzG; vgl. auch Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 Rdnr. 59; Schoch, a.a.O., § 123 VwGO Rdnr. 147; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Auflage 2022, § 123 Rdnr. 14).
  • BVerwG, 09.12.2021 - 4 A 2.20

    Unbegründete Klage einer Gemeinde gegen die Höchstspannungsleitung Husum -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Denn diese sind als Gebietskörperschaften nicht befugt, Abwehransprüche für ihre Bürger - nach Art einer Prozessstandschaft - geltend zu machen oder mit anderen Worten "sich zum Sachwalter privater Interessen aufzuschwingen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2021 - 4 A 2.20 -, juris Rdnr. 16 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 18.04.2001 - 2 Q 1064/01 -, juris Rdnr. 8).
  • VGH Hessen, 14.02.2019 - 9 C 651/16

    Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
    Da die Gebiete der Antragstellerinnen im Einwirkungsbereich der streitigen Anflugwege liegen, könnten sie im Hauptsacheverfahren geltend machen, als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften in ihrem durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Recht auf kommunale Planungshoheit sowie dem aus ihrem Eigentum an kommunalen Wohnungen und Einrichtungen folgenden subjektiven Recht auf gerechte Abwägung ihrer Lärmschutzbelange beeinträchtigt zu sein (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.02.2019 - 9 C 651/16.T -, juris Rdnr. 35).
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