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   VGH Hessen, 21.01.2020 - 8 B 2370/19   

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https://dejure.org/2020,465
VGH Hessen, 21.01.2020 - 8 B 2370/19 (https://dejure.org/2020,465)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.01.2020 - 8 B 2370/19 (https://dejure.org/2020,465)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 8 B 2370/19 (https://dejure.org/2020,465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 805
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Wiesbaden, 27.09.2019 - 7 L 1651/19

    Bürgerbegehren in der Stadt Oestrich-Winkel zur Abschaffung des hauptamtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2020 - 8 B 2370/19
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. September 2019 - 7 L 1651/19.WI - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. September 2019, Az.: 7 L 1651/19.WI aufzuheben,.

    Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. September 2019 - 7 L 1651/19.WI - ist unbegründet.

  • VGH Hessen, 20.08.2015 - 8 B 2125/14
    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2020 - 8 B 2370/19
    Das Erfordernis einer das im Anordnungsverfahren übliche Maß übersteigenden Wahrscheinlichkeit folgt daraus, dass auch der Beschluss der Gemeindevertretung demokratisch legitimiert ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 juris, Rdnr. 4 ).

    Die Initiatoren eines kassatorischen Bürgerbegehrens haben die Gründe, die gegen den Beschluss der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) sprechen, zutreffend darzustellen (Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris Rdnr. 6 f.).

  • VGH Hessen, 30.11.2015 - 8 A 889/13

    Bürgerbegehren

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2020 - 8 B 2370/19
    Für eine "wohlwollende" Auslegung des Bürgerbegehrens ist daher kein Raum (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 30. November 2015 - 8 A 889/13 -, juris, Rdnr. 58 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 3 S 113.20

    Beschwerde; Regelung der Vollziehung; Verwaltungsrechtsweg; Streitigkeit

    des Streitwertkatalogs entsteht (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 8 B 2370/19 - juris Rn. 53).
  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Hierfür reicht es nicht, wenn für die Entscheidung ein im Wesentlichen einheitlicher tatsächlicher oder rechtlicher Grund vorliegt oder mehrere Antragsteller sich gegen ein- und dieselbe Regelung in einem Bescheid wenden, sofern sie - wie hier - jeweils eigenständige Interessen verfolgen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2020 - OVG 3 S 113/20 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 21.01.2020 - 8 B 2370/19 -, juris; vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.11.2019 - 1 OA 121/19 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 10.08.2016 - 22 C 16.1334 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 2927/18

    Wertung der Feststellung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nach § 26

    vgl. VG Köln, Urteil vom 25. Mai 2011 - 4 K 6904/10 -, juris Rn. 28; vgl. ferner Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 4 CE 12.1224 -, juris Rn. 31; Hess. VGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 8 B 2370/19 -, juris Rn. 41; vgl. ferner dazu, dass das Gebot der Plausibilität der Kostenschätzung der Verwaltung, das ebenfalls darauf zielt, den Informationswert der Schätzung für die Bürgerschaft - und damit letztlich eine unverfälschte Entscheidungsgrundlage - zu erhalten, die Vollständigkeit der Beurteilungsgrundlagen umfasst, OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2016 - 15 B 242/16 -, juris Rn. 14 ff., insbes.
  • VG Karlsruhe, 10.07.2020 - 2 K 7650/19

    Zulässigkeit eines von Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehrens;

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 und 2 GKG auf 15.000,- Euro festgesetzt (in Anlehnung an Ziffer 22.6 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; eine Vervielfachung des Streitwerts im Hinblick auf die Anzahl der Kläger kam hier nach Ziffer 1.1.3 des Streitwertkatalogs auch in Ansehung des Umstands nicht in Betracht, dass jeder von ihnen einen eigenen Widerspruchsbescheid erhalten hat, da die Kläger gleichwohl eine Maßnahme als Rechtsgemeinschaft begehren und die Entscheidung ihnen gegenüber auch nur einheitlich ergehen kann, vgl. in diesem Sinne zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.07.2019 - 1 S 699/19 -, juris = VBlBW 2020, 122 m.w.N.; anders Hessischer VGH, Beschl. v. 21.01.2020 - 8 B 2370/19 -, juris ).
  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20

    Bürgerbegehren unzulässig

    Die Mitunterzeichner eines Bürgerbegehrens können die ihnen als Mitunterzeichner zustehenden Rechte geltend machen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21.01.2020 - 8 B 2370/19 -, Rn. 53 ; BeckOK-Kommunalrecht Hessen, Dünchheim, § 8b HGO , Rn. 20; Bennemann in: Bennemann/Daneke/Steiß u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, 68. Nachlieferung September 2021, § 8b HGO , Rn. 151).
  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2024 - 7 K 1080/22

    Mangelnde Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens über den Neubau eines

    Als Mitunterzeichner*innen des Bürgerbegehrens können die Kläger die ihnen zustehenden Rechte aus § 8b HGO im Klagewege geltend machen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 21.01.2020 - 8 B 2370/19 - juris Rn. 53).
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